Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 1 (2. Auflage).pdf/193

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freilich in der Regel, oft aber auch nicht, mit Gebet angefangen und mit Gebet geendet wurde, wie es billig und recht ist.“

 In der eben erwähnten Verteidigungsschrift hatte Löhe unter anderem auch eines Missionskränzchens Erwähnung gethan, zu welchem sich auf seine Aufforderung einige Frauen und Mädchen, sechs bis sieben an der Zahl, zusammengeschlossen hatten. Dies bot die Handhabe zu einer neuen Untersuchung. Am 23. Januar 1834 erhielt Löhe ein landgerichtliches Schreiben, das sammt seiner darauf abgegebenen Erwiderung um der Vollständigkeit der Acten willen hier eine Stelle finden mag.

 „Da vom Herrn Vicar Löhe angegeben, daß er zum Besten der Heidenmission einige Frauen und Sonntagsschülerinnen veranlaßt habe, zu spinnen und zu stricken,

 so soll nach einer Entschließung der königlichen Regierung vom 18. curr. auch angezeigt werden:

an wen die gefertigten Arbeiten abgeliefert worden sind, und wer die Sammlung der Beiträge für die Missions-Anstalt und deren weitere Beförderung im Königreiche besorgt und leitet?

 „Die Erklärung hierüber soll schleunigst eingesendet werden, wird daher bis morgen früh 9 Uhr erwartet.

 Kirchenlamitz, den 23. Januar 1834.

Königliches Landgericht.
B.“ 


Erklärung.
Kirchenlamitz, den 23. Januar 1834.

 „Königliches Landgericht!

 „Auf das soeben erhaltene landgerichtliche Schreiben vom Heutigen und die in demselben rücksichtlich Unterstützung der