Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 1 (2. Auflage).pdf/213

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Lage nichts mehr ändern, denn in demselben Rescript, in welchem ihm die schriftliche Verantwortung vor der kirchlichen Behörde zugestanden wurde, war auch ausgesprochen, „daß es hinsichtlich der Entfernung des Vicars Löhe bei der Entschließung vom 11. v. M. sein Bewenden haben müsse, aber wegen der nunmehr abgelaufenen Monatsfrist der Termin bis zum ersten März l. J. verlängert werde, bis wohin der Herr Decan und Pfarrer Sommer den genannten Vicar zu entlassen und einen anderen Candidaten anzunehmen oder zu gewärtigen habe, daß ein qualificiertes Subject von dem königlichen Consistorium nach Kirchenlamitz abgesendet werde.“ Löhe ahnte die Nutzlosigkeit des ihm gestatteten Vertheidigungsversuches, wie aus folgendem Brief hervorgeht, den er unterm 14. Februar 1834 an seinen Freund Kündinger richtete, und der hier mitgetheilt zu werden verdient.


 „Mein theurer Bruder!

 „Heute Morgen erhielt ich von Köditz aus Deinen lieben Brief und danke einstweilen herzlichst. – Noch bin ich hier. Wahrscheinlich ists, daß ich gehen muß, besonders wenn mein alter Herr sterben sollte, der ernsthaft krank ist. Erst unterm 8. Februar hab ich Erlaubnis erhalten, mich in extenso gegen so viel Lügen zu verantworten und heut hab ichs gethan. Es wird aber nichts helfen, denn was sie nicht leiden wollen, ist freilich doch geschehen; es hat sich ein Theil bekehrt und ein großer Theil war nahe dran.

 „Wenn sich Christus irgendwo lebendig sehen läßt, heben sie Steine auf; aber er entgeht ihnen unter den Händen. Er läßt den Kriegsknechten den Rock zum Würfelspiel, den Körper müssen sie ihm bewahren. Ich habe ohne Ansehn der Person gepredigt Buße und Evangelium. Das ist mein Verbrechen.