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der Ehe, besonders auf die Stelle Matth. 19, 9 aufmerksam gemacht und erkannte auch unter Thränen die Sündigkeit der neuen Ehe an. Da er jedoch von derselben nicht abstehen wollte – vornehmlich auf Betrieb seines zukünftigen Schwiegervaters, der erklärte, er nehme Sünde und Verantwortung vor Gott auf sich –, so sagte ihm Löhe zwar sofortige Proclamation zu, erklärte ihm aber, daß er die Trauung anderwärts nachsuchen müsse, da er, Löhe, durch Matth. 19, 9 in seinem Gewissen gebunden sei.

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 Die Sache schien indeß ohne weiteren Rumor beigelegt werden zu können, als der Schwiegervater sich willfährig zeigte, sein Brautpaar an einem anderen Orte trauen zu lassen. Diesen Ausweg zu ermöglichen hatte Löhe unterm 2. Februar 1837 ein Dimissoriale ausgestellt. Später in einem gleichen Fall weigerte er sich bekanntlich aufs entschiedenste, sich dieses Auskunftsmittels zu bedienen, und auch in dem Fall, um den es sich hier handelte, stiegen ihm Zweifel auf, ob er nicht durch Ertheilung des Dimissoriales zu sehr vor dem Riß zurückgetreten sei, vor den er sich ohne Furcht und Scheu stellen sollte. Die Sache rückte indeß bald in ein Stadium, in welchem Löhe die volle Entschiedenheit des Bekennens und Handelns wieder fand. N. N. folgte üblem Rath, das ihm ausgestellte Dimissoriale nicht zu benutzen, und wurde beim Landgericht gegen Löhe klagbar. Die Sache gieng an die Regierung, von da an’s Consistorium, und letztere Behörde forderte Löhe zur Verantwortung auf. In seinem Rechtfertigungsschreiben vom 7. Februar erzählt Löhe den Hergang des Falls und legt die Gründe dar, die ihn zur Verweigerung der Trauung bestimmten. Er habe sich zur Vornahme der Trauung um so weniger entschließen können, als die Scheidung der vorigen Ehe N. N.’s, wie die Leute sich ausdrückten, um ein „gar Nichts“ erfolgt und in der Gemeinde