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 „Da das Letzte nach Bericht vom 14. huj. geschehen ist, so ist dieser Punkt erledigt und beruht.

 Ansbach, den 18. März 1837.

Königliches protestantisches Consistorium.“ 


 Löhe meinte in einem Brief an Professor Guerike, dem er den Ausgang dieser Trauungsgeschichte mittheilte, man habe ihn in München nach dem Grundsatz behandelt: „Ich will ihn züchtigen und loslassen.“ Dieser Fall gab übrigens die Anregung, daß durch den damaligen Consistorialrath von Dobeneck bei dem Landtag der Antrag auf Abänderung der in den ehedem Markgräflichen Provinzen geltenden preußischen Gesetze in Ehesachen gestellt wurde, und am 19. August 1837 im ersten Ausschuß der Kammer der Abgeordneten auf Vortrag des Referenten Dr. Stahl folgender Schlußantrag desselben zur Annahme kam:

 „Seine Königliche Majestät mögen die verfassungsmäßigen Organe der protestantischen Kirche über die Feststellung der Ehescheidungsgründe zum Zwecke gleichmäßiger bürgerlicher Gesetzgebung, beziehungsweise der Herstellung eines gemeinen protestantischen Kirchenrechtes für die sieben älteren Kreise des Königreiches mit Gutachten vernehmen und einen dem beantragten Zwecke entsprechenden Gesetzentwurf den Ständen des Reiches zum Beirath und zur Zustimmung vorlegen lassen.“

 Das war der Ausgang dieser Angelegenheit, welche einen für Löhe so ernsten Verlauf zu nehmen gedroht hatte. Trotz der Spannung, in welcher ihn dieser ernste Zwischenfall erhielt, fand Löhe doch Zeit und Ruhe zur Ausarbeitung eines Büchleins, mit dessen Plan er sich schon seit längerer Zeit trug.

 Bereits in Nürnberg nämlich hatte Löhe die Absicht gehabt, ein kleines Beicht- und Communionbüchlein zu schreiben. In