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sie, dem Pastor allein überlassen, eine Unmöglichkeit ist. Jedes Gemeindeglied muß das andere und alle anderen mit seelsorgerischer Liebe umfassen und der Hirte ist nur das höchste und letzte Ingrediens dabei. Die berühmte Stelle Matth. 18 („Sündigt dein Bruder an dir“ etc.) ist zunächst keine Anweisung für Pastoren, sondern für alle Christen. Alle helfen zur Seelsorge: in letzter Instanz steht die (nicht Gesammt-, sondern independentische) Gemeinde und an deren Spitze als Mund und Vertreter der Pastor. Wofern die Gemeinden nicht zu heiliger Seelsorge und Zucht zusammenstehen, kann das äußerliche und gottesdienstliche Leben einer Gemeinde nicht gedeihen und die Ehre des HErrn unter den Menschen dadurch nicht gesucht werden. Bekenntnis und Zucht sind gleich notwendige Grundlagen eines christlichen Gemeindewesens. Die gegenwärtigen Gemeinden zeigen es in ihrer Gestalt, was Bekenntnis ohne Zucht ist, wie ohne Zucht auch kein Bekenntnis bleibt. Bei Reinigung und Neubau der einzelnen Gemeinden sei Zucht und Bekenntnis voranzustellen und keine Elemente, die diesem gedoppelten Grundsatze widersprächen, aufzunehmen. Versäume man das, so werde man den ganzen unglücklichen Zustand unserer Gemeinden in die neue Zeit mit hinübernehmen, damit Lähmung und Tod, Angst und Not der Hirten, welche dann abermals allen und jedem das Sacrament reichen, die Perlen vor die Säue, das Heiligtum vor die Hunde werfen sollen. Der HErr vergebe uns unsere alten Sünden und gebe uns den Mut, fernere derselben Art zu lassen! Es ist in der That, das anlangend, genug gesündigt worden.

 8. Was die Diaconie und das Presbyterium anlangt, so wollen wir zugleich aus Act. 15 die apostolische Synode dazu nehmen und folgende Skizze zur Betrachtung und Vergleichung mit der heiligen Schrift vorlegen:

Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 256. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/262&oldid=- (Version vom 1.8.2018)