Seite:Wirzburgische Verordnung, die Industrieschul-Anstalten betreffend.pdf/4

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hier nun in den Gang zu bringende Verdienst-Arten einen ganz besonderen, sehr wesentlichen Bezug haben, mithin auch in Rücksicht dessen, daß hierdurch künftiger Armuth am wirksamsten vorgebogen werden kann, vorzüglich in den Wirkungskreis der Armenkommissionen mitgehören. Wir verordnen und gebieten deßhalben vor allen, daß sich die Schulvorsteher stäts mit den bestehenden in den Gemeinden errichteten Armenkommissionen über jede Art und Weise der dauerhaftesten und entsprechendsten Begründung dieser in ihren Folgen sehr wohlthätigen Anstalten, und zwar vorzüglich dahin benehmen, wie viel und was für Materialien, welche und wie viele Werkzeuge den zu irgend einer Klasse der Armen geeigenschafteten armen Kindern, auch jenen, deren Ältern es nach Wissen und dem befund der Ortsvorsteher, für allezeit oder zu Zeiten zu hart ankömmt, ihre Kinder mit dem Ihrigen zu beschäftigen, von daher abzureichen sey; wie die Auslagen durch den Verkauf des gearbeiteten einzubringen, und wie endlich dafür stäts neue Materialien nachzuschaffen seyen, als welchem Geschäfte sich eben genannte Armenkommissionen von nun an willig zu unterziehen, und diese Auslage in ihre gewöhnliche