Seite:Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein.djvu/2

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

Verleugnung Gottes, der Beschimpfung des Kreuzes und der Entehrung des Altarsakraments, dem allem, gleichsam als Ergänzung, das Bekenntnis eines Bündnisses oder einer Buhlschaft mit dem Teufel, der Teilnahme am Hexensabbath (Hexentanz), der Beschädigung von Mensch und Vieh, der Hervorrufung von Hagel und Ungewitter und der Verwandlung von Menschen in Wölfe oder andere Tiere zur Seite steht. Ebenso bekannt ist es, dass man die der Zauberei angeklagten Personen in seltenen Fällen der Feuer-, häufig dagegen der Wasserprobe unterwarf,[1] dass man sie in schamlosester und unmenschlichster Weise folterte, durch die Folterung die Namen angeblicher Mitschuldigen erpresste und hierdurch einen Prozess zur Grundlage zahlreicher Verfolgungen und Scheiterhaufen gestaltete. „Die Hexenprozesse“, sagt L. Ennen,[2] „stehen in enger Verbindung mit der grausigen sittlichen Verwilderung, welche sich als unmittelbare Folge unaufhörlicher Kriegswirren erklärt. Mehr noch als die Kriegsdrangsale hatte in einzelnen Ortschaften die Sucht, die sichtbare Genossenschaft des Teufels auf Erden auszurotten, das ohnedies schon kummervolle und trostlose Dasein mit Verzweiflung erfüllt, ja, scheinbar jede edle Regung und alles menschliche Erbarmen erstickt“.

Unzweifelhaft bilden anderseits die Hexenprozesse nur den Abschluss eines Systems, dessen Grundzüge im Altertum wurzeln, und dessen völlige Beseitigung vielleicht niemals gelingen wird. Zauberwesen, Hexenwahn und Hexenprozesse hängen innig zusammen. Diese drei Gebiete behandele ich im nachstehenden unter thunlichster Beschränkung auf die Geschichte des Niederrheins.[3] Die älteste Zeit berühre ich nur kurz, ausführlicher dagegen die minder dunkelen Perioden von 300–1200, 1200 bis etwa 1500, und 1500 bis zur Gegenwart. Eine ganz scharfe Sonderung zwischen Zauberei und Aberglaube erweist sich als unausführbar. Die Grenzen waren schon deshalb stets verschwommene, weil man seit jeher vielfach auch beim Aberglauben eine Art von dämonischer


  1. H. Brunner, deutsche Rechtsgeschichte. Leipzig 1887–1892, Bd. II, S. 400 ff.
  2. L. Ennen, Geschichte der Stadt Köln. Düsseldorf 1880, Bd. V, S. 749.
  3. Grenzgebiete des Niederrheins sind in den beiden letzten Abschnitten dieses Aufsatzes fast gar nicht berührt, konnten aber bei der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Zauber- und Hexenwesens für die Zeit vor 1200 nicht unberücksichtigt bleiben.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/2&oldid=- (Version vom 1.8.2018)