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Will man dieß vielleicht in gewissen Kreisen oder sieht man diese Konsequenz wirklich nicht ein? Will man den Arbeiter damit noch mehr auf den Arbeitgeber hetzen, um gewisse andere sozialistische Zwecke damit zu erreichen. Ist die Hygieinie, die Sorge für die Gesundheit des „lieben“ Arbeiters vielleicht doch nur vorgeschoben? Sollte das nur der erste Schritt sein zur Befriedigung kommunistischer Gelüste? Wohl möglich, daß so was in den Köpfen der sozialistischen Agitatoren steckt! Auch unser Industrielle, der „wider den Normalarbeitstag“ geschrieben, scheint dieß zu befürchten und sieht der Begehrlichkeiten kein Ende.

Wir sehen die Zukunft rosiger an, wir fürchten diese Begehrlichkeiten, für die Schweiz namentlich, nicht – unter einer Bedingung: wenn wir gerechten Begehren unser Ohr nicht verschließen!

Wir haben gesagt, daß die Rücksicht auf die Möglichkeit einer Herabminderung des Lohnes den Staat bestimmen muß, bei Festsetzung der Arbeitszeit nicht unter die Grenze herabzugehen, auf der es dem Industriellen noch möglich ist, ohne empfindliche Schädigung seiner Interessen, die zu wahren ihn nun einmal Niemand hindern kann, die bisherigen Löhne festzuhalten.

Erzwingt die Herabsetzung auf 10 Stunden und Ihr werdet von den Arbeitern wahrhaftig wenig Dank ernten!

Hier scheint uns vielmehr die vorberathende Expertenkommission so ziemlich genau die richtige Grenze bezeichnet zu haben. Bei einem 11stündigen Normalarbeitstag können die Arbeitgeber bei denselben Lohnverhältnissen, können aber auch die Arbeiter bestehen. 11stündige Arbeit ermüdet an

Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf : mit Anhang. Cäsar, Zürich 1876, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/26&oldid=- (Version vom 1.8.2018)