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zwischen beiden Geschlechtern irgend einen Unterschied feststellen.

Diese wenigen Thatsachen mögen genügen, um zu beweisen, daß eine rationelle Verwaltung der Krankenkassen bei uns fast überall noch im Argen liegt, daß sie aber auch lange nicht so leicht und einfach ist, als sich diejenigen einzubilden scheinen, die sie, ohne eine Ahnung von ihren Schwierigkeiten zu haben, sei es aus Mißtrauen gegen ihre Arbeitgeber, sei es aus sozial-politischen Gründen sich selbst vindiziren.

Nehmen wir aber zu jenen Thatsachen noch die weitere hinzu, daß je kleiner der Verband, der sich zu gegenseitiger Unterstützung in Krankheitsfällen verbindet, desto mehr Zufälligkeiten, desto mehr epidemische Einflüsse sich geltend machen und die Existenz einer solchen Kasse bedrohen können,[1] so liegt der Wunsch nahe, daß der Bund die Sache selbst an die Hand nehmen und eine obligatorische Krankenkasse für die Fabrikarbeiter der ganzen Schweiz auf rationellen Grundlagen aufbauen möchte. Allein wenn dieß auch heute noch nicht geschieht und erst wiederholte schlimme Erfahrungen dazu drängen werden, so glauben wir das doch wenigstens von unsern gesetzgebenden Räthen erwarten zu dürfen, daß sie die Frage der Krankenkassen überhaupt einer einläßlichen Berathung unterziehen, und als Resultat dieser Berathung wird – so hoffen wir – doch das zum mindesten gewonnen werden, daß jeder Arbeiter einer Krankenkasse beizutreten verpflichtet wird.

  1. Vor einigen Jahren mußte der Metallarbeiterverband, als der Typhus unter den Arbeitern der Neumühle ausbrach, die Unterstützungsgelder plötzlich reduziren: zu einer Zeit, wo sie derselben am dringendsten bedurften!
Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf : mit Anhang. Cäsar, Zürich 1876, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/37&oldid=- (Version vom 1.8.2018)