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sich, daß sämmtliche Fabriken mindestens einmal jährlich besucht werden. Am Jahresschlusse haben sie ihre Wahrnehmungen über die Ausführung der gesetzlichen Vorschriften sowie über die Wünsche und Bedürfnisse der Arbeiter dem Eisenbahn- und Handelsdepartement, welchem sie unterstellt sind, in einem Generalberichte mitzutheilen und bezügliche Anträge zu stellen.

Fragen über Gesundheitsschädlichkeit gewisser Gewerbe und Vorschläge über Reduktion der Arbeitszeit und Ausschließung von Frauen- und Kinderarbeit in denselben haben sie gemeinschaftlich zu begutachten.

Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf. Cäsar Schmidt, Zürich 1876, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/70&oldid=- (Version vom 1.8.2018)