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bezeichneter Vorfall eintrat, der die Aufnahme erforderte. Der Pastor Hasselmann bittet schließlich in seinem Gutachten um Entlassung und Unterstützung zur Beruhigung des Patienten, der besonders wegen der Sorgen um die Zukunft ängstlich sei. Man entließ ihn dann bald wieder im Januar 1751 mit der Bestimmung die Stadt zu vermeiden; bei weiteren Excessen habe er zu gewärtigen, daß er zur Züchtlingshaft- und -Arbeit condemnirt werde. Schon im April desselben Jahres wird berichtet, daß B. sich vor einigen Tagen in Neumünster eingefunden und die „allergröbste Ausschweiffungen von sich blicken lassen, indem er mit Darstellung seiner Schaam auf öffentlicher Straße dem Frauenzimmer nachgelauffen, weniger nicht einer hiesigen bekannten Sechswöcherin das größte Schrecken veruhrsachet“; deshalb ließ der Amtsschreiber ihn vorläufig in die Zuchthaus-Wache setzen. Es wurde dann vom Zuchthaus-Verwalter ein Bericht eingefordert, ob der B. eine würckliche Gemüthskrankheit habe; außerdem wurde bestimmt, ihn mit der ordinairen Zuchthauskost zu verpflegen. Die Erklärung des Zuchthaus-Verkwalters und Chirurgen sagte aus, daß der gewesene Pastor B. wirklich ein Malum de Mania habe, anjitzo auch bei diesem hohen Wetter besonders schlecht sei, und dieses Malum sei stetig verschlimmert durch das Gesoff. Pastor Hasselmann reichte am 30. April 1751 einen Bericht ein, in dem er die Kaiserliche Hoheit bittet, daß er und die übrigen Verwandten des Pastor B. die zu seiner Unterhaltung erforderlichen Kosten alljährlich an die Zuchthauskasse erlegten, damit er nicht wie andere Züchtlige tractiret und zur ordentlichen Arbeit angehalten werden dürfe. Er fährt dann fort:

„Wenn nun, Allergnädigster Großfürst und Herr! dieser unglückliche Mann bekanntlich des Gebrauchs seines Verstandes nicht mächtig, wie solches aus so vielen beglaubten Zeugnissen geschickter medicorum, die ihn langwierig in ihrer Cur gehabt, als des Herrn Doct. und Prof. Struven in Kiel, des Herrn D. Hille in Oldenburg, des Herrn D. Wagner in Lübeck, und letzlich noch des Herrn Zucht-Hauß-Verwalters

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0164.jpg&oldid=- (Version vom 15.2.2020)