Seite:Zeitschrift der Gesellschaft fr schles-20 0178.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Mittel wird sie auf immer unheilbar zu machen.“ Er schlägt dann vor der Chirurgus habe sich nicht mit der Behandlung der Geisteskranken zu befassen. Einen Arzt gab es aber nicht in Neumünster und so waren die Kranken ihrem Schicksal überlassen, wurden aber doch dem schädlichen Einfluß des Chirurgen entzogen. Ein vorgeschlagener Anbau kam nicht zur Ausführung. Dagegen wurde im Juni 1789 bestimmt, daß die 6 Wahnsinnigen aus dem Neumünster’schen Zuchthause und die künftigen Wahnsinnigen aus dem vormals großfürstlichen Antheil des Herzogthums Holstein in das Glückstädter Zuchthaus aufgenommen werden sollten, weil der vom Physikus Suadicani vorgeschlagene Anbau in Neumünster mancherlei Schwierigkeiten habe. Ein Hauptgrund Suadicani’s war die Einrichtung von Räumen zur Beschäftigung, weil die Kranken sonst in dunklen Behältnissen auch während der Zeit der Reconvalescirung bleiben müßten.

Die letzten Bemerkungen wiesen uns schon hin auf das Irrenhaus in Glückstadt, zu dessen näherer Betrachtung wir nun schreiten. Das Zuchthaus in Glückstadt scheint 1735 gegründet worden zu sein; 1755 wurde ein Irrenhaus daneben erbaut. Nach einem unterm 28. September 1754 aus dem Königlichen Conseil an die Ober-Inspection des Glückstädtschen Zuchthauses erlassenen Schreiben war die Absicht bei Anlegung und Einrichtung des seit dem Jahre 1755 mit dem dortigen Zucht- und Werkhause verbundenen Dollhauses, das letztere nur allein zur Aufbewahrung solcher Personen einzurichten, die uneingesperrt sich selbst oder der menschlichen Gesellschaft durch ihre Gemüthskrankheit nachtheilig würden. Ein Hospital sollte es aber so wenig sein, daß damals weder ein Arzt noch Chirurgus angestellt, sondern die Aufsicht über die Wahnsinnigen und Tollen, für deren Wiederherstellung nichts geschah, dem Speisemeister und einigen dazu tauglichen Züchtlingen anvertraut wurde. Als später ein Tollvogt, der wöchentlich einen Thaler erhielt, angenommen war, und ein Arzt und ein Chirurgus bei dem Irrhause angesetzt waren, fand ein Referent mithin diese Anstalt, so viel es sich den

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0178.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)