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und die Anstalt wird also nicht nur für die wirklich Wahnsinnigen zweckmäßig und nützlich eingerichtet, sondern eine verkehrte Anwendung derselben ist auch auf die Art entfernt.“ Er schlägt 60 Kostgeld vor, jedoch wurden nur 50 bestimmt. Für unruhige und gemeingefährliche Kranke fühlt die Ober-Inspection sich also zu sorgen verpflichtet; die übrigen werden den Communen zugeschoben. Einige Einzelberichte mögen die eben berührten und einige andere Verhältnisse klar stellen.

Im Jahre 1787 war Anna Peters aus Niebüll, Amt Tondern, zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe wegen Mordbrennerei und Drohungen verurtheilt. Näheres fehlt in den Acten. Bei der Aufnahme am 9. August 1787 wurde im Receptionsprotocoll bemerkt, „der Chirurgus Diener hat angezeigt, daß sie wahnsinnig sei“. Als nun nach 3 Jahren die Commüne aufgefordert wurde, die Verpflegungskosten nachträglich zu zahlen, weigerte sich dieselbe, weil vor der Aufnahme Niemand daran gedacht, daß sie krank sei und man nie an die Heimath-Commüne gemeldet habe, daß die Peters wahnsinnig sei, woraus man schließen müsse, daß sie während der letzten Jahre für das Zuchthaus gearbeitet, also ihm auch genützt habe. Wenn sie im Zuchthaus wahnsinnig geworden sei, so habe dies die Kosten zu tragen. Die Untersuchung ergab, daß beim Dienstwechsel des Provisors Unordnungen vorgefallen und darum die Meldung unterlassen sei. Der Physicus Koch attestirt 1790, daß die Peters epileptisch und wahnsinnig sei. Der Werkmeister bezeugt, „daß mit der A. P. aus dem Amte Tondern bei der Ablieferung im Zuchthause den 9. August 1787 ihrem Urtheil gemäß, von mir sogleich die Sorgfältigsten versuche gemacht sind, ihr in dieser oder jener Zuchthausarbeit zu unterweisen und anhalten zu lassen, um künftig eine oder die andere treiben zu können. Sie aber sogleich wiederstrebte, auch bey angewandten ernstlichen Zwangsmittel, sich übel gebährte und Alles verdarb, selbst andern gefährlich zu werden schien“. Sie wurde schon nach 2 Tagen am 11. August in’s Tollhaus geschafft. Hier

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0186.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)