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Einrichtung des Irrenhauses zu tragen, die Unterhaltung falle dem Einzelnen (event. den Communen) zu. 1805 wurde beschlossen ein Zuchthaus in Schleswig, ein Irrenhaus (und Landarmenhaus getrennt davon) in Kiel einzurichten. Das Schloß in Husum hatte man dabei ins Auge gefaßt für ein neues zweites Zuchthaus. Obwohl mir die Verhandlungen, die über den Ort der zukünftigen Anstalt geführt wurden, vermuthlich nicht vollständig vorlagen, so genügt doch das vorhandene Aktenmaterial zur Feststellung mehrerer wichtigen und interessanten Angaben und Ueberlegungen. Die Ober-Inspection in Glückstadt betonte wiederholt die Ueberfüllung daselbst, und die Holsteinische Landesregierung reichte am 25. Januar 1805 einen Bericht über die Trennung des Irren-Instituts vom Zucht- und Werkhause ein, worin betont wird, daß dem gedachten Uebel nicht dadurch abzuhelfen sei, daß einige Wahnsinnige nach Neumünster transportiert würden, weil dieses ebenfalls überfüllt sei und es an allen Anstalten für Wahnsinnige fehle. Es entwickelte sich dann also allmählich der bestimmte Vorschlag der Verlegung des neuen Irrenhauses nach Kiel, und das neu errichtete Sanitäts-Collegium beschäftigte sich eingehend mit der Angelegenheit. Ein von Brandis, Fischer und Pfaff unterzeichnetes Pro Memoria vom 2. April 1805 bezieht sich auf die wiederholten Berichte des Physikus Koch in Glückstadt; daraus ergiebt sich, daß daselbst durch die Menge und Unreinlichkeit der Menschen von Zeit zu Zeit bösartige Fieber herrschten; deßhalb war man im Auftrage der Deutschen Kanzlei bemüht gewesen in Kiel oder in der Nachbarschaft eine gesundere Wohnung auszumitteln. Auch erfährt man, daß im Lande selbst manche Familien und Gemeinden waren, die bei der damaligen Einrichtung des Irrenhauses sich nicht erlauben konnten ihre kranken Angehörigen dahin zusenden, sondern sie lieber mit bedeutendem Kostenaufwande und oft mit Verlust ihrer eigenen Ruhe und Glücks bei sich bewahrten. Das neue Irrenhaus in Kiel werde diese Uebelstände beseitigen und könne ohnfehlbar auch zum Unterricht für die dort studirenden Aerzte sehr

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0195.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)