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In diesen sollten die mit eisernen Rahmen versehenen Fenster Aussicht haben. Die Blödsinnigen sollten nur zu je 12 in einem Zimmer sein; ihre Schlafstellen müßten durch Bretterwände so von einander abgesondert sein, daß jeder des Nachts in seiner Schlafstelle eingeschlossen werden könne. Für 75 Blödsinnige verlangte man 6 Wärter, für je 38 Wahnsinnige ebenfalls 6. Weniger human und als Rest der früheren Zeit erscheinen folgende Forderungen: Jeder Wärter hat unter seiner Kleidung ein Strafinstrument versteckt, dessen er sich aber nur in dem einzelnen Falle bedienen darf, wenn der Kranke ihn selbst thätlich angreift und beleidigt; zu keiner willkürlichen Handlung darf der Kranke durch Peitschen gezwungen werden. Zur Beruhigung darf die Zwangsweste dienen oder Festbinden ans Bett, welche Einrichtung so gemacht werden kann, daß man selbst äußerlich keine Spur von Zwang bemerkt, sondern daß der Kranke gleichsam auf sein Bett hingezaubert ist. Melancholische werden Nachts sorgfältig befestigt. Andere Einrichtungen sind dann wieder besser, z. B. wurde für jede Abtheilung ein Badezimmer verlangt, man wünschte getäfelte und geölte Wände. Eine besondere Berücksichtigung wurde noch dem Lehrzweck gewidmet, indem bei Gelegenheit des im Allgemeinen zu verbietenden Eingangs in die Gänge des Hauses, gefordert wird, daß junge Aerzte, welche sich in der Kunst, solche Kranke zu behandeln üben wollen, nicht als bloße Zuschauer hineingehen dürften, sondern sie müßten in solchem Falle bei einzelnen oder mehreren Kranken das Amt des Arztes und Wärters zugleich übernehmen, auch einige Monate in dem Hause schlafen. Die gedachte Einrichtung einer stündlichen Ronde Tag und Nacht war bei den langen Gängen mit den zahlreichen Isolirräumen gewiß besonders wichtig. An die genauen, fast noch zeitgemäßen Aufnahmebedingungen schließen sich strenge Forderungen bei Entlassungen; so sollte jedes Mal ein Sicherungsaufenthalt von 1–2 Monaten bis zu einem Jahr nachgewiesen werden.

Doch unsere Auseiandersetzungen nähern sich der Zeit

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0202.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)