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IV.
Zum fünften Kapitel der Goldenen Bulle von 1356.
Von
Albert Werminghoff
in Halle (Saale).

Dem Freunde der spätmittelalterlichen Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches hat der Tod K. Zeumers die Hoffnung geraubt, in absehbarer Zeit eine Gesamtdarstellung des deutschen Reichsrechts von etwa dem Interregnum bis zur Reichsreformbewegung im 15. Jahrhundert zu erhalten, die kaum ein anderer so aus den Quellen selbst aufzubauen verstanden hätte wie gerade der Verfasser des grundlegenden Werkes über die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. Seine Kenntnis der gesetzgeberischen, urkundlichen und historiographischen Überlieferung befähigte ihn, jede einzelne Bestimmung dieses wichtigsten aller mittelalterlichen Reichsgesetze von ihren Ursprüngen bis zu ihrer

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Albert Werminghoff: Zum fünften Kapitel der Goldenen Bulle von 1356. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1915, Seite 275. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_fuer_Rechtsgeschichte_Germ._Abt._Bd_36_275.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)