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der Goldenen Bulle, welcher kein Stück enthält, das nicht vollständig den wirklichen Verhältnissen der damaligen Zeit entsprochen hätte.


Kapitel XXV.

Kapitel XXV steht wieder auf dem Boden der Wirklichkeit. Es ergänzt die Kapitel VII und XX. Nachdem das erstere dieser beiden bestimmt hatte, daß die Kur mit dem Fürstentum nur auf einen Erben nach den Regeln der Primogeniturfolge vererbt werden solle, wobei zugleich die Vormundschaft über minderjährige Kurfürsten geregelt wurde, fügte das zweite hinzu, daß Kurrecht und Erzamt mit den Gebieten, auf welche die Kur gegründet sei, unlösbar verbunden sein sollten, so daß, wer Ansprüche auf das Kurrecht eines Kurfürsten erheben wolle, demselben zuvor das Kurland abgewinnen müsse. Dem fügt nun unser Kapitel noch weiter hinzu, daß von dem Kurfürstentum keine Gebiete abgetrennt werden dürften, sondern daß es ungeteilt in der Hand des Inhabers der Kurwürde verbleiben sollte. Außerdem wird auch noch eine Vormundschaft über regierungsunfähige Kurfürsten angeordnet.


Kapitel XXVI–XXIX.

Die nächsten vier Kapitel gehören eng zusammen; sie bilden eine Verordnung über das bei den großen Hoftagen zu beobachtende Zeremoniell, soweit es nicht schon im ersten Teile der Goldenen Bulle geregelt war, und insonderheit soweit die Kurfürsten dabei in Frage kamen.

In Kapitel XXVI wird bestimmt, daß am frühen Morgen des Festtages um die erste Stunde die Kurfürsten den Kaiser aus seiner Herberge abholen und im feierlichen Zuge zu Pferde zu dem für die Festsitzung bestimmten Orte geleiten sollen. Die Ordnung des Zuges wird dabei im Anschluß an die Kapitel XXI und XXII der Goldenen Bulle geregelt; nur daß hier derjenige Fall als Regel angenommen wird, daß der Herrscher mit den kaiserlichen Insignien geschmückt ist. In diesem Falle reiten noch vor dem Erzbischof von Trier zwei niedere Fürsten, welche die Aachener und die Mailänder Krone tragen. Daß die Reichsinsignien, Schwert, Reichsapfel und Zepter, vor dem

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Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/109&oldid=- (Version vom 1.8.2018)