Seite:Zeumer Die Goldene Bulle.pdf/112

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27. Dezember[1] ausdrücklich bezeugt wird, das Schwert bei Tische gehalten. Ferner fällt auf, daß bei der Darstellung des Schenkenamtes in der Goldenen Bulle nur der Fall berücksichtigt wird, daß der Böhmenkönig das Amt persönlich verrichtet; während doch damals durch die Identität der Person des Kaisers mit der des Königs von Böhmen eine Vertretung des letzteren in der Ausübung des Amtes notwendig wurde und auch wirklich stattfand.[2]

Für die Erklärung beider Abweichungen dürfte der Umstand von Bedeutung sein, daß in c. XXVII kein 1356 frei und von Grund auf neu verfaßtes Gesetz vorliegt, sondern die Überarbeitung einer älteren Vorlage. Zwar ist eine solche Vorlage nicht überliefert, doch wissen wir, daß ein Schriftstück einst vorhanden war, welches denselben Gegenstand behandelte wie unser Kapitel. Wir haben früher (oben S. 32 f.) von dem Streite gehandelt, der auf dem Nürnberger Reichstage des Jahres 1298 über die Ausübung des Schenkenamtes durch den Böhmenkönig ausgebrochen war, und durch die Erteilung eines Privilegs an König Wenzel beigelegt wurde. Ich habe früher auf dieses Privileg und auf etwa entsprechende für andere Kurfürsten ausgestellte Urkunden bezogen[3], was die Kolmarer Chronik von jenem Reichstage mit den Worten berichtet: ibi dignitas cuiuslibet domini coram rege solemniter recitatur, et quilibet dominorum regi in officio suo sicut debuit ministravit.[4] Jetzt glaube ich diese Deutung aufgeben zu müssen, da Albrechts Privileg für den König von Böhmen erst einige Tage nach dem feierlichen Hofe ausgestellt ist, während die Worte des Chronisten wohl nur die Deutung zulassen, daß jene Verlesung vor der Ausübung der Dienste stattfand. Was damals vor dem Könige feierlich verlesen wurde, kann dem Zusammenhange nach kaum etwas anderes gewesen sein, als eine Ordnung der Ehrendienste

(dignitates) der Kurfürsten, welche diese dann demgemäß wirklich


  1. Urkunden Nr. 32.
  2. Beneš bei Emler, Fontes rerum Bohemicarum IV, S. 526; Philippe de Vigneulle, Chronique de Metz, bei Huguenin, Les chroniques de la ville de Metz (1838), S. 98. Vgl. Böhmer-Huber Nr. 2555a.
  3. Vgl. MG. Const. IV, 1, S. 31, Anm. 1.
  4. MG. SS. XVII, 267.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/112&oldid=- (Version vom 1.8.2018)