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Zweites Kapitel.
Geschichte der Gesetzgebung auf den Reichstagen zu Nürnberg und Metz.
Nov. 1355 – Dez. 1356.

Nachdem Karl IV. am Ostertage des Jahres 1355 zu Rom die Kaiserkrone empfangen hatte, hielten ihn die italienischen Angelegenheiten noch einige Monate zurück. Erst Ende Juni überschritt er die Alpen. Im Juli finden wir den Kaiser zu Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Sulzbach, von Mitte August an mit kurzen Unterbrechungen mehrere Monate lang in Prag. Hier widmete er sich wohl mit besonderem Interesse den Angelegenheiten seines böhmischen Erblandes, doch beschäftigten ihn auch die Angelegenheiten des Reiches in dieser ganzen Zeit vielleicht in noch höherem Grade als die böhmischen. Eine Anzahl deutscher Reichsfürsten finden wir damals am kaiserlichen Hoflager zu Prag, mit deren Rat und Hilfe der Kaiser diese Reichssachen erledigen mochte. Neben den Bischöfen von Regensburg, Eichstädt und Speier befand sich dort sein besonders bevorzugter Rat, der Bischof Johann von Straßburg. Von weltlichen Reichsfürsten weilten Ruprecht der Jüngere, Pfalzgraf bei Rhein, und Herzog Rudolf der Ältere von Sachsen mit seinem gleichnamigen Sohne in Prag. Schon am 24. August erhielt Rudolf der Ältere für sich und sein Haus durch ein in deutscher Sprache verfaßtes Privileg[1] die Anerkennung der Kurwürde unter Festsetzung der Vererbung derselben

nach den Regeln der Primogeniturfolge, und diese Anerkennung


  1. Vgl. Teil II, S. 69.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 110. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/128&oldid=- (Version vom 1.8.2018)