Seite:Zeumer Die Goldene Bulle.pdf/134

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Privilegien, Besitzungen und Rechte einschließlich des Kurrechtes, und wahrscheinlich auch ein besonderes Privileg über den ausschließlichen Besitz der brandenburgischen Kur, wogegen der Markgraf dem Kaiser als Kurfürst huldigte.

Damit war für den Kaiser die von ihm als erster Punkt der Proposition zur Beratung gestellte Frage, wer weltlicher Kurfürst sei, entschieden, nachdem er bereits früher seine Entscheidung bezüglich der pfälzischen und sächsischen Kurstimme getroffen hatte, wie wir das später in einem anderen Zusammenhange erörtern werden. Es handelte sich nunmehr nur noch darum, die von ihm getroffenen Entscheidungen in ausreichender Weise unter Mitwirkung der Kurfürsten selbst festzulegen, was durch eine Reihe von Maßregeln geschah, mit denen wir uns noch näher beschäftigen werden. Erst dadurch wurde die notwendige Grundlage gegeben für die erfolgreiche Lösung der in dem fünften und letzten Punkte gestellten Aufgabe, der Schaffung eines Gesetzes über die Wahl des Königs durch die Majorität der Kurfürsten. Und diese Aufgabe wurde auf dem Reichstage nicht nur gelöst, sondern es wurde im Anschluß an ihre Lösung ein großes Verfassungsgesetz geschaffen, welches eine nahezu vollständige Kodifikation des Rechtes der Königswahl und der Königswähler darstellt: die Goldene Bulle.

Wir wenden uns nunmehr der Beantwortung der Frage nach der Entstehung dieses großen Gesetzes auf dem Nürnberger Tage zu. So verschieden man in neuerer Zeit über den Hergang bei der Entstehung des Gesetzes geurteilt hat, über einen Punkt herrscht so ziemlich Einigkeit, nämlich daß die Reihenfolge der Bestimmungen eine systematische Anordnung nicht erkennen lasse, und daher anzunehmen sei, daß die Bestimmungen in der chronologischen Reihenfolge der Beschlüsse aufgezeichnet seien. Das ist aber durchaus unrichtig; vielmehr läßt sich für den Kern des Gesetzes eine wohlüberlegte und völlig geschlossene Anordnung deutlich erkennen. Dieser Kern oder vielmehr das ursprüngliche Gesetz selbst schließt, wie das schon die Bemerkung in c. I, § 15, daß die Formulare für Wahlausschreiben und Prokuratorien sich ad finem presentis libri fänden, zeigt, mit c. XIX, und nur wer das übersieht, kann leugnen, daß die Anordnung eine durchaus planvolle ist.

Den Ausgangspunkt bildet die Königswahl. Nachdem in

Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/134&oldid=- (Version vom 1.8.2018)