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interessierende Kapitel De diffidacionibus erst auf dem Reichstage zu Metz erlassen sei.

Ist so der Bericht Lewolds nicht geeignet, eine feierliche mündliche Verkündigung des Textes der gesamten Goldenen Bulle zu bezeugen, so kann er doch die Gründe verstärken, die für die Annahme einer schriftlichen Gesamtpublikation der Nürnberger und Metzer Gesetze sprechen. Für eine solche Publikation spricht vor allem die eben charakterisierte äußere Beschaffenheit der uns überlieferten vier kurfürstlichen Exemplare. Sie zeigen, daß nach Bekanntgabe der Metzer Gesetze Abschriften der ganzen Gesetzgebung durch Besiegelung mit der Goldbulle des Kaisers zu authentischen Exemplaren gemacht wurden. Daß dies auf dem Reichstage zu Metz und nicht erst später geschah, ist gewiß an sich wahrscheinlich genug, wird aber wenigstens für das eine Exemplar, welches Lewold von Northof bald nach dem Metzer Tage benutzt haben muß, fast zur Gewißheit gemacht.[1] Damit stimmt denn auch, was die Privilegien für die Burggrafen von Nürnberg besagen. Nach den oben mitgeteilten Stellen sollen die Gesetze, darunter auch das speziell genannte Kapitel über das Bergregal, c. IX, welches zu Nürnberg entstanden war, zu Metz geschrieben und besiegelt sein. Die Publikation dürfte also in der Vorlegung eines Exemplars des ganzen Gesetzgebungswerkes in feierlicher Versammlung und in der Ermöglichung der Herstellung von Abschriften und deren Besiegelung bestanden haben. Das ist eine nach unsern Begriffen sehr beschränkte Publikation, die aber doch schon hinausging über das, was in dieser Hinsicht zu Nürnberg geschehen zu sein scheint. Dort scheint man sich mit der Vorlegung des fertigen Gesetzbuches im wesentlichen begnügt zu haben; wenigstens haben wir keine Spur davon, daß Abschriften für die Kurfürsten damals entnommen wurden, und was wir aus der Tatsache der Erteilung der beiden Privilegien für die Kölner Kirche und aus der Beschaffenheit dieser Privilegien schließen konnten, spricht geradezu gegen die Entnahme solcher Abschriften und deren Beglaubigung durch Anhängung des kaiserlichen Siegels.

Welches Exemplar bei der feierlichen Promulgation der


  1. Der Abschluß von Lewolds Chronik fällt in den Beginn des Jahres 1358; vgl. Fittig, Levold von Northof, Bonner Dissertation 1906, S. 13; Levison, Neues Archiv Bd. 52, S. 390.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/193&oldid=- (Version vom 1.8.2018)