Seite:Zeumer Die Goldene Bulle.pdf/221

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Wähler im Wortlaut eingefügt. Diese lauten übereinstimmend: Nos N .... consentimus ... et nominamus usw. Demnach bestand die nach ihrem wesentlichsten Teile meist kurz als Nominatio bezeichnete Handlung aus einer kombinierten Erklärung über das consentire und nominare, welche jeder Wähler einzeln auf die Aufforderung, sein Votum abzugeben, aussprach. Lassen wir die mehr nebensächliche Erklärung über das consentire, welche den Zweck hatte, die Einhelligkeit der Wähler recht evident zu machen, beiseite, so können wir sagen: die Nominatio war das Resultat der Abstimmung. Die in Form der Abstimmung vollzogene Nominatio stellte fest, wer durch den einen Beauftragten im Namen aller zum Könige zu kiesen sei. Die Abstimmung ist also nicht die Form der Electio, sondern der Nominatio.

Im deutlichsten Gegensatz zu diesen bei den letzten Wahlen vor 1346 erkennbaren Formen stehen nun die Formen, welche die auf die Goldene Bulle folgenden Wahlen aufweisen. Die von der Electio getrennte Nominatio begegnet uns nur noch in abgeblaßter Bedeutung einmal bei der Wahl Wenzels im Jahre 1376, um dann gänzlich zu verschwinden. Die electio per unum kommt nicht mehr vor; sie wird ersetzt durch eine feierliche Abstimmung, welche jetzt die Form des feierlichen konstitutiven und die ganze Wahl abschließenden Aktes bildet.

Über die Wahl Wenzels hat eingehend und, wie ich trotz der von M. G. Schmidt erhobenen Einwendungen meine, in allen wesentlichen Punkten richtig Weizsäcker[1] gehandelt. Er hat ausgeführt, wie der Kaiser zuerst den Wünschen der Kurfürsten von Trier und Köln nachgebend die Wahlversammlung nach Rense einberufen ließ, wie er dann aber doch bewirkte, daß man sich dort mit einer Vorberatung begnügte, durch welche beschlossen wurde, die Wahl Wenzels einige Tage später an dem gesetzlichen Wahlorte zu Frankfurt vorzunehmen. Diesen zu Rense vorgenommenen Akt bezeichnete der Kaiser in seiner Mitteilung an die Stadt Frankfurt über die bevorstehende Wahl mit dem deutschen Ausdruck für nominare „nennen“.[2] In

Frankfurt aber ließ er die mit der Nominatio endigenden Renser


  1. Rense als Wahlort S. 26 ff.
  2. Reichstagsakten I, Nr. 44, S. 71.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 203. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/221&oldid=- (Version vom 1.8.2018)