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würde das Zeugnis Heinrichs von Köln von großem Gewicht bleiben, weil er die übliche Form der Abstimmung genau kennen mußte, da er selbst bei der Wahl des Jahres 1308 das Geschäft der Inquisitio votorum besorgt hatte.

Die Abstimmung dagegen, welche seit 1346 an die Stelle des Kürspruchs trat, kann ursprünglich nur als öffentliche gedacht sein. Darauf deutet die Abstimmungsordnung in c. IV der Goldenen Bulle, welche jedenfalls eher auf eine öffentliche als auf eine geheime Abstimmung paßt. Auch das Notariatsinstrument über Wenzels Wahl erweckt durchaus den Eindruck, als ob die Abstimmung öffentlich vorgenommen sei. Bei Ruprechts Wahl zu Rense war schon durch die Lokalität eine geheime Abstimmung so gut wie ausgeschlossen, und ebenso bei der ersten Wahl Sigmunds, die unter freiem Himmel hinter dem Chor der Bartholomäuskirche zu Frankfurt stattfand. Von einer heimlichen Abstimmung hören wir zum ersten Male wieder bei der Wahl Albrechts II. Die Neigung zur Heimlichkeit nahm dann schnell zu. Bei der Wahl von 1440 wird zum ersten Male berichtet, daß die Abstimmung nicht mehr in Gegenwart aller Wähler und ihrer Begleiter im Chor der Kirche vorgenommen wurde, sondern in der Liberei, in einem durch eine Tür verschlossenen Nebenraume des Chores, in welchen sich die Abstimmenden einzeln zu dem Mainzer Erzbischof zum Zweck der Stimmabgabe verfügten, ein Brauch, der dann dauernd in Übung blieb. Er kam auf in der Zeit, welcher die Heimlichkeit der Abstimmung als die höchste Gewähr für die Fernhaltung unlauterer Einflüsse von der Wahl galt. Suchte doch damals Nikolaus von Cues durch ein höchst verzwicktes, auf die unbedingte Heimlichkeit der Abstimmung abzielendes Verfahren bei der Königswahl die Grundlagen der Reichsverfassung zu reformieren.[1]

Ein Zweifel daran, daß die in der Goldenen Bulle vorausgesetzte und seitdem gebrauchte Wahlform mit dem trierischen Rechte der ersten Stimme zuerst bei Karls IV. Wahl zur Anwendung kam und auf die Initiative Balduins von Trier zurückzuführen ist, dürfte ausgeschlossen sein. In der Unbestimmtheit

der Anzeigen über diese Wahl verschwinden die Einzelheiten


  1. Concordantia catholica III, 37.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/239&oldid=- (Version vom 1.8.2018)