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hatte nach Sobernheims Darstellung Ruprecht schon vor Wenzels Absetzung auf inständigste Bitten seiner Mitkurfürsten gegeben und bei dem Wahlakte selbst wohl noch einmal wiederholt. Die beiden letztgenannten Quellen lassen kaum eine andere Deutung zu, als daß Ruprecht mit der Führung seiner Stimme die drei Erzbischöfe oder einen von ihnen beauftragt habe, eine Annahme, mit welcher sämtliche anderen Zeugnisse in Einklang zu bringen sind. Unter allen Umständen steht aber fest, daß Ruprechts eigene Stimme bei seiner Wahl mitgewirkt hat, und damit wäre auch ohne Sobernheims ausdrückliche Berufung auf die fragliche Bestimmung der Goldenen Bulle erwiesen, daß die Kurfürsten damals als notwendige Majorität die von vier Kurstimmen ansahen und also den § 5 ebenso auslegten, wie wir. Wäre ihrer Meinung nach nur die Majorität der Anwesenden nötig gewesen, so genügten ja die drei Stimmen der Erzbischöfe, und es war nicht erforderlich, zu dem nach den Anschauungen der Zeit wohl immer etwas bedenklichen Mittel der Selbstwahl zu greifen.

Freilich ist auch die entgegengesetzte Anschauung, nach welcher nicht die Majorität aller Kurstimmen, sondern lediglich diejenige der bei der Wahl anwesenden erforderlich sein sollte, von einer Partei der Kurfürsten schon bei der nächsten Königswahl vertreten worden.

Am 20. September 1410 wählten zu Frankfurt der Erzbischof von Trier, der Pfalzgraf und der Burggraf Friedrich von Nürnberg, der als Bevollmächtigter König Sigmunds von Ungarn die brandenburgische Kurstimme führte, Sigmund zum römischen König. Die ebenfalls zu Frankfurt anwesenden Erzbischöfe von Mainz und Köln, mit denen eine Einigung nicht zustande gekommen war, hielten sich von der Wahl fern, wählten aber einige Tage später mit Vertretern Wenzels von Böhmen und Josts von Mähren, der die brandenburgische Kur seinerseits beanspruchte, sowie mit nachträglicher Zustimmung Sachsens den Markgrafen Jost zum König.

Die Rechtmäßigkeit der Wahl Sigmunds konnte natürlich nur behauptet werden, wenn man als notwendig für eine gültige

Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/41&oldid=- (Version vom 1.8.2018)