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desselben in einem Privileg vom 29. Dezember, welche ebenfalls diese Publikation voraussetzen läßt. Wann ist diese nun erfolgt?

Schon nach den beiden ältesten nahe zusammenliegenden Zeugnissen vom 27. und 29. Dezember ist anzunehmen, daß sie nicht schon lange vorher geschehen ist; sicher nicht, bevor sämtliche Kurfürsten persönlich anwesend waren. Erst am 22. Dezember aber traf der Erzbischof von Trier in Nürnberg ein. Berücksichtigen wir nun die entschieden in jener Zeit vorhandene Neigung, die Publikation wichtiger Gesetze an hohen Feiertagen vorzunehmen, wie denn ja auch am Weihnachtstage des folgenden Jahres zu Metz der zweite Teil der Goldenen Bulle verkündigt wurde, so werden wir kaum fehlgreifen, wenn wir annehmen, daß das spätere c. VII der Goldenen Bulle als besonderes Gesetz über Kurrecht, Vormundschaft und Mündigkeit der weltlichen Kurfürsten, sowie über die Nachfolge im Kurrecht am 25. Dezember 1355 in feierlicher Sitzung verkündigt wurde.

Somit haben wir in c. VII den dritten ursprünglich selbständigen Bestandteil der Goldenen Bulle kennen gelernt; einen vierten bilden die folgenden vier Kapitel.


Kapitel VIII–XI.

Es steht außer Zweifel, daß die Kapitel VIII, IX und X der ursprünglichen Anlage nach nichts anderes sind als ein Privileg über die Landeshoheit des Königreichs Böhmen, durch welches der Kaiser dem König von Böhmen die volle Gerichtsgewalt, ein nur wenig beschränktes Recht an den wichtigsten Regalien, das volle Münzrecht und das Recht des freien Ländererwerbs verleiht oder vielmehr als bereits bestehend und hergebracht anerkennt. Das erste dieser drei Kapitel, welches von der Gerichtsgewalt handelt, hat denn auch den Charakter eines Privilegs für Böhmen bei seiner Aufnahme in die Goldene Bulle rein bewahrt. Es erkennt den böhmischen Ständen und Untertanen die völlige Freiheit von allen andern Gerichten als denen des Königs von Böhmen zu, indem es ihnen die Freiheit von der Ladung vor auswärtige Gerichte gewährt und die Berufung von böhmischen Gerichten an irgendwelche auswärtige,

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Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/69&oldid=- (Version vom 1.8.2018)