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Der Text ist im Anschluß an zwei ältere Vorlagen verfaßt; die eine derselben ist der Roncalische Landfriede Friedrichs I. von 1158, dessen Bestimmungen im Texte als sacrae divorum augustorum predecessorum leges sowie als lex antiqua super hoc edita (vgl. auch penam legis eiusdem) angeführt werden; die andere ist ein von Karl IV. selbst dem Erzbischof von Köln erteiltes Privileg vom 18. Dezember 1353.[1] In diesem gewährte der Kaiser dem Erzbischof auf dessen Klage, daß die Schöffen, Räte und Obrigkeiten ihm und der Kölner Kirche untergebener Städte unter sich, mit Herren und andern mächtigen Personen, sowie mit anderen Städten Verschwörungen und Bündnisse zum Schaden des Erzbischofs und seiner Kirche geschlossen hätten, die Gnade, daß die Untertanen des Erzbischofs und der Kölner Kirche keinerlei Bündnisse und Verschwörungen ohne die Zustimmung des Erzbischofs eingehen und ebensowenig ohne solche Zustimmung einen Herzog, Markgrafen, Grafen oder sonst eine mächtige Person als Bürger aufnehmen sollen. Daß nun dieses Privileg, welches ebenso wie die Privilegien der Stadt Köln, die zur Einfügung des c. XIII in die Goldene Bulle Anlaß gaben, in den Streit des Erzbischofs mit seiner Stadt eingreift, neben dem Landfrieden Friedrichs I. die Vorlage unseres Kapitels bildet, erweist nicht nur die übereinstimmende Tendenz, sondern zum Teil auch der unverkennbare Anklang im Wortlaut.

Die Stelle des Roncalischen Landfriedens, welche gewissermaßen die Grundlage unseres Kapitels bildet, lautet: c. 6. Conventicula[2] quoque et omnes coniurationes in civitatibus et extra, etiam occasione parentelae, inter civitatem et civitatem et inter personam et personam sive inter civitatem et personam omnibus modis fieri prohibemus et in preteritum factas cassamus.

Die entsprechende Stelle unseres Kapitels lautet: conspiraciones et conventiculas seu colligaciones illicitas in civitatibus

et extra vel inter civitatem et civitatem, inter personam et


  1. Böhmer-Huber Nr. 1685; Lacomblet III, Nr. 591, S. 496.
  2. MG. Const. I, Nr. 176, S. 246.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/91&oldid=- (Version vom 1.8.2018)