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  auf den Altar gelegt, dieß geschieht auf dem Lande, z. B. ein Schnupftuch und Zitrone.

 Alles bisherige ist für die Stadt Wirzburg regulirt, auf dem Lande richtet man sich nach der hergebrachten Gewohnheit: da kostet die Taufhandlung vielfältig nur 1 Schilling oder 6 Pfennige.

Der Leichenconduct kostet in der Stadt und auf dem Lande
30 kr. rh. sonst 2 fl. ohne Glockengeläute.
Jedes Seelamt bey den Exequien mit dem Opfer
1 fl. rhein. auf dem Lande einen halben fl. fr.

 Ein immerwährender Todenjahrtag kostet auf dem Lande mit Vigil wenigstens 40 fl. Indessen gibt es deren in Wirzburg in dem Domstifte zu 6 Pfenningen, wie denn Kaiser Friedrich der Rothbart selbst für die Domherren einen solchen gestiftet hat. In den

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Anonym: Zur Wirzburgischen Kirchenstatistik in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 470. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zur_Wirzburgischen_Kirchenstatistik.pdf/2&oldid=- (Version vom 14.11.2022)