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die Dispense nach Rom schreibt, sicher nie die Heirathserlaubniß erhalten wird; wenn es aber ein Mönch thut, so wird ihm sein Ansuchen sicherlich gewähret. Nihil sine ratione sufficiente. – Die Fälle dieser Art sind nicht selten. Wie denn erst vor 3 Jahren ein Wirzburger in fürstlichen Diensten stehender Mann für die erhaltene Dispense 300 fl. und bald nachher ein Edelmann wieder im nämlichen Falle, 6000 fl. zahlen muste; und doch wurden beyde qua pauperes angesehen und behandelt.


Empfohlene Zitierweise:
Anonym: Zur Wirzburgischen Kirchenstatistik in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 472. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zur_Wirzburgischen_Kirchenstatistik.pdf/4&oldid=- (Version vom 14.11.2022)