Seite:Zusammenstellung der Resultate der statistischen und sonstigen Verhältnisse des Kreises Geldern.pdf/14

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Im Allgemeinen ist die Gemeinde-Verwaltung eine geregelte und das dienstliche Wirken der Ortsbehörden befriedigend, auch ist das Cassen- und Rechnungswesen überall geordnet.

Als Communal-Cassen-Rendanten fungiren:

01., für die Bürgermeistereien Geldern und Pont der Kreis-Communal-Empfänger Geister;
02., für die Bürgermeisterei Aldekerk der Königliche Steuer-Einnehmer Knoops in Vluyn;
03., für die Bürgermeisterei Capellen der Jos. Dalman in Capellen;
04., für die Bürgermeistereien Hinsbeck, Leuth und Wankum der Königl. Steuer-Einnehmer Hansen in Wankum;
05., für die Bürgermeistereien Issum und Sevelen der Königl. Steuer-Einnehmer Foerster in Issum;
06., für die Bürgermeisterei Kervenheim der Königl. Steuer-Einnehmer Dewahl in Weeze;
07., für die Bürgermeistereien Kevelaer und Walbeck der J. Zürichs in Kevelaer;
08., für die Bürgermeisterei Nieukerk der Königl. Steuer-Einnehmer Fehr in Geldern;
09., für die Bürgermeisterei Straelen der Landwehr-Lieutenant Kinghs in Straelen;
10., für die Bürgermeisterei Weeze der pensionirte Lehrer Bouman in Weeze und
11., für die Bürgermeisterei Wachtendonk der L. Draeck in Wachtendonk.

Sämmtliche Cassen befinden sich in guten Händen, auch ist bei sämmtlichen Rendanten der Remunerations- und Kautions-Punkt mit Genehmigung der Königlichen Regierung geordnet.

Über die Communal-Einnahmen und Ausgaben zur Bestreitung der Jahres-Bedürfnisse nach den pro 1859 festgestellten Haushalts-Etats gibt die vorstehende Übersicht näheren Aufschluß: