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9. Militair-Wesen.

Durch den Umstand, daß sich hier der Stab des 3ten Bataillons (Geldern) 17ten Landwehr-Regiments befindet und das Bataillon hier seine 14tägigen Jahres-Übungen abhält, hat die hiesige Stadt und Umgegend alljährlich erhebliche Einquartirung zu tragen.

Die in früheren Jahren bestandenen Landwehr-Eskadrons sind aufgehoben und statt deren förmliche Landwehr-Kavallerie-Regimenter errichtet worden. Der hiesige Kreis zählt zum 5ten Landwehr-Ulanen-Regiment, dessen Stab in Düsseldorf sich befindet und da nun auch bei Düsseldorf die Regiments-Übungen abgehalten werden, so hat der Kreis die für seine Rechnung zu miethenden Übungs-Pferde jedesmal nach Düsseldorf in Marsch setzen zu lassen, wodurch selbstredend erhebliche Kosten entstehen. Übrigens halten die Landwehr-Kavallerie-Regimenter ihre Übungen nur alle 2 Jahre ab, daher die hiermit verbundenen Kosten die Kreise auch nur alle 2 Jahre treffen.

Das Ersatz-Aushebungs-Geschäft findet bekanntlich alljährlich statt, und ruhen die mit demselben[ER 1] verknüpften bedeutenden Vorarbeiten größtentheils auf der Kreis-Verwaltung. In der Regel erscheinen die dienstpflichtigen jungen Leute in den Aushebungs-Terminen pünktlich.

Die Anzahl derselben betrug im abgelaufenen Jahre 1203[ER 2]. Hiervon waren

1., bereits freiwillig eingetreten oder hatten die Meldung zum einjährigen freiwilligen Militairdienst nachgewiesen 0019
2., ganz unbrauchbar 0046
3., nur für den Garnisondienst brauchbar 0009
4., wegen körperlicher Schwäche oder sonstiger Gebrechen zeitig unfähig 0552
5., desgleichen wegen zu kleinen Maaßes 0222

Errata

  1. Handschriftlich denselben durch demselben ersetzt.
  2. Handschriftlich 1213 durch 1203 ersetzt.