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14. Landbau-Wesen.

Diese Branche wird von den angestellten Königlichen Kreisbaumeistern mit Erfolg geleitet.

Es fungiren als solche für den hiesigen Kreis augenblicklich 4 und zwar:

a, der Kreisbaumeister Cuno in Xanten, zu dessen Bezirke die Bürgermeistereien Geldern, Pont, Issum, Capellen, Sevelen, Kervenheim, Kevelaer, Walbeck, Straelen und Nieukerk gehören;
b, der Kreisbaumeister Giersberg in Cleve, welchen die Bürgermeisterei Weeze zugetheilt ist;
c, der Kreisbaumeister Lange I. in Crefeld, zu dessen Bezirke die Bürgermeistereien Aldekerk und Wachtendonk gehören und
d, der Kreisbaumeister Lange II. zu Gladbach, welcher die Baugeschäfte in den Bürgermeistereien Leuth, Hinsbeck und Wankum wahrzunehmen hat.


15. Grenz-Verhältnisse.

Über das Verfahren bei Besichtigung der Landesgrenze besteht ein von unserer Staatsregierung mit der Niederländischen Regierung vereinbartes Reglement vom 8. März 1852, in Folge dessen die Bürgermeister der an das Königreich der Niederlande[ER 1] anschießenden Gemeinden gemeinschaftlich mit den Bürgermeistern der niederländischen Grenz-Gemeinden alljährlich im Monate Mai die Revision der bei der Grenz-Regulirung im Jahre 1818 gesetzten Grenzpfähle und zwar in der Beziehung vornehmen, ob dieselben sich sämmtlich noch in einem guten Zustande und auf den bestimmten Plätzen befinden. Den hierbei zum Vorschein kommenden Übelständen wird immer gleich Abhülfe verschafft.

Errata

  1. Handschriftlich Niederlanden durch Niederlande ersetzt.