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Die gedachten Grenzpfähle theilen sich wie folgt ein:

a, in die Nummern 455–464 incl. in der Gemeinde Leuth, an der Grenze des Venloer Gebiets;
b, in die Nummern 465–469 incl. in der Gemeinde Herongen, ebenfalls an der genannten Grenze;
c, in die Nummern 470–478 incl. in der Gemeinde Straelen an derselben Grenze;
d, in die Nummern 479–493 incl. in der Gemeinde Straelen an der Grenze des Gebiets von Arcen und Velden;
e, in die Nummern 494–504 in der Gemeinde Walbeck an der Grenze des Gebiets von Well resp. Arcen;
f, in die Nummern 505–513 in der Gemeinde Twisteden an der Grenze des Well’schen Gebiets und
g, in die Nummern 514–520 in der Gemeinde Weeze an der Grenze des Gebiets von Bergen.

Die in früheren Jahren sehr stark betriebene Schmuggelei macht sich jetzt wenig mehr bemerkbar, welches wohl der starken Ausübung der Grenzaufsicht zuzuschreiben ist. Im Übrigen wird 16 auch noch eine Übersicht der verschiedenen Wohnplätze angehängt.

     Geldern, den 29. Juli 1859.

Der Landrath,                    
von Eerde.                     


Schneider.