Seite:Zusatz zu dem Beytrag zur Biographie des Fürstbischoffs Lorenz von Bibra.pdf/9

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Wilhelm vnd Wolff sind her Hansen Sune. Darauß folgt, daß Wilhelm vnd Wolff her Friderichen im vierthen Grad vnd also eines grads neher dann Jörg zugehören.

Mittwoch nach Jubilate.

Dieses für die damahlige Zeit mit einer gewiß unerwarteten diplomatischen Genauigkeit ausgearbeitete und hier aus dem Original mitgetheilte Document verdient doch wohl Achtung?[1] Wenn mein Gegner auch dieses archivalische Zeugniß bis zu einem Privatdocument herabwürdigen wollte, so setze ich ihm entgegen, daß es, nachdem es mit den sämmtlichen Proceßacten an einen damahligen bekannten Rechtsgelehrten, einen Herrn von Boineburg zu Lengsfeld, zum Urtheil überschickt worden war, so wohl nach seinem Ausspruche, als der nachher erfolgten Bestimmung des Geschlechts-Austrägalgerichts, den ganzen wichtigen Erbschaftsstreit zum Vortheil Wilhelms und Wolfs Gebrüder entschied.

Nach diesem Geschlechtsdocumente ist die wahre Ahnenprobe des Fürstbischoffs


  1. Ewig Schade ist es, daß die zu diesem Documente gehörigen diplomatischen Belege von den Proceßacten, aus welchen es genommen ist, wer weiß durch welchen Zufall, abgekommen sind.