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1778 geheimer Kammerrath zu Hannover und öfters zu diplomatischen Sendungen nach England verwendet, bis er in Folge einen Zwistes mit dem Prinzen von Wales seine Stelle 1782 niederlegte und in die Dienste den Herzogs Karl Wilhelm von Braunschweig trat, der ihn sogleich als wirklichen geheimen Rath in sein Ministerium berief.

Friedrich der Große, welcher sein Testament in die Hände des Herzogs von Braunschweig niedergelegt hatte, starb, und v. Hardenberg wurde 1787 von seinem Gebieter beauftragt, dieß dem königlichen Nachfolger zu überbringen; diese Reise entschied das künftige Geschick des einem großen Berufe entgegen gehenden Mannes. König Friedrich Wilhelm II. von Preußen fand hohes Wohlgefallen an dem jugendlichen, körperlich schönen und geistig hochgebildeten jungen Staatsmann, und gewann ihn für seine Dienste, indem er sich denselben vom Herzog von Braunschweig erbat, und ihn vorläufig zum Minister des Markgrafen von Ansbach und Baireuth bestimmte, welcher damit umging, der Regierung zu entsagen und die Lande an Preußen abzutreten. Sobald dieses Staatsgeschäft abgeschlossen war, was schon nach wenigen Monaten erfolgte, trat v. Hardenberg in den preußischen Staatsrath, wurde wirklicher geheimer Staats-, Kriegs und dirigirender Minister, und nahm 1792 an des Königs Statt die Huldigung der neugewonnenen markgräflichen Fürstenthümer an, und organisirte dieselben nach preußischem Modus. Bald darauf wurde er Cabinetsminister mit Sitz und Stimme im Cabinetsministerium und mit den wichtigsten Aufträgen betraut, zu denen auch der Friedensabschluß mit der französischen Republik vom 5. April 1795 gehörte, nach welchem v. Hardenberg den schwarzen Adlerorden empfing. Die Thätigkeit des Ministers Freiherrn von Hardenberg war eine ungemein große; er brachte eine Menge verwickelter Grenzstreitigkeiten in Ordnung, erhielt außer der Sorge für die fränkischen Provinzen auch die über das Magdeburg-Halberstädtische Departement, wie über das von Westphalen und Neufchatel übertragen, trat später unter König Friedrich Wilhelm III. an die Spitze des Departements des Auswärtigen und rieth in Folge der Kriegsbegebenheiten zu einem Anschluß Preußens an Rußland und Oesterreich, gegenüber einer Partei im Cabinet, die für den Anschluß an Frankreich stimmte. Die letztere Partei siegte, und Hardenberg nahm 1806 unbestimmten Urlaub, indem er sich auf sein Landgut zurückzog, doch übernahm er 1807 auf den ausdrücklichen Wunsch Kaiser Alexander’s von neuem das Portefeuille, gab es aber nach dem Frieden von Tilsit abermals zurück, und lebte einige Jahre frei von aller Last der Staatsgeschäfte. Aber im Jahre 1810 ernannte ihn der König zum Staatskanzler, und so begann Hardenberg die Wirksamkeit, die ihn im Cabinet so wichtig, und im Volke so beliebt machte. Es galt zunächst die Beseitigung zahlreicher mangelhafter Staatseinrichtungen, freiere Ausbildung des Nationalwohlstandes, Niederreißung der Hemmungen desselben, und sollte der Staat sich erkräftigen, um sich ermannen zu können, so mußte rasch geschehen, was geschehen sollte. Die Leibeigenschaft, der unnatürliche Dienstzwang, Frohnwesen und Vorspannpflichtigkeit, Steuerfreiheit des Adels, Mahl- und Tranksteuer, und so viele andern das Staatsschiff beschwerende Lasten waren über Bord zu werfen, wenn es flott werden sollte, ebenso Zunftwesen, Monopole, Werbesystem, entehrende Militairstrafen u. dgl.

In alle diesem war durch das Ministerium von Stein bedeutend vorgearbeitet worden, und von Hardenberg trat mit Muth und Eifer in des großen Vorgängers Fußtapfen, und bewirkte in Gesetzgebung, Politik und Staatsverwaltung die mächtigsten Reformen, in denen er mit bewußtem Geist den Forderungen der Zeit und Gesellschaft volle Rechnung trug. Besonders auch gegen Standesvorurtheile und Bevorzugung privilegirter Kasten richteten sich mit die Anordnungen des großen Staatsmannes, und da konnte es freilich nicht fehlen, daß diese und jene Parteien den Schöpfer so bedeutender Umwandlungen – welcher stets mit Treue und Hingebung an seinem Könige hing, 1814 den Pariser Frieden mit unterzeichnet hatte, und zum Lohne seiner dem Staate so höchst ersprießlichen Dienste in den Fürstenstand erhoben worden war – mit mißliebigen Augen anblickten und ihn der Demagogie beschuldigten, während andererseits den Schreiern nach Volksfreiheit, nach Verfassung und nach allen möglichen volkssouverainlichen Rechten noch lange nicht genug geschah, wohl aber übel genug Saaten der Unzufriedenheit durch Hetzer und Wühler gesäet wurden. Unbeirrt durch alles das ging unter einem frommen und gerechten König und der Leitung eines der einsichtsvollsten Staatsmänner, den würdigt Kräfte unterstützten, die Entwickelung des preußischen Staatslebens ihren gemessenen Weiterschritt – zur Höhe einer europäischen Großmacht.

Der Fürst Staatskanzler wurde 1818 Präsident des neuerrichteten Staatsrathes, und nahm Theil an allen Congressen und wichtigen Verhandlungen mit den übrigen Mächten in Aachen, Carlsbad, Wien, Troppau, Laibach und Verona, und feierte noch am 17. November 1822 das 25jährige Regierungsjubiläum seine Königs in Verona mit, brach dann zu einer Vergnügungsreise in das nördliche Italien auf, erkrankte am 17. zu Pavia, und endete am 26. in Genua sein thätiges und segensreiches Leben, in dem er nach derjenigen Freiheit strebte, die allein das Wohl der Staaten fördern kann, nach der Freiheit des Rechtes und edler Sitte.