Seite:Zweihundert deutsche Männer in Bildnissen und Lebensbeschreibungen.pdf/40

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Das Ableben Kurfürst Friedrich des Weisen änderte nichts in der Stellung Brück’s zu seinem Fürstenhofe; der Erbe und Nachfolger in der Kur bestätigte den höchst brauchbaren Mann willig in seinem Amte und erhob ihn zum Rath und ersten Beisitzer des Hofgerichts zu Wittenberg.

Eine welthistorische Stellung gleichsam gewann Kanzler Brück am Reichstag zu Augsburg 1530. Er war es, der am 25. Juni d. J. die unter dem Namen der augsburgischen Konfession bekannte Bekenntnißschrift der protestantisch gesinnten Reichsstände, neben seinem Kollegen Kanzler Baier, der hohen Reichsversammlung vorlas, und das so laut und vernehmlich, daß auch die unten im Hofe der Bischofresidenz und vor den Thüren sich drängende Volksmenge jedes Wort verstand, und das in Händen haltende lateinische Exemplar dem Kaiser zu überreichen gewürdigt ward; er wurde mit in den engern Ausschuß gewählt, der eine Einigung in der streitigen Glaubenssache anbahnen sollte, und ebenso war es Gregor Brück, der in diesen bedeutungsvollen Tagen einigemale in kräftiger Rede vor dem Kaiser und den versammelten Reichsständen beider Glaubensparteien sprach und die protestantische Lehre mit Klarheit und Wärme vertheidigte. Selbst Eck bewunderte Brück’s Beredsamkeit und man nannte ihn »den Mund der protestirenden Stände.« Es unterstützte ihn eine wohllautende männliche Stimme und glanzvolle Mächtigkeit der Gedanken, wie des Ausdrucks. Brück übergab auch die Apologie der Augsburgischen Konfession und protestirte gegen den die Anhänger der Lehre Luther’s bedrückenden Reichstagsbeschluß.

Neben der gründlichsten Kenntniß des Rechts, wie auch der biblischen Schriften war Brück in den alten Classikern wohlbelesen; viele Zeitgenossen waren seines Lobes voll, auch Luther, der ihn als trefflichen Juristen pries, aber auch, daß Brück Gottes Wort hoch achte, fleißig darin lese und forsche, »um der Lehre gewiß zu sein.«

Ausgebreitet waren Brück’s gelehrte und staatsmännische Verbindungen im Kreise der Reformatoren, der Fürsten und hochstehender Zeitgenossen, und ob ihn auch das Alter beschlich und die Sehkraft merklich abnahm, so diente er doch noch eine Zeitlang dem dritten Herrn, dem Kurfürsten Johann Friedrich dem Großmüthigen, bis die Schlacht bei Mühlberg diesen in Bande schlug und Brück’s Hofdienst endigte. Dennoch wollte der rüstige, obschon halbblinde Mann nicht müssig sein; er nahm bei dem vorzüglich auf seine Anregung neu begründeten akademischen Gymnasium zu Jena 1548 eine Professur der Rechte an, behielt den Titel eines emeritirten Kanzlers bei und starb in demselben Jahre, in welchem das genannte Gymnasium zur Hochschule erhoben wurde.

Es wird nicht ungeeignet sein, anzuführen, daß ein in den von R. Z. Becker herausgegebenen »Bildnissen der Urheber und Beförderer der Kirchenreformation, Gotha 1817, Fol.« befindliches Bild in Holzschnitt: Gregorius von Brück unterschrieben, mit Lucas Cranach’s Zeichen und der Jahrzahl 1549 nicht Gregor, sondern dessen Sohn Christian darstellt, welcher Kanzler des Herzog Johann Friedrich II. war und, in die Grumbach’schen Händel mit verwickelt, zu Gotha lebendig geviertelt wurde. Für einen 66jährigen Mann erscheint jenes Cranachbild viel zu jung, nächstem, daß authentische Bildnisse Gregor’s vorhanden sind.