Seite Diskussion:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/321

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Ansonsten die Abschrift des ersten und zweiten Absatzes:

Zollinie soll westlich vom Jura zu stehen kommen, so daß das ganze Land Gex außerhalb dieser Linie bleibt.

4. Von den Gränzen des Cantons Bern bis ans mittelländische Meer bleibt die Demarkationslinie dieselbe, die im Jahre 1790 Frankreich von Savoyen und der Grafschaft Nizza schied. Die durch den Tractat von 1814 wiederhergestellten Verhältnisse zwischen Frankreich und dem Fürstenthum Monaco hören für immer auf, und es sollen die nämlichen Verhältnisse zwischen gedachtem Fürstenthum und Seiner Majestät dem Könige von Sardinien eintreten.


Gruß, -- Peter-K (Diskussion) 23:47, 27. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hallo Peter-K, danke für die Berichtigung und das Verlinken. Gruß Bodhi-Baum (Diskussion) 12:22, 1. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]