Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae: Znaim

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Topographia Germaniae
Znaim (heute: Znojmo)
<<<Vorheriger
Zblanitz
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 113–115.
[[| in Wikisource]]
Znojmo in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[T29]
[113]
Znaim / Znoymo.

Diß ist eine auß den fürnemsten / und Lands-Fürstlichen Städten / im Marggraffthum Mähren / an der grossen Teya / oder Dya / gelegen / welcher Fluß Mähren von Oesterreich scheidet / und folgends unterhalb Luntenburg / nahend Rabenspurg / so allbereit Oesterreichisch / in die March fällt. Ob Znaim deß Ptolomaei Medoslanium seye / wollen wir andere verfechten lassen. Sonsten ist es ein wolgebaute Stadt / da man von dem Wasser / gegen dem Schloß herauff / immer höher zu steigen hat. Es seyn allhie 2. Plätz / oder Märckt / und an solchen schöne Häuser; und ist in dem besagten Schloß noch eine Capellen / die von der Heydenschafft übrig geblieben. Vor Jahren / haben theils der Mährischen Marggrafen allhie Hof gehalten; ist auch Käiser Sigismund allda Anno 1437. den 9. Christmonats / gestorben. Ums Jahr 1618. als sich der Böhmische Krieg angefangen / hat solches Schloß / und zugehörige Herrschafft (die Stadt außgenommen) Herr Wilhelm / Herr von Ruppa / als einen Pfand-Schilling / inngehabt / und bewohnt / so der genanten Reformirten Religion; der Stadt Rath aber der Augspurgischen Confession / wie auch die meiste Burgerschafft derselben zugethan / so ihre wolbestelte Kirchen und [114] Schulen / gehabt: Aber / nachdem Käiser Ferdinandus der Ander obgesieget / haben Ihre Majestät dero Religion / die zum theil vorhin auch daselbst im Closter exercirt worden / völlig allda eingeführet / und die andere abgeschafft. Und befinden sich auch der Zeit Jesuiter allhie / denen höchstgedachte Ihre Käiserl. Majestät Anno 1626. etliche Häuser und Güter überlassen. Es hat einen grossen Weinwachs um diese Stadt / und gibt viel Durchreisens allhie / weil der Ort auff der Wienerischen Land-Strassen / nach Prag / und zwar zehen Meilen von Wien / an den Oesterreichischen Gräntzen / gelegen ist. König Uladislaus, auß Böheim / nahm einsmals diese Stadt / durch Ubergab / ein / aber das Schloß eroberte er mit Feuer-einwerffen; wie Boregk in der Böhmischen Chronik / am 150. Blat / schreibet; der auch am 289. Blat saget / daß Znoim / so die Hertzogen zu Oesterreich / als ein Heuraths-Gut (eine Zeitlang) innen hatten / Hertzog Heinrich (zu Oesterreich) der mit seinem Bruder / Friderico dem Schönen / gefangen worden / dem König Johansen in Böheim / für seine Erledigung / wieder habe geben müssen. König Ottocarus auß Böheim / als er / in der Schlacht / mit Käiser Rudolph dem Ersten / bey Laba in Oesterreich / nicht sonders weit von hinnen gehalten / geblieben / ist allhie / in dem obgedachten der Minoriten Brüder Closter zu S. Francisco, begraben worden; deme Anno 1628. den 18. Julij / Käiser Ferdinandus II. zu Hülff 500. Gülden / auß den Mährischen Contributions-Geldern / geben; auch vorher dem nicht weit von der Stadt gelegenem Closter Bruck / oder desselben Aebbte / Anno 1626. den 28. Maji / seinen Außstand von 5000. und dem Abbte zu Obrawitz 640. Gülden / nachgelassen / und geschenckt hat. Theobaldus, in der Histori deß Hussiten-Kriegs / schreibet part. 3. cap. 6. pag. 31. daß der neue König Georgius in Böheim Anno 1458. wider die Mähren / so ihn nicht annehmen wolten / gezogen; Znaym aber / ob es wol vest / sich willig ergeben habe; daher auch ihre Privilegia bestätiget worden seyn. Die Autores deß VI. Theils deß Görg Braunen Stadt-Buchs / melden / daß Znoym / die Stadt / auff einem Hügel gelegen / welche gegen Mitternacht ein Schloß habe / so von Natur / oder Gelegenheit deß Orts / als auch von Wercken / vest genug seye; ausser / daß ihme nicht wenig Gefahr von dem nahend gelegenen Berg / der Peldenberg ins gemein genant / bevorstehe; als von welchem es / nur durch einen Graben / oder einen Spalt der Erden / so nicht gar breit / abgesondert / und dahero von solchem füglich beschossen werden könne. Müssen deßwegen die Znoymer auff dieses damaln gesehen haben / indem sie sich / wie obgemeldt / dem König Görgen (so ein Hussit / die zu Znoym aber sonsten den Hussiten / und ihrer Lehr / wie ihnen Dubravius das Zeugnuß gibt / gar zuwider gewesen) so willig ergeben haben. Es ist neben der S. Niclaus / als der Haupt: Item / der S. Michaelis- und H. Creutz-Kirchen / und dem Spital / insonderheit das Rathhauß / so einen gar hohen und künstlichen Thurn hat / wie auch das Ober- und Nieder-Thor / und die Mühl an der Teya / so Dubravius Thaysam nennet / allhie zu sehen. Anno 1619. hat der Graf von Thurn / als Böhmischer General / nachdem er die Probstey Peldenbergh / und das obgedachte Closter Bruck / nahend der Stadt / eingenommen / sich in dem April auch dieser Stadt bemächtiget. Der Käiserliche General / Graf Bucquoy, konte darauff / weil der Böhmen / und Mährer Sachen / noch damals wol stunden / und das Siebenbürgische Volck / mit dem gedachten Grafen von Thurn sich allbereit conjungirt hatte / allhie nichts außrichten; sondern muste sich mit dem Grafen von Tampir verstärcken: wie dann hernach die Schlacht den 19. Weinmonats / selbigen 1619. Jahrs / bey der Wiener Brücken / gehalten worden / darinn der Graf von Thurn obgesieget hat. Aber das folgende 1620. Jahr / nach der Prager Schlacht / da alles in Forchten stunde / hat er Bucquoy diese Stadt bald einbekommen. Anno 1645. hat Znoym / der Schwedische General Torstensohn eingenommen. Und stehet in Tomo V. Theatri Europaei, fol. 716. a. daß diese Stadt damaln auff Discretion übergangen; Hernach aber fol. 271. b. daß sie im andern Sturm erobert [115] worden; Ferner fol. 922. a. daß die Schwedischen Znaim außplündern lassen; und dann fol. 937. daß sie folgends die Neutralität erhalten / drey Schwedisch- und drey Käiserliche Personen zur Salvaguardi gehabt habe.