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Topographia Westphaliae: Dortmund

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Topographia Germaniae
Dortmund
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Duisburg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1647, S. 19–21.
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Dortmund / Tremonia,

Diese Reichs- vnnd Westphälische Craiß-Statt / nahend Heerdeke / Horde / vnnd Lunen / bey den Gräntzen der Herrschafft / Recklinghusen gelegen / ist Anno 1641. auff dem Reichstag zu Regenspurg erschienen / deren Monatlich einfacher Anschlag zum Römerzug / ist sieben zu Pferdt / vnnd dreyssig zu Fuß. Entschuldigte sich aber allbereyt vor diesem mit dem Niderländischen Kriegwesen / vnd haben Ihre Keyserliche Majestät / Anno 1602. ihre Außstände derselben / biß auff 5500. Gülden / nachgelassen. Es gehöret eine besondere Graffschafft darzu / die auch den Römischen Keyser ohnmittelbar für ihren Herrn erkennet / vnnd auff einer [20] Seiten an die Graffschafft Marck / stossen thut / in welcher die Statt Vnna / zwo Meilen von Dortmund / diese aber mitten in der Dortmundischen Graffschafft / vnnd gar wol / zwischen den Wassern Ruhr / vnd Lippe / ligen thut. Ist auch eine Hansee-Statt / so vor Zeiten eygene Graffen gehabt hat. Witikindus nennets Trotmanniam, vnnd Rhegino, Droomanniam. Caspar Ens / in seinen deliciis apodemicis per Germaniam, sagt p. 194. Daß sie vor Zeiten von den Trotmannis, wie er sie nennet / vnnd zu Schwaben machet / Trotmania, vnd folgender Zeit Tremonia, ins gemein aber Dortmund seye genant worden. Vnd melde man / daß an dem Ort / da hernach die Statt Dortmund erbawet worden / zwey Dörffer vor Jahren gestanden / welche dem vhralten Trotmannischen Schloß gehöret haben; welchen hernach Keyser Carle der Grosse / als er alle diese Sächsische Länder vnter sich gebracht / das Burgerrecht ertheilet / nach welchem sie allgemach zusammen in eine Statt kommen. Vnd weiln gedachter Keyser / deß Bodens Fruchtbarkeit / vnd deß Lagers gute Gelegenheit gesehen / so hab er Innwohner hieher geführet / vnd eine Zeitlang allda Hoff gehalten. Besiehe aber hievon / vnnd von vielem anderm mehr / was Georgius Braun / im vierdten Theil seines Stättbuchs / vnd daselbst im Register / weitläufftig schreibet. Es hat da etliche schöne Kirchen / sonderlich zu S. Martin: Item / ein Franciscaner / vnnd ein Dominicaner-Kloster / wie auch sehr stattliche Spitäl. Es werden allhie deß heiligen Mönchs vnd Märtyrers Reinoldi, Augustiner Ordens / Reliquien in grossen Ehren gehalten. Siehe Gelenium lib. 3. Syntagm. 66. der pag. 576. diese Wort auß einem vnzeitigen Eyffer hinzu setzet: Ubi Magistratus, etsi Lutherani Pseudo-Evangelii erroribus deceptus, sacrum verticem argenteâ hermâ inclusum honorificè conservat.

Das Regiment allhie belangend / so war diese Statt vnter den Nachkommen / deß besagten Keysers Caroli, biß auff Keyser Arnolphen: Nach welchem sie an Hertzog Otten in Sachsen / vnnd dessen Sohn Keyser Heinrichen den Ersten / kommen; zu welches Zeiten die Hunen / hierumb vbel gehauset haben / denen aber / nach Vermögen / gedachter Keyser / widerstanden: Vnd da sie zum andern mal wider kommen / er dieselbe bey dieser Stattmauren geschlagen / vnd vertilget hat. Vnd ist noch ein Wasser ausser der Statt / so die Hunnentränck genannt wird: Wie auch vor selbigem Thor / etwas weiters davon / die Streitheyde / ein weiter öder Platz / da die Schlacht geschehen seyn solle.

Keyser Heinrich der Ander / hat folgends allhie einen stattlichen Reichstag gehalten / auff welchem der Bischoff Meinwercus von Paderborn seine Mutter angeklagt / daß sie ihren Sohn / seinen Brudern / vmbgebracht habe. Sie ist gleichwol / wider deß Bischoffs Willen / beym Leben gelassen worden. Keyser Friderich der Erste / hat auch ein Zeitlang allhie sich auffgehalten. Anno 1297. ist die Statt fast gantz außgebronnen / daher die Keyser den Bürgern / zur Ergetzung / hernach allhie ein Keyserlich Hoffgericht / vnd Jahrmessen / angerichet / auch selbsten vnderschiedliche Häuser allda erbawet haben. Anno 1381. hat die schwäre dieser Statt Belägerung angefangen / die der Ertzbischoff von Cölln / sampt den Bischoffen / vnd Graffen hierumb / zwey vnd zwantzig gantzer Monat / aber vergebens / getrieben hat. Als die Statt erlediget worden / so ist darauff der Bürger Auffruhr wider den Raht erfolget / die man aber durch Geometrische Außtheilung der Anlagen / zu Abzahlung der Schulden / vnd dieweil man auch etliche auß der Gemeind in den Raht genommen / der vorhin auß lauter Edelleuthen bestunde / Anno 1400. wider gestillet. Hernach hat die Statt mit den benachbarten Graffen zu der Marck / vnd Hertzogen von Cleve / Fried / vnnd Bündnüß / gehalten; gleichwol jederzeit die Keyser für ihre Oberherren erkannt; von welchen sie auch stattliche Privilegien / vnd daß sie im gantzen Reich / von allen Zöllen befreyet seyn solten / erhalten. Vnd da vorhin die Keyser ihre Statthalter / oder Graffen / in der Königlichen Burgk hatten / die in ihrem Namen die Statt / vnd das Land herumb regierten / vnnd die Einkommen von dem Coningshoffs-Land / vnd den Reichshöfen / wie solche Königliche Cammergüter / genannt werden / auch dieselbe mit der Zeit gar erblich / vnd von den Keysern zu Lehen empfangen worden / weiln die folgende Keyser sich wenig mehr in Westphalen auffgehalten: So hat die Statt hernach Theils durch Geschenck / Theils durch Kauff / alles von den Graffen / vnnd ihren Erben / zu sampt dem Blutbann / an sich gebracht; welches Keyser Maximilianus I. bestättiget; auch Keyser Carolus V. vnd die folgende Keyser / die besagte Graffschafft / ihr der Statt vbergeben haben. Daß also der Raht allhie nicht allein in der Statt / sondern auch in der gantzen Graffschafft / völligen Gewalt hat; vnd einen Statt Amptmann / der täglichen fürfallenden Strittigkeiten abzuhelffen / selbsten verordnet / vnd auch das vbrige verrichtet / was die freyen Stätte / mit gutem Recht / zuverhandlen pflegen. Vnd hat die Statt Anno 1543. ein Gymnasium da eingeführet / vnd demselben erstlichen Johannem Lambachium, beyder Rechten Doctorem, fürgesetzet; deme fast nach viertzig Jahren Fridericus Beurhusius succediert hat. Vnd seyn auff derselbigen vnderschiedliche gelehrte Leut / vnd vnter denen auch Caspar. Pfaffradius, hernach Professor zu Helmstatt / ein fürnehmer Ramist / kommen. Siehe Johan. Angel. Werdenhagen de Rebuspub. Hanseat. part. 4. cap. 7. p. 41. seq. Pet. Bertium lib. 3. Rer. German. p. 689. vnnd Chytraeum lib. 16. Saxoniae p. 404. seq.

Es ist auch diese Statt Anno 1616. von den Ligistischen eingenommen worden / vnnd hat Anno 1633. im Decembri Hessische / vnnd Anno 1636. im Septembri, Keyserische Guarnison / bekommen: Vnd auch folgends / noch mehrers erlitten.

[21] Wie dann Anno 1643. im Mayen / ein Hessische Parthey die Statt vberrumpeln wollen / auch Theils bereyt hinein kommen / aber wider darauß mit Schaden getrieben worden.

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