Ungedrucktes Document aus dem Jahre 1815

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: Friedrich von Ribbentrop
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Ungedrucktes Document aus dem Jahre 1815
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 45, S. 759–760
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1871
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite

[759] Ungedrucktes Document aus dem Jahre 1815. Durch freundliche Vermittelung geht uns aus der Sammlung des Commandeurs der gesammten preußischen Artillerie, des Prinzen Kraft zu Hohenlohe, nachstehende Urkunde zu, die zu den interessantesten derartigen Funden auf dem reichen französischen Beutefelde gehört. Der General-Lieutenant Ribbentrop war bekanntlich 1815 General-Kriegscommissar in Paris.

„Paris, den 10. Julii 1815.

     Mein Herr Präfect des Departements der Seine!

Ihr gefälliges Schreiben vom 9ten dieses, welches ich heute Morgen zu empfangen die Ehre hatte, ist, wie Sie wünschen, dem Herrn Fürsten Blücher von Wahlstadt Durchlaucht urschriftlich vorgelegt.

Nach den wiederholten Befehlen, welche mir, wegen Einziehung der, der Stadt Paris durch jenen Fürsten abgeforderten Contribuzion, zugekommen sind, kann ich die durch Ablehnung meiner Anträge herbeygeführten, mir sehr bestimmt vorgeschriebenen Maaßregeln der Gewalt nicht aufhalten.

Bey dem Empfange dieses meines Schreibens sind Sie und mehrere Bewohner von Paris als Geißeln unter militärische Aufsicht gestellt, und wenn nicht noch heute ein Abkommen wegen Abführung jener Contribuzion getroffen wird, so erfolgt die Abführung Ihrer Person und der übrigen Geißeln nach der Citadelle Graudenz in Westpreußen.

Diese mir durch den commandirenden Herrn General en chef dictirte Maaßregel können Sie so wenig als Ihre Mitbürger mit dem Beynamen der Ungerechtigkeit belegen, wenn ich Ihnen hier kurz wiederhole, was ich Ihnen über die Veranlassung zu den Forderungen Sr. Durchlaucht des Fürsten von Blücher, seit vorgestern zu verschiedenen malen eröffnet habe.

Sie wissen, daß Preußen in den Jahren 1801, 1807 und 1808 unter Verwaltung des Herrn Grafen Darü nicht bloß seinen früheren Wohlstand völlig eingebüßt hat, sondern auch durch eine ungeheure Masse von Requisizionen verarmen mußte; Sie wissen, was in den Jahren 1809, 1810, 1811 geschah, um Preußen völlig auszupressen, und ich kann Ihnen nicht verhehlen, daß wir 1812, obgleich damals Bundesgenossen von Frankreich, Mißhandlungen einzelner unserer Provinzen erfuhren, welche nur ein grausamer Feind auszuüben sich erlauben konnte.

In dem Jahre 1813 schüttelten wir das schwere Joch der Tyrannei ab. Die Sieger der vereinigten Heere befreyten Frankreich von einer Dynastie, unter welcher dies schöne Land so viele Jahre geseufzt hatte.

Die großen Anstrengungen, welche Preußen für diesen großen Kampf unmittelbar nach einer sechsjährigen Duldung unbeschreiblicher Erpressungen und Mißhandlungen machen mußte, setzen uns außer Stand, die auf’s neue zur Bekämpfung von Napoleon Bonaparte und seine Anhänger ausgerückten Heere vollständig zu bekleiden, besolden etc. Die nicht allein durch ihre ausdauernde Tapferkeit, sondern auch durch ihre großen Entbehrungen in dem Laufe übermäßiger Anstrengungen dem gefühlvollen Herzen so ehrwürdigen Sieger über den allgemeinen Feind haben wohl die gerechtesten Ansprüche auf die Dankbarkeit des befreyten Frankreichs, und daß diese nicht, wie im Jahre 1814, in glatten Worten bestehen, vielmehr sich durch Thatsachen aussprechen muß, ist natürlich.

Sie, mein Herr Präfect, behaupten, die Forderung von 100 Millionen Franks Kriegssteuer sey unerschwinglich. – Fragen Sie den Herrn Grafen Darü, was die vierfach kleinere Stadt Berlin unter seiner Administration geleistet hat, und Sie werden erfahren, daß diese Leistungen bei weitem diejenigen Forderungen übertreffen, welche Seine Durchlaucht, der Fürst von Blücher-Wahlstadt an die Hauptstadt Frankreichs gemacht hat. Wollten wir die eroberten Gebiete Frankreichs mit demselben Maaße messen, nach welchem wir von 1806 bis 1812 gemessen sind, so würden die Forderungen vielleicht das Unerschwingliche erreichen, – aber weit entfernt, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, haben wir bis jetzt nur die Kosten des Krieges gefordert, und die Budjets unser Finanzen haben noch keinen Titel für die Erpressungen im Auslande, wie sie vor dem Frieden von 1814 Frankreich in den seinigen aufnahm.

Durch die Eroberung von Paris wurde im vorigen Jahre der Krieg geendigt. – Diese Eroberung war also auch in dem jetzigen Kriege das Ziel unserer Anstrengungen. Um es schnell zu erreichen, wurden den Truppen Versprechungen gemacht, nicht wie sie der Chef der Franzosen seiner Armee durch die an der Katzbach, bei Culm und Dennewitz erlittenen Niederlagen unerfüllt lassen mußte – sondern wie sie großmüthige Sieger, welche das Wohl ihrer braven Mitstreiter berücksichtigen, den bescheidenen Ueberwindern zu geben gewohnt sind. Diese Versprechungen sollen und müssen aus der geforderten Contribuzion erfüllt werden, und es ist mir unbegreiflich, daß Sie, mein Herr Präfect, in den drey Tagen unserer Verhandlungen über diesen Gegenstand auch nicht einmal eine solche Abschlagssumme zusammen gebracht haben, daß Seine Durchlaucht, der Fürst von Blücher, wenigstens den guten Willen sieht, und ihm die Möglichkeit bleibt, den auf sein Wort bauenden Soldaten zu beruhigen.

Sie und alle diejenigen, welche jene Abschlags-Zahlungen nicht besorgt, vielmehr bis jetzt vereitelt haben, sind die Personen, denen die Stadt Paris alles das Unangenehme zurechnen muß, was aus einer so auffallenden und nachtheiligen Hinhaltung entstehen kann.

[760] Es thut mir leid, daß, bei der persönlichen Hochachtung, welche ich, mein Herr Präfect, für Ihre Person hege, ich Ihnen diese Erklärung auch noch mit der Bemerkung machen muß, daß die wegen Besetzung von Paris geschlossene Convenzion durch die genommenen Maaßregeln nicht verlezt wird, weil diese nur den Ungehorsamen und Gleichgültigen gegen unsere Anordnungen treffen.

Genehmigen Sie die wiederholte Versicherung meiner Hochachtung.

 (Gez.) Ribbentrop.“