Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden. Vom 22. Juli 1878

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Gesetzestext
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Titel: Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 25, Seite 227
Fassung vom: 22. Juli 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. Juli 1878
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(Nr. 1261.) Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden. Vom 22. Juli 1878.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung der Bundesregierungen, was folgt:

Die Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Pferden, vom 7. Juli v. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 547) tritt mit dem Tage der Verkündigung gegenwärtiger Verordnung außer Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 22. Juli 1878.
 Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers:
(L. S.)  Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

  Otto Graf zu Stolberg.