Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags. Vom 13. Dezember 1906

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Titel: Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 48, Seite 873
Fassung vom: 13. Dezember 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Dezember 1906
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(Nr. 3278.) Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags. Vom 13. Dezember 1906.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen auf Grund des nach Artikel 24 der Reichsverfassung vom Bundesrat unter Unserer Zustimmung gefaßten Beschlusses, im Namen des Reichs, was folgt:

Der Reichstag wird hierdurch aufgelöst.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Bückeburg, den 13. Dezember 1906.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.