Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags. Vom 6. Mai 1893

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Titel: Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1893, Nr. 16, Seite 155
Fassung vom: 6. Mai 1893
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. Mai 1893
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(Nr. 2097.) Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags. Vom 6. Mai 1893.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen auf Grund des nach Artikel 24 der Reichsverfassung vom Bundesrath unter Unserer Zustimmung gefaßten Beschlusses, im Namen des Reichs, was folgt:

Der Reichstag wird hierdurch aufgelöst.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 6. Mai 1893.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Caprivi.