Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 26. Oktober 1892
Erscheinungsbild
[921]
(Nr. 2051.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 26. Oktober 1892.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt:
- Der Reichstag wird berufen, am 22. November dieses Jahres in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zweck nöthigen Vorbereitungen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben im Neuen Palais, den 26. Oktober 1892.