Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 30. September 1889
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(Nr. 1874.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 30. September 1889.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt:
- Der Reichstag wird berufen, am 22. Oktober dieses Jahres in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zweck nöthigen Vorbereitungen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Neues Palais, den 30. September 1889.