Verordnung, betreffend die Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. Vom 1. August 1908

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Gesetzestext
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Titel: Verordnung, betreffend die Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 46, Seite 483 - 491
Fassung vom: 1. August 1908
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Bekanntmachung: 14. August 1908
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(Nr. 3518.) Verordnung, betreffend die Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. Vom 1. August 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Anschluß an die Vorschrift unter B der Anlage zu §. 5 des Militär-Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 174) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats, was folgt:

Die in der Anlage enthaltene Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine tritt an die Stelle der durch Verordnung vom 12. August 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 283) festgestellten Klasseneinteilung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Swinemünde, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 1. August 1908.
(L. S.)  Wilhelm.

  von Bethmann Hollweg.


__________________


[484]

Klasseneinteilung
der
Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine.


Beim Reichsheere: Bei der Marine:
I. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Der Bureauvorsteher bei dem Chef des Preußischen Generalstabs der Armee. 1. Der zur Dienstleistung beim Gouvernement Kiautschou als Intendant kommandierte höhere Marineintendanturbeamte und der als Leiter der Tsingtauer Werft kommandierte höhere Marinebaubeamte.
2. Die Festungsoberbauwarte und Festungsbauwarte. 2. Die Lootsenkommandeur der Marine und dessen Vertreter.
3. Die Oberzahlmeister und Zahlmeister. 3. Die Flotten- und Geschwadersekretäre während ihrer Dienstleistung als solche.
4. Die Korpsstabsveterinäre, Oberstabsveterinäre, Stabsveterinäre und Oberveterinäre. 4. Die zu den Marinestationskommandos zur Dienstleistung kommandirten Intendantursekretäre.[1]
5. Die Armeemusikinspizienten. 5. Die Oberveterinäre bei der Besatzung von Kiautschou.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
6. Der Bureauvorsteher, die Topographen, Kartographen, expedierenden Sekretäre und Kanzleisekretäre beim Chef des Generalstabs des Feldheeres. 6. Die dem mobilen Bureau des Admiralstabs der Marine zugeteilten etatsmaßigen oberen Zivilbeamten der Marine.
7. Die Topographen, Trigonometer und Ingenieure in den Festungen. 7. Die Zivilmitglieder der Küstenbezirksämter I in Neufahrwasser, II in Stettin, III in Kiel.
8. Der höhere Zivilverwaltungsbeamte bei den Etappeninspektionen. 8. Die mit Wahrnehmung der Geschäfte der Baudirektoren beim Gouvernement Kiautschou beauftragten Beamten.
9. Die oberen (höheren und mittleren[2]) Beamten des Militäreisenbahnwesens.
Diese Beamten sind auch denjenigen Beamten untergeordnet, die an Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen.
9. Der beim Gouvernement Kiautschou als Gouvernementssekretär kommandierte Geheime expedierende Sekretär. [485]
10. Die oberen (höheren und mittleren[2]) Beamten aus dem Wasser- und Straßenbaufache bei den Baudirektionen, Linien- und Hafenkommandanturen.
11. Die Bekleidungsamtsbeamten und die Festungsgefängnisrendanten in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind.
12. Die Beamten der Telegraphenverwaltung beim stellvertretenden Generalstabe der Armee.
B. Untere Militärbeamte
(im Range vom Feldwebel abwärts).
1. Die Zeughausbüchsenmacher. 1. Die Büchsenmacher bei den Marineteilen.
2. Die Büchsenmacher und Sattler bei den Truppen.
3. Die Waffenmeister.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
4. Die Obersetzer, Oberdrucker und Drucker beim Chef des Generalstabes des Feldheeres und bei einem Armeeoberkommando. 2. Die dem mobilen Bureau des Admiralstabs der Marine zugeteilten etatsmäßigen Zivilunterbeamten der Marine.
5. Die unteren Beamten des Militäreisenbahnwesens.
Diese Beamten sind auch denjenigen Beamten untergeordnet, die an Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen.
6. Die Monteure, Obermaschinisten und Mechaniker für Festungsanlagen.
7. Die Unterbeamten bei den Bekleidungsämtern und den Festungsgefängnissen in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind.
II. Militärbeamte, welche in einem doppelten Unterordnungsverhältnisse stehen, und zwar einerseits zu den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern, andererseits zu den ihnen vorgesetzten höheren Beamten oder Behörden.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Die Korpsintendanten, der Vorstand der Intendantur der Verkehrstruppen und die Vorstände der Divisionsintendanturen sowie deren Vertreter. 1. Die Intendanten und deren Vertreter.
2. Die Oberkriegs- und Kriegsgerichtsräte. 2. Die Oberkriegsgerichtsräte und Kriegsgerichtsräte.
3. Die Militärgerichtsschreiber und Militärgerichtsschreibergehilfen. 3. Die Oberkriegsgerichtssekretäre und Kriegsgerichtssekretäre.
4. Preußen und Sachsen:
die Militäroberpfarrer, die Divisions-, Garnison-, Kadettenhaus- und Anstaltspfarrer sowie die Militärhilfsgeistlichen.

Bayern und Württemberg:

siehe II A 15.
4. Die Oberpfarrer und Pfarrer. [486]
5. Die Korpsstabsapotheker und die Stabsapotheker. 5. Die Stabszahlmeister Oberzahlmeister und Zahlmeister, soweit dieselben nicht lediglich als Flotten- oder Geschwadersekretäre fungiren (siehe I A 3).
6. Die Stabsapotheker bei den Lazaretten.
7. Die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienstlicher Funktionen eingeschifften oberen Zivilbeamten sowie die unter III A genannten eingeschifften Militärbeamten der Marine, einschließlich der Apotheker auf den Lazarettschiffen.
8. Die zum Dienste im Schutzgebiete Kiautschou kommandierten Militärbeamten der Marine, welche mit diesem Kommando aus ihrem bisherigen Unterordnungsverhältnis ausscheiden (siehe 1 A und 5).
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
6. Bei den Feldintendanturen:
a) die Armee-, Etappen-, Feld- und Divisionsintendanten sowie sämtliche Feldintendanturräte und die mit solchen Stellen beliehenen Beamten,
b) die Sekretäre,
c) die Assistenten.
9. Die bei den Kriegstelegraphennetzen als Kommissare der Telegraphenverwaltung bestellten Post- und Oberpostinspektoren, die Telegraphensekretäre und -assistenten bei den Marinenachrichtenstellen, welche von der Oberpostdirektion gestellt werden.
7. Die stellvertretenden Intendanten sowie deren Vertreter. 10. Die den Bauverwaltungen und dem Hafenamt in Tsingtau, der Tsingtauer Werft und dem Elektrizitätswerk in Tsingtau unterstellten oberen Zivilbeamten.
8. Die oberen Beamten bei den Feldkriegskassen, als:
a) die Kriegszahlmeister,
b) die Kassiere,
c) die Kassiere und Buchhalter,
d) die Buchhalter,
e) die Kassenassistenten.
10. Die oberen Marinegarnisonverwaltungs- und -lazarettverwaltungsbeamten in Kiautschou.
9. Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappenmagazinanstalten einschließlich der Feldbäckereiämter und der Proviantdepots der Sammelstationen, als:
a) die Feldproviantmeister,
b) die Feldmagazinrendanten,
c) die Feldmagazinkontrolleure,
d) die Feldmagazinassistenten.
12. Die etatsmäßigen oberen Beamten der Marinegarnisonverwaltung und des Garnisonbauwesens sowie die Beamten des Sanitätswesens eines im Belagerungszustand erklärten Marinekriegshafengebiets. [487]
10. Die oberen Beamten bei den Feldlazaretten und Etappensanitätsformationen, den Güterdepots der Sammelstationen, den mobilen Etappenkommandanturen, den Lazarett- usw. zügen und Lazarett- usw. schiffen, als:
a) die Lazarettpfarrer,
b) die Zahnärzte,
c) die Oberapotheker,
d) die Feldlazarettinspektoren.
11. Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappentelegraphenbehörden, als:
a) der höhere Beamte der Reichstelegraphie beim Chef der Feldtelegraphie,
b) die Telegraphendirektoren,
c) die Telegrapheninspektoren,
d) die Telegraphensekretäre,
e) die Telegraphenassistenten.
12. Die oberen Beamten bei den Feldpostanstalten, als:
a) der Feldoberpostmeister,
b) die Feldoberpostinspektoren,
c) die Armeepostdirektoren,
d) die Armeepostinspektoren,
e) die Feldpostmeister,
f) die Feldoberpostsekretäre,
g) die Feldpostsekretäre,
h) die Tierärzte (Bayern: Veterinäre) der Postpferde- und -Wagendepots.
13. Der Feldpolizeidirektor und die Feldpolizeikommissare im Großen Hauptquartiere.
14. Die Intendantur- und oberen Proviantamtsbeamten sowie die der gleichen Beamtengattung angehörigen Beamten der Konservenfabriken, die Beamten der Militärbauverwaltung, die Garnisonverwaltungs- und -lazarettbeamten in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind;
ferner:
15. Bayern und Württemberg:
die Feldgeistlichen.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
1. Die Unterapotheker und Militärapotheker, die ihrer Dienstpflicht nach den früheren Bestimmungen genügt haben (Anlage 1 II 2 der Allerhöchsten Kabinettsorder von 14. Mai 1902). 1. Die Küster.
2. Preußen und Sachsen:
die Divisions-, Garnison- und Anstaltsküster,
die Militärgerichtsboten.

Bayern:

die Militärgerichtsboten.

Württemberg:

die Militärgerichtsboten.
weiter siehe II B 11.
2. Die Gerichtsboten.
3. Die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienstlicher Funktionen eingeschifften unteren Zivilbeamten sowie die unter III B genannten Militärbeamten der Marine. [488]
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
3. Die Kassendiener bei den Feldkriegskassen. 4. Die etatsmäßigm Unterbeamten der Marinegarnisonverwaltung und des Garnisonbauwesens sowie die Beamten des Sanitätswesens eines in Belagerungszustand erklärten Marinekriegshafengebiets.
4. Die Feldbackmeister und die Feldmagazinaufseher bei den Feld- und Etappenmagazinanstalten sowie den Magazinen auf den Sammelstationen.
5. Die Feldpostschaffner bei den Feldpostanstalten.
6. Die Polizeibeamten im Großen Hauptquartier und bei den Etappeninspektionen.
7. Die Instrumentenmacher,
die Mechaniker bei den Feldröntgenwagen
der Etappensanitätsdepots.
8. Die Telegraphenvorarbeiter und Arbeiter bei der Feld- und Etappentelegraphie.
9. Die Feldpostillone bei den Feldpostanstalten.
10. Die Unterbeamten der Proviantämter und Konservenfabriken, der Garnison- und Lazarettverwaltungen in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind;
ferner:
12. Württemberg:
die Feldküster.
III. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten höheren Beamten und Behörden untergeordnet sind.
Vorbemerkung.

1. Die eingeschifften Militärbeamten stehen in einem doppelten Unterordnungsverhältnisse (siehe II A 7 und B
     Intendanturbeamte, die zu Revisionszwecken an Bord kommen, gelten in diesem Sinne nicht als eingeschifft.
2. Unter „vorgesetzten Behörden“ sind diejenigen Behörden zu verstehen, zu denen die betreffenden Beamten gehören (wie z. B. Inspektion des Torpedowesens, Werft usw.).

A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).

1. Deutsches Reich:

beim Reichsmilitärgerichte:
die Senatspräsidenten,
die Reichsmilitärgerichtsräte,
der Obermilitäranwalt,
die Militäranwälte,
die Obersekretäre (Militärgerichtsschreiber).
1. Die Werftverwaltungsdirektoren.
2. Die Intendanturmitglieder, soweit dieselben nicht unter die Kategorie I A 1 und II A 1 und 8 fallen.
3. die Intendanturreferendare,
4. Die Intendantursekretariats- und –registraturbeamten, soweit sie nicht unter die Kategorie I A 4 und II A 8 fallen.
5. Die Oberlotsen der Marine, soweit sie nicht unter die Kategorie I A 2 fallen. [489]

2. Preußen:

beim Kriegsministerium:
a) der Betriebsdirektor,
b) der Oberstabsapotheker,
c) die Intendanturräte,
d) der Oberingenieur (Elektrotechniker);
bei den Militärintendanturen:
a) der Intendant der militärischen Institute,
beim Militärversuchsamte:
a) der Direktor,
b) die Abteilungsvorstände,
c) die Betriebsleiter,
d) die Betriebsassistenten;
beim Artilleriekonstruktionsbureau:
a) der Chefkonstrukteur,
b) die Konstrukteure,
c) die Betriebsassistenten;
bei der Feldzeugmeisterei und den technischen Instituten:
a) die Betriebsdirektoren,
b) die Betriebsleiter,
c) die Betriebsassistenten;
6. Die Ressortdirektoren, für Schiffbau und Maschinenbau.
7. die Betriebsdirektoren,
8. die Bauräte,
9. die Baumeister,
10. die Bauführer
11. Die Obermeister, bei den Werften, zu 11 und 12, welche vor dem 1. April 1880 angestellt sind,
12. die Werkmeister,
13. die Werftschreiber zu 13, welche vor dem 1. April 1880 Bureauassistenten waren.
14. Die Oberstabsapotheker bei den Sanitätsämtern.
15. Die Stabsapotheker bei den Sanitätsdepots.
Bayern:
bei dem Kriegsministerium die höheren Intendanturbeamten;
bei den Militärintendanturen:
der Oberintendanturrat und Vorstand der Intendantur der militärischen Institute, die überzähligen Intendanturassessoren, soweit sie nicht unter II A 6 fallen;
bei der Feldzeugmeisterei und den technischen Instituten:
a) der Oberingenieur bei der Inspektion der technischen Institute,
b) die Ingenieure,
c) die Chemiker;
Sachsen:
a) beim Kriegsministerium:
der Betriebsdirektor;
b) beim Kriegszahlamte:
die Sekretäre, die vor dem 1. April 1904 angestellt sind;
c) bei der Zeugmeisterei und den technischen Instituten:
der Betriebsdirektor;
die Betriebsleiter,
die Betriebsassistenten. [490]
3. Preußen:
der Evangelische und der Katholische Feldpropst der Armee.
4. Die Intendanturmitglieder, die Intendanturreferendare sowie die Intendantursekretariats- und -registraturbeamten einschließlich der Intendanturdiätare, soweit sie nicht unter die Kategorien II A 1,6 und 7 fallen.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
5. Preußen:
die im mobilen Bureau des Kriegsministers sich befindenden Räte, die den mobilen Bureaus des Kriegsministers und des vortragenden Generaladjutanten des Kaisers sowie die dem Generalintendanten des Feldheeres und dem Chef des Feldsanitätswesens zugeteilten Geheimen expedierenden Sekretäre, Geheimen Registraturen und Geheimen Kanzleisekretäre;
16. Die oberen Werftbeamten, soweit sie nicht bereits zu den unter III A 1 und 6 bis 13 und II A ,7 aufgeführten Kategorien gehören, einschließlich der Sekretariats- und Registraturapplikanten (Allerhöchste Kabinettsorder vom 31. März 1880).
17. Die den mobilen Bureaus des Staatssekretärs des Reichs-Marineamts und des Chefs des Marinekabinetts zugeteilten Geheimen expedierenden Sekretäre, Geheimen Registraturen und Geheimen Kanzleisekretäre.
18. Die etatsmäßigen oberen Zivilbeamten der Marine in solchen Marinekriegshafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden sind.
Sachsen:
die im mobilen Stabe des Kriegsministers sich befindenden Räte und die demselben zugeteilten Geheimen expedierenden Sekretäre, Geheimen Registratoren und Geheimen Kanzleisekretäre.
19. Die Intendantursekretariatsapplikanten.
20. Die auf Kriegsschiffen fungierenden Ziviloberlotsen.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
Deutsches Reich: 1. Die Lotsen I. und II. Klasse beim Marinelotsen- und -seezeichenwesen.
      beim Reichsmilitärgerichte 2. die Hafenlotsen,
           die Botenmeister, 3. die Materialienverwalter,
           die Boten. 4. die Maschinisten,
5. die Schiffsführer,
6. die Steuerleute,
7. die Untersteuerleute,
8. die Untermaschinisten
9. Der Vorsteher des Brieftaubenwesens.
10. Die Magazinaufseher bei den Werften, welche vor 1. April 1880 in diese Stellen eingetreten sind.
11. Die Magazinaufseher der Bekleidungsämter, welche vor dem 1. April 1880 in diese Stelle eingetreten sind. [491]
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
Preußen:
Die Kanzleidiener bei den mobilen Bureaus des Kriegsministers und des vortragenden Generaladjutanten des Kaisers.
12. Die unteren Werftbeamten, soweit dieselben nicht bereits zu den unter III B 10 und II B 3 aufgeführten Kategorien gehören (Allerhöchste Kabinettsorder vom 31. März 1880),
13. Die dem mobilen Bureau des Staatssekretärs des Reichs-Marineamts und des Chefs des Marinekabinetts zugeteilten Zivilunterbeamten der Marine.
14. Die etatsmäßigen unteren Zivilbeamten der Marine in solchen Marinekriegshafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden sind.
14. Die Führer, auf den Dampfern „Langlütjen“ und „Bombe“ und dem Torpedowerkstattsdampfer und auf dem Dampfboote des Artilleriedepots und des Minendepots Friedrichsort.
16. die Maschinisten,
17. die Heizer,
18. die Matrosen,
19. Die Heizer, auf dem Dampfer „Friedrichsort“.
20. die Matrosen
21. Die Maschinenwärter und Heizer bei den Beleuchtungs- und elektrischen Anlagen in Helgoland, den Weserforts, den Haubitzbatterien Wilhelmshaven und Cuxhaven, dem Panzerturme bei Laboe und den Beleuchtungswagen und Scheinwerfern der Artilleriedepots sowie die hierbei beschäftigten Zivilarbeiter.
22. Die Lotsenaspiranten, beim Marinelotsen- und -seezeichenwesen.
23. die Zimmerleute,
24. die Köche,
25. die Oberheizer und Heizer,
26. die Obermatrosen und Matrosen
27. Wärter des Tonnenschuppens der Kieler Föhrde.
28. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Zivillotsen und Zivillotsenaspiranten.
  1. Der volle Titel (Marineintendantursekretär usw.) ist in der Klasseneinteilung der Marine bei allen Dienstgraden durch Fortlassung des Wortbeginns „Marine“ gekürzt worden.
  2. a b Zu den mittleren Beamten im Sinne dieser Verordnung zählen alle aus dem Geschäftsbereiche der Eisenbahnverwaltung und der allgemeinen Bauverwaltung überwiesenen Beamten, die nach den Gebührnis-Nachweisungen (Beiheft zur Kriegsbesoldungsvorschrift) neben ihrem Friedensdiensteinkommen eine tägliche Zulage von mindestens 8 bei den mobilen Formationen und mindestens 4 bei den immobilen Formationen (während der Verwendung am dienstlichen Wohnsitze) beziehen.