Verordnung, betreffend die Uebertragung der Befugnisse des preußischen General-Auditoriats auf das Reichsmilitärgericht
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(Nr. 2643.) Verordnung, betreffend die Uebertragung der Befugnisse des preußischen General-Auditoriats auf das Reichsmilitärgericht. Vom 28. Dezember 1899.
Ich übertrage hiermit auf Grund des §. 25 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Militärstrafgerichtsordnung für die im §. 24 Nr. 2 daselbst bezeichneten Fälle die Befugnisse des preußischen General-Auditoriats dem ersten Senate des Reichsmilitärgerichts.
- Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
- Gegeben Neues Palais, den 28. Dezember 1899.
An den Reichskanzler.