Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien

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Gesetzestext
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Titel: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien
Abkürzung:
Art: Reichsrechtsverordnung
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1936 Teil I, Nr. 28, Seite 252
Fassung vom: 24. März 1936
Ursprungsfassung: 24. März 1936
Bekanntmachung: 26. März 1936
Inkrafttreten: 1. April 1936
Anmerkungen:
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien.
Vom 24. März 1936.

Auf Grund des Abschnitts VI des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 323, 329) wird hierdurch bestimmt:

§ 1[Bearbeiten]

Im § 1 der Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien vom 15. September 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1160) wird das Wort „einmalige“ gestrichen.

§ 2[Bearbeiten]

Diese Verordnung tritt mit Wirkung ab 1. April 1936 in Kraft.
Berlin, den 24. März 1936.
Der Reichsminister der Finanzen
In Vertretung
Reinhardt