Zedler:Weymar, Weimar

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Weymar, Weimar, ein Hertzogthum in Thüringen

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Weymar, Dörfer

Band: 55 (1748), Spalte: 1244–1328. (Scan)

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Weymar oder Weimar, Lat. Vinaria, eine Fürstliche Sächsische Residentz-Stadt, in Thüringen zwischen Jena und Erfurt in einem lustigen Thale an der Ilm, drey Meilen von Erfurt und zwey Meilen von Jena und Buttstädt, unter dem 31 Grade 19 Minuten der Länge, und 51 Grade 12 Minuten der Breite gelegen.

1) Nahmen.

Sie ist ehedem auf verschiedene Art genennet und geschrieben worden. Herr D. Christoph Heinrich Zeibich in der Vorrede vor seine Biblia Exegetica, bemercket hiervon in einer Note folgendes: „Weimar ist schon im Xten Seculo eine Residentz des berühmten Wilhelmi, ja als eine Vestung, die eine Belagerung ausstehen können, unter dem Nahmen Wehmare, (beym Lamb. Schafnaburgens. ad An. 975) bekannt gewesen. Anderweitig wird es Wehemar, (Joh. de Becka und Wilh. Heda de Episcop. Ultraject. in Histor. Hedae p. 140, wo der Traditions-Brief Kaysers Henrici, A. 1086 gegeben ist in villa Thuringiae, quae dicitur Wehemar.); Ferner Wimmare, (daher der nurgedachte mächtige Wilhelmus heisset COMES [1245] DE WIMMARE. Annalist. Saxo ad Ann. 1046 apud Eckard. Hist. med. aevi p. 479 und ad Ann. 1056 p. 487); Noch weiter Wummeri (Tab. Geogr. in Analect. Societ. Curit. & Scient. T. I, ad S. R. Loescheri Exercit Subitan. de duplici Marchia Thuring. ad pag. 3 5). Desgleichen Wimmerem (Annalist. Sax. l. c. p. 381); auch offt Wimar und Wymar, wie davon in einem alten hiesigen Orts verwahrten MST. N. XI, mit mehrern zu sehen, als worinnen die alte ehemahlige hiesige Burg Castrum Wimar, oder auch, nach dem alten Briefe Conrad von Brießnitz, Marggräflichen Voigts allhier, vom Jahr 1379 das Hues zu Wymar genennet wird; Von Olrico de Wimmar, principe Thuringorum, (Chron. vet. Brunsv. T. II. apud Leibn. p. 15. vide Anonym. de Landgrav. Thur. apud Pistor. R. G. T. I, p. 935 l. 21. 29 p. 939) und andern nicht zu gedencken.

Ob man die mit Grunde nicht auch etwas von Wihemarck erwehnen könne, da die von Wiehe an denen vornehmsten Plätzen des gesegneten Thürings, (Sagittarii Antiqu. Regn. Thur. p. 266 u. f. u. p. 276.) ja auch sonderlich allhier, nach einem alten, nunmehro mit eingemauerten Lapide, bey hiesiger Jacobs-Kirche mit ihren allda inne gehabten Gutern so bekannt gewesen, überlasse denen gelehrten Forschern, die hiervon zu handeln bessere Gelegenheit, als ich vorjetzo, haben möchten. Daß allhier der Wein-Marckt gewesen, wo sonderlich der um Jena (welchen die dahin geflüchteten Ebräer vom Wein im Ebräischen den Nahmen gegeben) erbauete Wein verkaufft worden, ist eine alte Tradition, (MSTum Lorberianum von Weymar p. 7. u. ff.)“

Und man mag wohl dazu setzen, auch die gemeinste, immassen, daß Weymar, soviel als Wein-Marckt sey, nicht nur in denen Documenten vom Jahr 1278, sondern auch von Joh. Christ. Oleario, p. 248 in seinr kurtzen Thüringischen Chronica behauptet wird. Stigelius, ein berühmter Poet in Thüringen, schreibt also:

Urbs quoque cum primis, qua nomina duxit ab Uvis,
Quam gelidus modicis alluit Ilmus aquis.

In welchem Disticho er der Meynung, daß Weymar vom Wein seinen Ursprung habe, offenbahr beytritt. Und in diesen Gedancken stehen auch andere, als Bertius, Sauer und Zeiler. Wiewohl Caspar Bonifacius in Oratione de Vinaria, principe apud Tyrigetas urbe anno 1595 A. 3. a. schreibet, diese Meynung sey ex Diphthera Jovis nicht hergeholet.

Andere hinwiederum stehen in den Gedancken, das Wort Weymar komme her von einem Manne, der ehedessen zuerst in Weymar die Weinberge soll angeleget haben, und den man um dessentwillen mit dem Nahmen Weinmayer beleget, wie also geurtheilet Georg Braun. Und Caspar Bonifacius in einem Tractat hält gewiß dafür, daß vor diesem die Weinstöcke auf dreyen besondern Hügeln um die Stadt herum gepflantzet gewesen.

Wiederum andere meynen, weil Weimar in alter Deutscher Sprache Wymar, auch Wyhmar geschrieben werde, so könne es wohl seyn, daß sie vom Päbstlichen [1246] Weyhen oder Einweyhen, und einem Marckte oder Messe, welchen man darbey gehalten, den Nahmen hätte, welches aber ohne Grund zu seyn scheinet.

Wie also alle diese Meynungen obgedachter Olearius p. 238 angeführet, und Joh. Christ. Celius in Orat. de Laude Vinariae a. c. 1702 habita. Und Jonas Gleinerus, Conrect. emeritus Vinar. in quibusdam versic. anno 1616.

2) Erbauung:

Wenn Weymar erbauet worden, ist nicht gewiß zu melden, doch mag es wohl um das 933ste Jahr nach Christi Geburt geschehen seyn. Joh. Christoph Celii Orat. de Laude Vin. p. 8 Olearius in Syntagm. cont. p. 138.

Vorbemeldeter D. Zeibich führet am angeführten Orte folgende Beweise an: Kurtz nach Christi Geburt könnte Weymar nicht erbauet seyn, weil die Deutschen nach Taciti Bericht, damahls noch nicht beysammen gewohnet. Beym Einfall Attilä im 5 Jahrhundert könnte es auch nicht gewesen seyn, weil die Thüringer vielmehr unter seinen Schutz sich begeben gehabt, und mit ihm stritten. Im Anfange des 10 Jahrhunderts aber, da die Ungarn eingefallen, und der Städte, nach Dresseri Bericht, verschonet, möchte sie wohl schon erbauet gewesen seyn, vor und um die Zeiten Heinrichs des Voglers, (MStum Lorberianum p. 14. 15) und zwar ziemliche Zeit vorhero, wenn es Grund hätte, daß bey und nach der grossen Niederlage derer Ungarn bey Jöcheburg 2 Kayser noch vor Otten II, allhier sich aufgehalten hätten.

Klaget aber gantz recht, daß die gründlichen Nachrichten um selbige Zeit herum sehr rar wären, weil man sich mehr auf die Waffen, als aufs Schreiben geleget, nach Hutteni Ausspruch. Daß diese Stadt Weymar nach dieser grossen Schlacht im Jahr 919, darinnen auf 40000 Ungarn geblieben seyn sollen, und der letzte König in Thüringen Burchard in diesem Treffen mit geblieben, nebst dem gantzen Thuringer Lande ans Römische Reich gekommen, sey wohl zu glauben. Casp. Bonifacius Orat. de Vinar. anno 1595 A. 3.a. So viel aber erhelle aus bewährten Documenten, daß die von 1332 her schon so genannte alte Stadt, so meist vor dem Jacobs-Thor gelegen, nach damahliger Zeit bereits ziemlich groß gewesen, wie ein allhier aufgehobener und auf Leinwand geleimter alter Abdruck der Stadt, mit dem der weit feinere Riß in G. Bruni Theatr. Urb. Vol. III Urb. XLII, übereinkomme, deutlich zeige.

Ob auch Heinrich der Vogler, und dessen Sohn Otto I, die Sächsische Kayser, im 10 Jahrhunderte hier gewohnet und sich da aufgehalten, könne nicht gewiß gesaget werden, doch stünden in diesen Gedancken Olearius l. c. p. 239. Lairitz in Aug. Jacob. p. 37. 38. Joh. Wolff, ehemahliger Rector zu Weymar, in seinem Jahr-Verzeichnisse vom Jahr 1569 her. Brauns Theatr. Urb. Vol. III, Urb. 42. MST. Lorber. p. 15. Celius in Laude Vinar. p. 8. Caspar Bonifacius Orat. de Vin. Anno 1595 A. 3.b.

Doch würde so viel versichert, daß gleichwohl in Weymar, als einem damahls sehr ansehnlichen Orte schon im 10 Jahrhunderte ansehnliche [1247] Reichs-Versammlungen gehalten worden. Kayser Otto II, (nicht Otto I, beym Olear. Synt. Contin. p. 239 und Celium l. c. p. 9.) habe also 975, (nicht 936 ibid) allhier eine solche Versammlung von Fürsten, Grafen und Herren, (Lamb. Schaffnab. apud Pistor. Script. R. G. T. I, p. 159. lin. 19) gehalten, immassen derer Ottonen Patrimonial-Güter nicht allein von dem Hartz her, wie die Urkunden derer Heinriche und Ottonen zeigeten, an der Unstrut herunter bis hieher sich erstrecket, und sie deswegen allhier in ihrem Eigenthum, gleichwie sie auch zu Dornburg und Arnstadt gethan, ihre Reichs-Tage gehalten, sondern auch durch Weymar selbst, als einen schon damahls ansehnlichen Ort, der seinen besondern berühmten Grafen (Comitem) hatte, welcher von denen Missis Dominicis tempore Carolingicorum entstanden, und Belagerungen auszuhalten, fähig war, wie bey dem Analista Saxone zu sehen, hierzu gleichsam invitiret worden wären. Es gienge, schreibet er ferner, auf damahligen Reichs-Tagen nicht eben so ansehnlich zu; in Dörfern und Flecken, auch unter freyem Himmel, und sonderlich in Villis, die daher Regiae hiessen, wie die Villa Eichelheim, Diedenhofen, Forgheim etc. deßfalls bekannt sind, hielte man selbige, und hernach, da die Pracht in Haltung der Reichs-Tage zu sehr stiege, muste sich deswegen Kayser Carl V in der Capitulation Art.XII besonders verbinden. Vor dergleichen Villam, wiewohl es bald darauf im Jahr 1311 schon Civitas Wymar geheissen, Anonym. de Landgrav Thuring.) hätte damahls Weymar sehr wohl paßiren können, nur daß man, was eigentlich auf diesem Reichs-Tag allhier paßiret, so gar deutlich, immassen zu der Zeit keine so förmliche Proposition geschehen, sondern alles mündlich abgehandelt wurde, so gleich nicht erreichen könne: Da aber nach Schaffnaburgensis Bericht noch selbiges Jahr die Böhmen, als ein Wendisches Volck, verheeret worden, so habe vermuthlich auf hiesigen Reichs-Tage wegen des Krieges wider die Wendischen Nationen, zwischen welchen und den Deutschen die Saale die Grentze gewesen, daher auch die Duces und Custodes limitis Sorabici, die hernach in Thüringische Marggrafen verwandelt wurden, bekannt worden) deliberiret.

In der Nähe, da man nach der Deliberation die Feinde sogleich angreiffen konnte, hätte man die Comitia gerne angestellt, und Otto II. hätte also auf den Grentzen von Thüringen von Nieder-Sachsen aus, an die Böhmen, sonderlich Boleslaum, wie einige meynen, der seinen Bruder ermorden lassen, von Weymar aus, gar füglich kommen können, siehe Alt- und Neue Thüring. Chron. 1725 p. 411. Zach. Rivanders, eines gelehrten und exemplarischen Superintendentens zu Bischoffswerda, von Leißnig in Meissen, Thüringische Chron. p. 385, und M. Joh. Mich. Weinrichen Inspectorn und Rectorn des Fürstl. Lycei zu Meinungen, in seinem jetzt florirenden Thüringen, p. 385.

3) Ehemahlige Grösse.

Daß Weymar in vorigen Zeiten grösser gewesen, als es jetzo zu sehen, ist bereits schon angezeiget [1248] und bewiesen worden. Und da die sogenannte alte Stadt meist vor dem Jacobs-Thore gelegen, so ist leicht zu glauben, wie vorgegeben wird, daß der sogenannte Ketten-Brunnen vor dem Jacobs-Thor, worauf anjetzo von dem Hochseel. Hertzog Wilhelm Ernsten eine Wasser-Kunst erbauet stehet, mitten in der Stadt gestanden, die umliegende Dörffer aber, als Ober-Weimar, Lutzendorf, (als welches letztere im Pabstthum eine Kirche zum St. Ganglof gewesen, aber 1544 eingezogen, und zu einem Forwerck gemacht worden) und andere sind Vorstädte gewesen. Daß aber solcher Ort jetzo der Grösse und Weite nach vergeringert, darf sich niemand wundern, sintemahl solcher im Jahr 1299 angesteckt, Schloß, Rathhaus- und Pfarr-Kirche zu Grund ausgebrannt, und 1424 den 3 May ebenfalls durch starcke und erschreckliche Feuers-Brünste heimgesuchet worden, in welchen letztern die halbe Stadt nebst dem halben Schlosse und Pfarr-Kirche im Rauch aufgegangen sind. Müllers Annal. p. 13. Olearius p. 248. lit. b. Wer auch des wohlseeligen Herrn Gen. Superintendens Lairitzens Einweyhungs-Predigt der Kirche zu St. Jacob p. 38. 39. 40 ingleichen 79. bis 83 ansiehet, der wird daraus gleichfalls ersehen, daß diese alte Stadt Weymar, vor denen zwey grossen erlittenen Bränden, sehr groß gewesen sey; sintemahl hier und da Kirchen und Klöster gefunden wurden. So setzet er gleich p. 81 und 82. folgende merckwürdige Dinge:

Im Jahr 1383 wurde das Hospital beym Kegel-Thor mit der Capelle, zu St. Lorentzen genannt, auferbauet.

Im Jahr 1429 ist noch ein Crucifix in unser Lieben Frauen-Kirchen vor dem Frauen-Thore geweyhet worden. Zu welcher Zeit aber diese Kirche verwüstet, ist nicht bekannt, muthmaßlich aber ist sie vom Brand hinweg genommen worden.

Im Jahr 1433 ist noch etwas übrig gewesen, von der Pfarr-Kirchen St. Georgen zum Klein-Roda, und von dieser Pfarr Einkommen ist die Georgen-Brüderschafft gestifftet zu St. Petri und Pauli.

Im Jahr 1495 hat man die Kirche zu Lützendorf, zu St. Ganglof genannt, wieder neu aufgebauet, und hat die Wallfahrt dahin sehr zugenommen.

Im Jahr 1513 ist der Chor in der Kirchen zu Wallendorf neu gebauet. Die Kirche ist hernach 1540 eingeschossen worden, etliche grosse Büchsen darmit zu probiren.

Woraus denn leicht zu schliessen, daß diese Stadt sehr groß gewesen, wie denn das jetzige Korn-Haus oben an der Schön- oder Schellen-Farbe, sonsten das Franciscaner- oder Barfüsser-Kloster, (welches auf Einrathen des damahls zu Weymar gewesenen Römischen Legatens, Joh. Capistrani, eines Franciscaner Mönchs, mit grossen Kosten, 1453, von Wilhelmen III. Hertzog zu Sachsen, der im Jahr 1483 den 17 September gestorben, aufgebauet) gewesen, siehe Müllers [1249] Sächs.Annal. p. 28. Dergleichen Klöster sollen sich auch hier um die jetzige Stadt-Kirche zu St. Petri und Pauli vor diesem befunden haben.

4) Herrschafften, so darinnen regieret:

Diejenigen Herren betreffend, welche das Weymarische Land und ins besondere diese Stadt von Anfang an beherrschet, sind fast schwerlich zu finden, weilen bey Verheerung des Hornsteins, davon unten ein mehrers folgen wird, entweder durch Krieg oder Feuer, das Archiv mit untergangen. So viel man aber etwa noch muthmaßlich ausfindig machen kan, so ist merckwürdig der große Wilhelm von Wimmare, senectute & omni bonitate conspicuus, Comes de Thuringia, Thuringiorum potentissimus, senectute venerabilis, princeps Thuringorum, wie solchen oben berührter D Zeibich l.c. aus dem Annalista Saxone, desgleichen aus einem Chron. vet. Brunsv. Annal. Quedl. und aus dem Verfasser vitae Henr. II, anführet, welcher mit seiner Residentz Weymar schon im X Jahrhunderte berühmt gewesen. Da nun die Sächsische Kayser die Ober-Herrschafft über Thüringen und zumahl dessen südlichen Theil durch Krieg erhalten, und wir oben gehöret, daß vor Otten II, zwey Kayser sich alhier in Weymar aufgehalten haben sollen, zumahlen dieses Theil Thüringens, disseits der Unstrut gelegen, nicht Marggräflich, sondern erblich von dem Sächsischen Kayser Heinrich dem Vogler an gewesen. (Siehe Merckwürdige und auserlesene Geschichte der Landgrafschafft Thüringen, Cap. 15. p. 133.) so haben die Nachkommen dieses Wilhelms unter diesem ihren Oberherrn dieses Weymarische Land muthmaßlich besessen, bis nach Abgang dieser Posterität die Grafen von Orlamünda auch über Weymar die Herrschafft bekommen; massen diese Grafen von Orlamünda ohnedem in dem Kayserl. Thüringen als Statthalter, so wie nach Beschaffenheit damahliger Zeiten die Kayser dergleichen Statthalter auch in andern Reichs-Provintzen hatten, gesetzet gewesen.

Wie denn von diesen Orlamündischen Grafen, die ihre Residentz auf dem sogenannten Hornstein gehabt haben, annoch Documente vom Jahr 1333. 1346. 1364. verwahrlich alhier aufgehaben werden. Wo aber dieser Hornstein gewesen, kan gewiß nicht gesaget werden, siehe MSt. Lorberianum, aus welchem sowohl als aus einem alten Document vom Jahr 1430. so D. Zeibich loc. cit. anführet, man schließen solte, daß vielmehr das noch nicht ausgebauete alte Schloß-Theil vor ein Stück des alten Hornsteins, so sammt der Stadt im Jahr 1299. im Feuer aufgegangen, zu halten. Die gemeinste und auch wohl beste Meynung ist, es sey die sogenannte Altenburg über der Ilm gelegen auf der Höhe, allwo noch bey vielen Mannes-Gedencken, ein großer steinerner Ziehe-Brunnen gefunden, der aber nachgehends mit Steinen und Erde ausgefüllet worden. Es mag dieses darauf gestandene Schloß, vor allen andern in Thüringen, einen sehr lustigen Prospect und Aussehen gehabt [1250] haben, sintemahl solches in das flache Feld auf die Land-Straße nach Erfurt, desgleichen nach dem Ettersberge, (der auch sonst Aitron, Heiders oder Hetere Helleberg, weil die Alten sich gemeiniglich in dem Wetter darnach gerichtet, genennet wird, wie aus 2 Briefen von 1289 und 1332 aus dem Ichtershausischen und Ober-Weymarischen Kirchen-Büchern zu sehen, worinne diese Worte zu lesen: Nos Fridericus D. G. Comes de Orlamunda recognoscimus, quod dimidium mansum situm in Monte Hetere etc. Ex MSto Archivi nostri in forma 8. n. 13. und Olearius l.c. p. 243. ingleichen M. Adrian Baier in seiner Geograph. Jenensi p. 300 und 301 zu sehen) hinaus gehabt.

Von diesem Regiment der Grafen von Orlamünda über Weymar schreibt auch Christian Heinr. Loeber in Historia ecclesiastica Orlamundana cap. I, p. 2. „Olim vero erat praecipua sedes celebrium Comitum Orlamundanorum, quibus etiam Vinaria & aliae ditiones erant subjectae. Quorum nonnulli aliis etiam titulis, nempe Comitis palatini & Marchionis, gaudebant? Sed superbia, communis exitii mater, Comitum horum valde opulentorum defectionem attulit, donec stirps mascula plane defecit.“ Gleichwie denn auch dieser Orlamündischen Grafen Wappen annoch über dem Erfurthischen Thore zu Weymar zu sehen seyn soll.

Der letztere Orlamündische Graf, so auch Herr zu Weymar gewesen, war Hermann, der mit seinem Bruder Friedrich den Wendelstein an der Unstrut im Jahr 1332. erbauet, (Rivander, p. 405.). Dieser zerfiel nebst dem Graf Günthern von Schwartzburg im Jahr 1342. mit Land-Graf Friedrichen, der wegen seines tapfern Ansehens der Ernste, und wegen seiner Leibes-Beschaffenheit der Magere genennet wurde, und währete dieser Krieg 4 Jahre. Die Gelegenheit zu diesem Kriege erzehlet Fabricius in Orig. Saxon. L. VI, p. 646. mit diesen Worten: „Fridericus non se efferebat dignitate aut opibus, quibus tamen florebat: quam ob rem eum contemnebant quidam adolescentes, qui in paternis bonis luxuriabantur: inter quos erant Hermannus, Comes Vinar. qui per Erfurdiam euntem levitate verborum de theatro, in quo Choreas ducebat, principem incessit; & Guntherus Schwartzburgicus, qui se nihil moveri ejus auctoritate jactitavit.“ Man kan auch davon lesen Spangenberg in Chron. Mansfeld. und Joh. Lang in Chron. Thur. wie auch Anonymi Geschichte der Land-Grafschafft Thüringen, p. 152. sammt Weinreichen im florirenden Thüringen, p. 385 und 386. Dieser Landgraf Friedrich war, wegen seiner Macht und Tapferkeit, in so großem Ansehen, daß nach dem Tode Kaysers Ludwigs im Jahr 1347. von den Ständen des Reichs ihm die Kayserliche Crone angetragen wurde, so er aber wegen seines Leibes Schwachheit ausschlug, und Carl dem IV, überließ. Obbenannte Grafen aber waren seine Lehn-Leute und Vasallen, siehe Anonymi Geschichte der Land-Grafschafft Thüringen, p. 151. Da diese ihn nun so verächtlich tractiret, [1251] so wurde er veranlasset, seine Landes-Fürstliche Autorität sehen zu lassen, und brachte es durch Hinwegnehmung 13 Schlösser dahin, daß sie, nachdem sie sich auf Erfurtische Hülffe vergeblich verlassen, sich ihm unterwerffen, durch einen Fuß-Fall Abbitte thun, und sich und ihr Land dessen Gnade lediglich überlassen musten. Darauf der Land-Graf diesem Hermann und seinem Bruder Friedrich Orlamunda wegnahm, die übrigen Schlösser und Städte aber, darunter auch Weymar, ihm auf Lebens-Zeit wiedergab. Loebers Histor. eccles. Orlamundana, p. 4. Wie sich auch auf das Original des Abtretungs-Briefs, nach welchem Dienstags nach Palmar. im Jahr 1346. zu Weißenfels, Weymar an die Land-Grafen in Thüringen u. Marggrafen zu Meißen endlich gar gekommen, ein Weymarisches Manuscript in 8. n. 3. berufe, und das MSt. Lorberianum f. gh. auf einen Freyheits-Brief an die Stadt Weymar, darinnen er sich schreibe: Wir Hermann von der Gnade Gottes, Graf von Orlamünda und Herr zu Weimar, hat D. Zeibich l.c. angeführet. Uebrigens ist dieser Graf Hermann der, so die Ober-Weymarische Capelle gestifftet, wie die alte Münchs-Schrifft ausweiset, so über dieser Capelle stehet, und also lautet: Anno Domini 1361. Quasimodogeniti fundata est Capella ista per Hermannum etc.

Und solcher Gestalt ist endlich Weymar an die Land-Grafen in Thüringen, und zwar zuerst an Friedrichen den Dicken gekommen, bey welchem Hochfürstlichen Hause es auch bis jetzo geblieben. Denn nachdem Land-Graf Friedrich, der Dicke, oder auch der Ernsthafte genannt, im Jahr 1349. gestorben, und zu Alten-Zell beygesetzet worden, so succedirte Friedrich der Strenge (Strenuus) genannt, so Land- und Marggraf war, und im Jahr 1370 von Hertzog Magno die Herrschafft Sangerhausen kauffte, und im Jahr 1380 verstorben. Es succedirte

Landgraf Balthasar, der meistens zu Gotha residirte, und durch die Vermählung mit des Burg-Grafen zu Nürnberg Fräulein Tochter, wie es dazumahl hieß, Catharinen Hildburg, Hilperhausen und Eißfeld bekam, und vermehrete übrigens die Land-Grafschafft Thüringen mercklich, starb im 70 Jahre zu Eisenach auf dem Schlosse Warteburg, im Jahr 1406. und liegt zu Reinhardsbrunnen in dem Land-Gräfl. Begräbniß. Ihm succedirte sein Sohn.

Friedrich der Einfältige und Friedfertige, (Simplex & Pacificus) der mit seinem Schwieger-Vater, Graf Günthern von Schwartzburg, viele Händel hatte, davon ihn aber sein Herr Vetter, Marggraf Friedrich, der Kriegerische (Bellicosus) genannt, so nach Abgang der Ascanischen Linie vom Kayser Sigismund, das Churfürstenthum Sachsen im Jahr 1423 bekam, und dessen Bruder Wilhelm befreyeten. Dieser erwieß Weymar viel Gutes, sonderlich erließ er im Jahr 1407. derselbigen Stadt etliche schwere Frohn-Dienste, und vermehrte ihre Privilegien und Freyheiten. Lairitzens Conc. cit. p. 8. [1252] Als aber dieser im Jahr 1440. ohne Erben verstorben war zu Weissenfels, succedirte ihm sein Herr Vetter

Wilhelm III, der sich deswegen mit seinem Bruder, Churfürst Friedrichen, dem Sanfftmüthigen verglich, und im Jahr 1445. die Regierung antrat. Weil er mit seinen zwey Gemahlinnen keyne Kinder gezeuget, so hat er die Regierung seines Bruders, Churfürst Friedrichs des Sanfftmüthigen beyden Printzen Ernsten und Albrechten übergeben, und ist ihr Director geblieben. (Siehe Anonymi merckwürdige Geschichte der Landgrafschafft Thüringen, p. 160.). Er starb 1482. und ward in seiner ihm sehr lieben Residentz Weymar Anfangs in dem Franciscaner Kloster, hernach in der Stadt-Kirche beygesetzet. Ihm succedirte also

Ernst, Churfürst, der sich auf dem Churfürstl. Hause, so damahls Altenburg war, mit seinem Bruder Albrechten verglich, und 38 Thüringische Städte, und unter diesen auch Weymar bekam. Nach dessen 1486. erfolgten Ableben succedirte ihm sein Sohn Friedrich der Weise. Er behielte mit seinem Bruder Johann die Lande unzertheilet. (Siehe Christ. Löbers Historia von Ronneburg, p. 108.). Weil er aber 1525. ohne Erben verstarb, so succedirte ihm sein Bruder

Johann, der Beständige (Constans) welcher die Lande gantz zusammen bekam, und 1530 die Augspurgische Confeßion mit andern Protestanten an Kaysern Carln übergab. Ehe er an die Regierung kam, hat er sich in Weymar aufgehalten, immaßen er 1516. mit seinem Printzen, Johann Friedrichen, nachmahligem Nachfolger, zugegen war, als Myconius in solchem Jahre hieher gekommen, sich weyhen lassen, und am Pfingst-Feste damahls die erste Messe sang, worzu diese beyden Hertzoge die Kosten gegeben. Als auch Luther 1521. nach Worms reisete, und den Sonntag Quasimodogeniti in Erfurt bey solchem Zulaufe predigte, daß die Empor-Kirche zu wancken schiene, und er durch Weymar gieng, so gab ihm dieser Johann einen Reise-Pfennig, wie beydes Seckendorf in Histor. Luther. L. I. p. 152 und 180 anführet. Er starb 1532. den 16 August. Ihm succedirte sein Printz

Johann Friedrich, der Großmüthige (Magnanimus) Churfürst. Daß dieser vor seiner Gefangenschafft in Weymar sich aufgehalten, ersiehet man daraus, weil Pabst Clementz seinen Nuncium aus Welschland nebst des Kaysers Gesandten nach Weymar geschicket, die Religions Zwistigkeiten auf einem Concilio beyzulegen, und den Churfürsten wieder auf seine Seite zu bringen. Er starb 1554. Ihm succedirten seine drey Söhne:

Johann Friedrich II, Johann Wilhelm, und Johann Friedrich III, welche anfangs das Land gemeinschafftlich regiereten. Da denn 1561 Johann Friedrich II, vor sich und im Nahmen seiner beyden Herren Brüder in den Weymarischen Landen das erste Consistorium anordnete, [1253] und auf dem Schlosse zu Weymar niedersetzete, besage der de Dato: Weymar Dienstags Kilians besagten Jahres ausgelassenen Ordnung, darzu denn vier Theologen und vier Juristen bestellet wurden. Die Theologen waren die vier Superintendenten D. Maxim. Mörlin zu Coburg, M. Johann Stössel zu Jena und Heldburg, M. Barthol. Rosinus zu Weymar, und M. Caspar Müller zu Orlamünda; die Politici aber, Matthes von Wallenrad, Hauptmann zu Coburg und Sonneberg, Christian Brück, Cantzler, Heinrich Schneidewein und Lucas Thongel, alle dreye der Rechte Doctoren. Und wurde alle Quartal Consistorium gehalten, und jedesmahl, bis die angebrachten Sachen erörtert waren, continuiret, siehe Christian Löbers Ronneb.Histor. p.262 und 263. Nachdem aber 1565 der jüngste Bruder Johann Friedrich III, den 1 Octobr. zu Jena versturb, so theilten die noch lebenden Brüder im Jahr 1566 das Land auf 6 Jahr, und kam Weymar an

Hertzog Johann Wilhelmen. Da auch nach der unglückseligen Begebenheit die Stadt Gotha und dranliegende Festung Grimmenstein vom Churfürst August zu Sachsen belagert und der Hertzog Johann Friedrich 1567 gefangen wurde, so wurden sämmtliche Lande von dem Kaiser Maximilian II, an Hertzog Johann Wilhelmen gewiesen: aber 1572 wurde Gotha, Eisenach und Coburg mit darzu gehörigen Aemtern, Schlössern und Städten, Graf und Herrschafften des gefangenen Hertzogs beyden Söhnen wiedergegeben. Hertzog Johann Wilhelm starb 1573 und hinterließ zwey Prinzen

Friedrich Wilhelmen und Johann, welche in die Vormundschafft des Churfürstens in Sachsen Augusts kamen, der nach Weymar einen Statthalter mit zugefügten Räthen setzete. Unter dieser Vormundschafft wurde das Consistorium nach Jena verleget, und hieß das Vormundschafftliche Consistorium, das zu Weymar aber und zu Altenburg aufgehoben. Nach verflossener Minderjährigkeit trat

Friedrich Wilhelm die Regierung selbst an 1580, und übernahm die Vormundschafft über seinen Bruder Johann. Er behielt das Weymarische Land vermöge des väterlichen Testaments und andern Ursachen bis an sein Ende im Jahr 1602 zusammen, legte auch das Consistorium wieder von Jena nach Weymar. Er hinterließ vier Söhne, Johann Philippen, Friedrichen, Johann Wilhelmen und Friedrich Wilhelm II, dahero zwischen dessen Bruder Johann und hinterlassenen Kindern Friedrich Wilhelms I, eine Landes-Vertheilung vorgieng, und da diese zu ihrer Erb-Portion das Herzogthum Altenburg bekamen, so kam hingegen Weymar an

Johann, Hertzogen in Sachsen, des verstorbenen Friedrich Wilhelms I, Bruder, der währender Regierung, seines Bruders in Altenburg sich aufgehalten. Er verstarb aber in der besten Blüthe seines Alters 1605 den 31. Octob. [1254] da er die Regierung kaum ein Jahr gehabt. Ihm succedirte sein ältester Sohn

Johann Ernst, der aber selbst mit seinen Brudern und Hertzog Friedrich Wilhelms hinterlassenen Printzen in Vormundschafft Churfürstens Christian II. kam, der 1607 von neuen ein vormundschafftlich Consistorium in Jena über Weymar und Altenburg anordnete, welche Verordnung in eben dem Jahre zu Altenburg in dasiger Fürstl. Sächsischer Buchdruckerey gedruckt worden. Nach Chur-Fürst Christians tödtlichen Hintritt übernahm die Vormundschafft Chur-Fürst Johann Georg I, welcher das gemeinschafftliche Consistorum zu Jena wieder aufhob, und weil die Lande bereits 1603 getheilet waren, auch nun wieder zwei Consistoria anordnete, eines zu Altenburg, und das andere in Weymar unterm Dato Dreßden den 10 Novembr. 1612, siehe Christ. Löbers Ronneb. Histor. p. 264. Endlich übernahm Hertzog Johann Ernst im Jahr 1615 Anfangs in Vormundschafft, hernach im Nahmen und Vollmacht seiner Brüder, Friedrichs, Wilhelms, Albrechts, Johann Friedrichs, Ernst, Bernhards, die Regierung selbst, und da er zu St. Martin in Ungarn im Jahr 1626 den 4 Decembr. verstorben, so folgte in der Regierung

Wilhelm IV, Hertzog von Sachsen, dessen Bruder, der vermöge eines Fürstlich Brüderlichen Recesses bis 1638 das Regierungs-Directorium behielte, da aber in diesem Jahr Hertzog Johann Ernst in Eisenach, der andere Sohn des gefangenen Hertzogs Johann Friedrich, welcher auch 1633 nach Absterben seines Bruders Johann Casimirs das Hertzogthum Coburg ererbet hatte, in seinem 73 Jahre ohne Erben verstarb, und diese Länder an die Herrn Vettern Weymar- und Altenburgischer Linie fielen, und sich darein theileten, so verglichen sich die andern Brüder Weymarischer Linie so, daß, weil Hertzog Johann Friedrich und Hertzog Bernhard bereits verstorben, die noch lebenden drei Brüder sich also verteilten, daß gleichwie Hertzog Albrecht zu Eisenach, und Hertzog Ernst zu Gotha, also dieser Wilhelm IV, zu Weimar residirte; da auch im Jahr 1644 Hertzog Albrecht in Eisenach ohne Erben verstarb, so theileten sich die beyden Stamm-Väter der heutigen Weymarischen und Gothaischen Linie in dieses Fürstenthum Eisenach und einige Fränckische Aemter. Dieser Hertzog hat übrigens nicht nur den neuen Schloß-Bau und Schloß-Kirche erbauet, sondern auch eine milde Stifftung gemacht, welche bis jetzo noch gereichet wird, und verstarb 1662. Er hinterließ vier Printzen, die sich in dieses Weymarische Land theileten, da denn in Weimar succedirte

Johann Ernst V, (Gleichwie Hertzog Adolph Wilhelm in Eisenach, welches Fürstenthum aber nach dessen, und dessen hinterlassenen Printzens Tode 1669 an die drey übrigen Brüder verfiel; und Hertzog Johann George, der Anfangs in Marcksuhl residirte, nach seines [1255] Bruders Adolph Wilhelms Tode aber sein Fürstlich Hof-Lager in Eisenach, Hertzog Bernhard aber seine Residentz zu Jena aufschlug). Er starb 1683 den 15 May. Nach dessen Tode succedirten seine zwey Printzen

Wilhelm Ernst und Johann Ernst. Nach Eröffnung des väterlichen Testaments errichteten beyde Fürstliche Brüder unter sich, wegen der darinnen gemachten Verordnung der Regierung halber, den 4 Sept. 1683 einen Vertrag mit einander auf drey Jahre auf. Als Hertzog Bernhards in Jena eintziger hinterlassener Printz, Johann Wilhelm, den 4 Nov. 1690 verstarb und diese Linie beschloß, so wurde dieses Jenaische Fürstenthum unter die Weymarischen und Eisenachischen Herren Vettern getheilet und fiel auf Hertzog Wilhelm Ernsts Antheil 1) Amt und Stadt Dornburg mit dem Dorfe Grossen Romstedt, 2) Amt und Stadt Bürgel, 3) ein Theil des Döbritscher Gehöltzes, 4) das Geleite zu Wiegendorf, 5) ein gewiß Theil am Erfurtischen Geleite, 6) das Dorf Döbritschen, 7) die Voigtey Gebstäd, 8) die Stadt Büttelstädt, und 9) das Dorf Wiegendorf. Auf dessen Herrn Bruders Herzog Johann Ernstens Antheil: 1) Amt Capelndorf, 2) Amt Heusdorf, 3) Voigtey Magdala, und 4) ein Anteil am Döbritschen Gehöltze.

Hertzog Johann Ernst verstarb den 10 Junius 1707, einen Printzen, Ernst Augusten, hinterlassend. Indessen hat Hertzog Wilhelm Ernst die Regierung bis 1728 den 26 August, da er ohne Erben verstarb, mit fortgeführet. Nach dessen Tode nahm der bisherige Durchl. Mit-Regent

Hertzog Ernst August, Johann Ernstens Printz, die alleinige Regierung über sich. Im Jahre 1741 den 26 Julius starb Wilhelm Heinrich, Hertzog zu Sachsen Eisenach. Weil er nun der letzte männliche Erbe seines Hochfürstl. Hauses war, so hat Hertzog Ernst August, als nächster Vetter, sogleich von dem ganzen Eisenachischen Fürstenthum Besitz genommen, siehe den Geschlechts-Artickel: Weymar.

5) Natürliche Beschaffenheit.

Es liegt die Stadt Weymar auf einem festen und fruchtbaren Boden, und ob sie gleich klein und im Grunde lieget, so ist sie doch bequem und sehr lustig. So ist auch dieser Ort allen andern Plätzen in Thüringen vorzuziehen, weil derselbe zwischen den zweyen berühmten, wie auch ältesten Academien, nemlich Erfurt und Jena, lieget, und dannenher von den hin und her reisenden Studenten zum öfftern besuchet wird.

6) Form.

Wenn man die Form der Stadt ansiehet, so ist sie nicht gar zu groß, und präsentiret sich mehr viereckigt als rund. Daß sie ehedem sehr groß gewesen, ist oben schon unter Nummer 3 erwiesen worden.

7) Alte Eintheilung.

Man hat auch diese Stadt ehedem in die Alte [1256] und Neue getheilet. Die Alte ist die jetzige Vorstadt vor dem Jacobs-Thore und der Sperlingsberg. Man hat diese Stadt auch zusammen VINARIAM INFERIOREM genennet, in Gegensatz VINARIAE SUPERIORIS, oder des jetzigen Dorfs Ober-Weymar, wie aus einem alten Contracte eines Ritters, Walthers von Vargula, vom Jahr 1293 deutlich zu ersehen, welcher also lautet:

„Ego WALTHERUS, dictus VARILA tenore praesentium recognosco publice & protestor, & ad notitiam omnium Christi fidelium cupio pervenire, quod arcam, in qua erat curia, quam felicis memoriae pater meus inhabitabat, in cujus fundo edificata est Ecclesia S. Jacobi, in veteri civitate WINMAR, cum arca, quae dicitur Grasehoff, cum omnibus curiis adjacentibus, jus quoque patronatus, quod mihi in jam dicta Ecclesia competebat, pro Sex marcis Winmariensis argenti venditionis titulo distraxi, uxoris mee Jutte, filiorum meorum Hermanni & Waltheri consensu & voluntate libera accedente. Omnia vero praedicta cum memoratis uxore & liberis, super altare Sanctorum Petri & Pauli obtuli, ac donavi monasterio Sanctimonialium in Winmar superiori, de quarum rebus prefata tamen pecunia est persoluta. Concessit tamen prenominati monasterii conventus, quacunque die ante festum sancte Walpurgis nunc venturum, ante fatam pecunie pensionem eidem refundere potuero, mihi, uxori & liberis omnia donata prescripta restituent meis usibus relinquendo. Post quem terminum eadem occupare vel recipere non licebit. Infra dictum quoque tempus, neque pro majori precio, neque pro amicia quacunque alienare predicta ab ecclesia memorata aliquatenus mihi licet. Quod si fecero, & hoc ad noticiam pervenerit ecclesiae prelatorum, ex hoc ecclesia nullum sentiet detrimentum, sed omnia libere retinebit. Perfecta est igitur hujus Contractus & venditionis actio anno dominice incarnationis 1293 quinto Nonas Julii.“

Gedachte Benahmungen werden auch unterschieden in einem alten Ober-Weymarischen Kloster-Briefe, vom Jahr 1278, welcher also lautet:

„Nos Conradus, Prepositus Sanctimonialium in Wechterswinckel J. Abbatissa, totusque Conventus ejusdem loci, omnibus hoc scriptum inspecturis notum esse cupimus, quod nos communi consilio & consensu vendidimus & resignamus sanctimonialibus in SUPERIORI WIMAR nostri Ordinis, Moguntine diecesis, tres Ortos sitos in INFERIORI WIMAR in VETERI CIVITATE retro ecclesiam beati Jacobi Apostoli, cum omni jure & proprietate, qua nos predictos Ortos videbamur possidere, & ab omni impeditione nociva predictam ecclesiam volumus Werendare, hoc adtendentes, quod cultores predictorum Ortorum sive possessores nihil juris habent in jam dictis Ortis, nec eos habere protestamur, nisi hoc solum quod vulgariter dicimus Landsedele. Ut autem hujusmodi venditio & Contractus a successionibus nostris firmiter & inviolabiliter observetur, [1257] presentem literam insufficiens testimonium sigillo ecclesie nostre fecimus roborari. Datum Anno Domini M.CC.LXXVIII. indict. Sexta.“ J. F. Fellers Anmerckung, vom Leben Heinrich des Voglers, und Kayser Ottonis. Deutsche Acta Erudit. VI Band, p.97 u.ff.

8) Heutige Eintheilung.

Die Stadt wird in vier Haupt-Theile eingetheilet, deren jedem ein gewisses Thor zugeeignet ist. Gegen Morgen ist das Kegel-Thor, woselbsten öffters gespielet wird; gegen Mittag ist das Jungfrauen-Thor; gegen Abend das Erffurtische; und gegen Mitternacht das Jacobs-Thor. Weiter ist diese Stadt allenthalben mit Mauren und Graben verwahret, ausser, wo die Ilm hinstreichet. Innerhalb der Stadt sind keine Häuser von Pracht u. grossen Unkosten, wie an andern Orten, sondern die meisten sind von Holtz und Leimen, sonderlich in den Vorstädten. Denn die Bürger gehen hier mehr in Aufbauung der Häuser die Mittel-Strasse, und nehmen mehr die Reinlichkeit und Bequemlichkeit in acht, wiewohl es unterschiedenen Gebäuden an Zierath nicht mangelt.

9) Fürstliche Schlößer.

Zuförderst findet man alhier drey Fürstl. Schlösser, welche sehr kostbar u. herrlich erbauet sind, nemlich das neue, insgemein die Wilhelms-Burg genannt; hernach das alte, so gemeiniglich das rothe Schloß heisset, und endlich das Garten-Hauß.

10) Die Wilhelms-Burg.

Das neue Schloß ist der Sitz der Durchl. Fürsten zu Sachsen-Weimar, so von Wilhelm IV, dem Zwillinge und Streitbaren, im Jahr 1651 erbauet worden, von dem es hernach auch den Nahmen bekommen, da es zuvor Hornstein geheissen hatte. Es ist dieses ein sehr vortreffliches Gebäude, mit vielen tieffen Graben allenthalben umgeben, und mit vielerley Arten aus der Bau-Kunst gezieret, ausser daß man daran aussetzet, daß die Fenster nicht von einer größern Höhe; der Schloß-Hof aber nicht von mehrerer Breite ist. Zuförderst aber ist der herrliche Speise-Saal nicht allein sehens- sondern auch wundernswürdig. Denn derselbe ist über die künstliche Invention, mit vielen Bildern, Historien und andern merckwürdigen Gemählden sehr schöne ausgezieret. Sonderlich aber ist folgende Schrifft daselbst mit grossen güldenen Buchstaben gemahlet, zu lesen: Wilhelmus IV. D.G. Dux Sax. etc. e dirutis arcis hujus anno millesimo, sexcentesimo, decimo octavo, exustae ruderibus; parta anno millesimo, sexcentesimo, quinquagesimo, pace, cum Deo praesens, qua huc splendet forma, excitavit palatium; (faxit Deus! Aeternitati) & hucusque feliciter perduxit. A. O. R. M.DC.LIX, d. i. „Von Gottes Gnaden Wilhelm IV, Hertzog zu Sachsen, hat diß im Jahr 1618 abgebrannte Schloß, als 1650 im Röm.Reich der Friede bestätiget, zu diesem Pallast mit GOtt (der geb zu immerwährenden Stand!) biß hieher glücklich erhoben und aufgeführet 1659.“ Ferner ist in diesem Schloße ein mathematisches Kunst-Gemach, Turris Echonica genannt, das ein Echo von sich giebt, in welchem die Stimme in einem Winckel gantz klein und leise gemurmelt, mit deutlichen und hellen Klang in die Ohren dessen [1258] fält, der auf der andern Seiten stehet, ohne daß die in der Mitte stehenden hiervon etwas vernehmen. Es halten auch die Bauverständigen die grosse Treppe darinnen für etwas sonderliches, auf welcher zwey Personen zugleich auf- und abgehen können, ohne einander zu begegnen und dennoch beständig zu sehen. Es bestehet solche aus zwey Stiegen, so an einer Säule hinauf lauffen, und eine über der andern zwischen einerley Wänden fortgehet. So soll man auch nicht allein bis ans Dach reiten, sondern auch bis an den Gipffel fahren können. Der Grosse Saal in ovaler Form ist ebenfalls schön, doch sehr dunckel. Man siehet darinnen die Bildniße aller Hertzoge von Sachsen-Weymar in Lebens-Größe, zu Pferde, von dem ersten an biß auf dem jetzigen regierenden Herren.

11) Die Hertzogliche Bibliotheck.

Man besiehet weiter in sothenem Fürstlichen Schloße die Hertzogliche Bibliotheck, welche zweymahl die Woche über zu allgemeinem Gebrauch offen stehet, und durch die Bücher-Sammlung des Vice-Cantzlers Moritz Gerhards von Lilienheim, des Barons Logau und des berühmten Conrad Samuel Schurtzfleischens, wovon 1715 eine besondere Nachricht herausgekommen, ansehnlich vermehret worden; wie denn von dem Gelehrten Bibliothecario Joh. Matth. Gesner, bey der Gelegenheit des Hoch-Fürstl. Geburts-Tages, 1723 eine gedruckte Notitz davon herausgekommen, in welcher folgende Nachricht von der heutigen schönen Bibliotheck zu Weymar enthalten: Die Fürstl. Bibliotheck zu Weymar bestehet aus, unterschiedenen Corporibus:

1. Sind einige Bücher, die Hertzog Wilhelm der IV, Hochsel. Gedächtniß gebrauchet, und andere, so wegen der Durchl. Besitzer dieses Hauses conserviret worden.
2. Seine jetztregierende Durchlaucht. habe eine große Partie eintzele gekaufft, worunter sonderlich durch des seel. D. Neuenhahns, Vorschub viele ansehnliche Bücher, zur natürlichen Historie gehörig angeschafft worden, z. E. Hortus Malabaricus, Aldrovandus Moriset, &c.
3. Aus der Bibliotheck Marqu. Gudii, sind von dem ältern Herrn Schurtzfleisch eine große Menge von Philologicis und Antiquariis erstanden worden, z. E. die ersten Ausgaben der Autorum Classicorum, Bücher cum Notis Manuscriptis, darunter auch die Medici Antiqui Latini &c.
4. Die gantze Bibliotheck des Herrn Barons von Logau, ist hieher gekommen, welche nebst einer Menge anderer auserlesener Bücher, und unterschiedenen, sonderlich zur Deutschen und Pohlnischen Historie gehörigen Manuscripten wohl alles haben wird, was der sel. Gryphius, der des obgedachten Herrn Barons Paracrius gewesen, in apparatu ad Hist. Script. Sec. XVII. anführet.
5. Die Schurtzfleischische Bibliotheck, von welcher wie schon gedacht, ein besonderes Verzeichniß im Druck vorhanden.
6. Innerhalb 2 Jahren sind von den Doublettes für mehr als 2 tausend Rthlr. Bücher, [1259] ad Histor. omnis aevi & generis gehörig, angeschafft worden, und kan noch eine considerable Acceßion geschehen.

Ueberhaupt kan man auch von dieser Bibliotheck nachsehen Christian Junckers Historisch. Nachricht von der Fürstl. Eisenach. und andern Sächsisch. Biblioth. Neickels Museogaph. p.352 u.ff. u. 404.

12) Müntz-Cabinet.

So verdoppelt auch den Ruhm dieser Bibliotheck das von dem ehemaligen Chur-Fürstl. Sächsischen Geheimden Rath und Ober-Hof-Marschall, Herrn Friedrich Adolph von Haugwitz erkauffte Müntz-Cabinet, in welchem sonderlich von den Sächsischen Medaillen ein ansehnlicher Vorrath ist. So ist auch daselbst eine wohlversehene

13) Kunst- und Naturalien-Kammer,

welche weiland zu Leipzig, der berühmte Bürgermeister Christian Lorentz von Adlersheim, daselbst besessen. Man findet von diesem Cabinet in Neuckels Museograph. p.177 u.ff. zwey Berichte; davon der eine von Herr D. Johann Caspar Müllern, Hoch-Fürstl. Rath und Leib-Medico in Weymar, abgefaßet worden, und folgendermaßen lautet: „Die Kunst- und Naturalien Kammer anlangend, so ist selbige in IV Zimmer eingetheilet, und zwar daß in dem ersten drey Cabinetter befindlich, wovon das erste in einer Menge rarer Vögel, Eyer und Insecten bestehet; das andere in ausländischen wilden Thieren, und zahmen monströsen; das dritte in Porcellain, Indianischen und Japanischen Hauß-Rath. Das andere Zimmer hat in sich vier Cabinetter; in dem ersten siehet man allerhand Arten See-Fische; in dem andern die Probir-Kunst; in dem dritten die Feuer-Werckerey; in dem vierten viele Instrumente, womit die Indianer Krieg führen, und zu jagen pflegen. In dem dritten Zimmer sind fünff Cabinetter, und zwar in dem ersten von grossen Herren und besten Künstlern aus Helffenbein und Agtstein gedrechselte und geschnittene Arbeit, und sehr kostbare Stücke; in dem andern die raresten aus- und inländischen Mineralien; in dem dritten vielerley Arten von curiösen Steinen; in dem vierdten allerhand Holtz, Kräuter und Blumen; in dem fünfften die Optick. In dem vierdten Zimmer sind 2 Cabinetter zu befinden, wovon das erste in denen auserlesensten Muscheln bestehet, worunter ein gelber Pecten; das andere enthält die von vielen Künstlern in Wachs poußirte Arbeit, nebst andern vielen Dingen mehr.“

Der andere Bericht, welcher aus der Gelehrten Feder des Herrn Adjuncti in Jena Friedr. Sidels geflossen, lautet also: „Zu Weymar befindet sich eine Kunst-Kammer, so aus IV Kammern bestehet, doch mehrentheils Naturalia enthält, und ist pro tempore der Kunst-Kämmerer, der die Inspection darüber hat, der Herr Erpach. Das vornehmste darinnen sind vielleicht die Muscheln, und eine Mumie männlichen Geschlechts; 2 Schuh hoch, gantz schwartz. In der ersten Kammer ist ein ausgestopffter Bär, eine ausgestopffte Indianische Schlange, guten Arms dicke, ein ausgestopfftes [1260] Crocodill, ein ausgestopffter See-Hund, eine Rippe von einem Wallfisch, ein Schwert-Fisch, allerhand Arten von andern Fischen. In der andern Kammer ist ein Schranck, worinnen allerhand Ertzte: Ferner ein Repositorium, worauf allerhand wunderliche Gewächse von Steinen; wie auch ein ziemlich grosser Schranck, worinn allerhand künstliche Arbeit von Helffenbein, (z. E. eine Kugel von Elffenbein, darinnen 12 andere, die man durch ein Loch erkennen kan, mit einer Balsam-Büchse mitten in der grossen Kugel, deren Deckel man mit einem Faden, daran man zieht, aufheben kan, alles aus einem Stück gedrehet) wird noch immer besser angelegt. In der dritten Kammer, ist nichts sonderliches, als Commödianten Kleider, alte Trachten von Kleidern; denn es ist vor langen Jahren ein Opern-Hauß im Schloß daselbst gewesen. In der vierdten Kammer ist ein grosser Schranck mit viel Fächern, worin lauter Muscheln, wenigstens 60000 Stück, allerhand Arten; desgl. ein Schranck, darin verschiedene kleine Bilder stehen, von ein und anderm guten Künstler, z. E. von Lucas Cranach etc. auch ein Baum, der mit Stein bewachsen, einer guten Hand groß, und ist der Stein durchsichtig.“ Man besehe hierbey Christ. Junckern von den Sächsisch. Biblioth. p.19.

14) Bilder- und Gemählde-Gellerie.

Der Bilder- und Gemählde-Gallerie fehlet es ebenfals nicht an guten Stücken, worunter sonderlich mit diejenigen zu rechnen sind, welche der General von Wutgenau aus seinen Italienischen Kriegs-Zügen mit gebracht, und anhero für 8000 Thaler verkauffet hat.

15) Das Rothe Schloß.

Das andere Schloß wird das Alte genennet, nicht eben deswegen, als wenn es älter wäre als die andern, sondern weil die alte Hertzogin, Fr. Dorothee Susanne, Johann Wilhelms hinterlassene Wittwe, im Jahr 1574 dasselbe gebauet, und darinnen bis an ihr Ende gewohnet hat. Es wird auch das rothe Schloß genennet. Es ist ein zierlich und nach der heutigen Art wohl ausgekünsteltes und bey der Wilhelms-Burg gelegenes Hauß, nach welchen ein höltzerner Gang führet.

16) Das Garten-Hauß.

Das Garten-Hauß ist ein sonderliches Lust-Hauß, so mit vielen Landschafften, Historien, Bildern und schönen Spatzier-Gängen ausgezieret ist, welches Schloß sich Johann Ernst, Hertzog zu Sachsen, im Jahr 1638 eine geraume Zeit zur Wohnung ausersehen hatte.

17) Rath-Hauß.

So ist auch allhier zu bemercken das alte und neue Rath-Hauß, woran sonderlich der künstlich ausgearbeitete Sonnen-Zeiger zu bemercken ist, an welchen das heimliche Werck den Urheber preiset, und die lebendigen Bilder in der Höhe, daß man glauben solte, es sey ein lebendig Gemählde.

18) Ordentliche Folge der sämmtlichen regierenden Bürgermeister, seit der Reformation Luthers.

N. N. regierender Bürgermeister 1527. Als in diesem Jahre die Franciscaner-Mönche bey verweigernder Annehmung der Evangelischen Religion [1261] sich aus ihrem Kloster alhier wegzubegeben befehliget worden, so haben sich solche vorher nebst ihrem Guardian zu dem in denselben sich damahls noch befindenden Grabe Hertzog Wilhelms des III, als des Stiffters und Urhebers sothanen Klosters begeben, und dessen Todten-Asche ihre Noth zu klagen angefangen, denen aber von den umstehenden Raths-Personen, welchen dieser Churfürstl. Befehl zu vollstrecken aufgetragen ward, der damahls regierende Bürgermeister spottweise zur Antwort gegeben: Heute höret der Hertzog nicht, ich weiß nicht, wie morgen. Wie aber dieser Bürgermeister mit Nahmen geheissen, ist nicht zugleich angemerckt zu finden.

Hanß Schneller, ward im Jahr 1544 zum regierenden Bürgermeister erwählet, besage beykommenden Bestätigungs-Brief Churfürst Johann Friedrichs: „Von GOttes Gnaden Johann Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Churfürst etc. und Burggrafe zu Magdeburg etc. Bürgermeister, Rath und gantzer Gemein unnser Stadt Weymar, liebenn Getreuen, nachdem ir der Rath, unns ytzo geschriebenn, unnd aynen neuenn Rath, den ir uff diese Zeitt zu kiesenn, unnd zu erwelen pflegett, welchenn ir vff euer bestes Gewissen gekornn, ernanth, mit undertheniger Biett, euch denselbenn zu confirmirenn, und zu bestettigenn, als confirmirenn und bestettigen wir euch, nemlich Hansenn Schneller zum Bürgemeister, Nicolaus Pürsther, Johann Flechßner, Lucas Spillhaußen, Anthonien Rudolff, Petern Schrötter, Hansenn Koch, und Hansenn Trombstorff zu Rathsfreundenn, mit diesem unserm Brieff, euch dem altenn Rath und gantzer Gemain beuhelende, dem genantenn neuenn Rath, das Jahr über in allenn zimlichenn und billigen Sachenn, zu gemeyner unser Stadt, auch euerm selbst Bestenn, uffnehmen, vnd gedeienn, gehorsam, willig und gevolgig zu seyn, unwiedersatzt, vnnd euer kayner das anders halten, bey Vermeidung vnnser Ernsten Straff und Ungnade, daran geschiett vnnser gentzliche Meynung. Zu Urkunth mit vnserm zurück uffgedruckten Secret besiegelt, und geben zu Lochau, Sonnabends nach Crucis im Jahr 1544.“

Peter Schröter, wird 1544 nach angeführten Churfürstl. Bestätigungs-Briefs unter die Raths-Freunde gezählet. Ist hierauf zum Burgermeister erwählet worden, und wird seiner in der seinem Sohne, Joh. Schrötern, zu Jena gehaltenen Trauer- und Lob-Rede gedacht, starb 1593 den 31 Mertz.

Jacob Schröter, ein Sohn des vorhergehenden Bürgermeister Peter Schröters, ward 1563 zuerst in Raths-Stand aufgenommen, und 1569 zum Bürgermeister erwählet, und hierauf von Hoch-Fürstl. Herrschafft zur Land- und Tranck-Steuer-Ober-Einnahme-Beysitzer verordnet. Starb den 1 May 1612 im 83 Jahre seines Alters, nachdem er 50 Jahr im Raths-Stande, und insonderheit [1262] 43 Jahr im Bürgermeister-Amte gelebet.

Paul Heintze, Bürgermeister im Jahr 15 ..

N. Bonifacius, Bürgermeister im Jahr 15 ..

Lucas Otto, Bürgermeister im Jahr 15 .., stirbt den 1 Jul. 1576.

Caspar Schön, ist ums Jahr 1576 Bürgermeister gewesen.

Johann Sander, ist gleichfalls um das Jahr 1576 Bürgermeister gewesen, und starb den 27 Octob. 1580.

Günther Lederer, ist auf lange Jahre alhier Bürgermeister gewesen.

Hans Lederer, ist um das Jahr 1580 Bürgermeister, und stirbt 1581 den 11 April.

Georg Walther, ist schon um das Jahr 1577 Bürgermeister gewesen; Führte das Regiment von 1582 bis 83 und starb 1586 den 5 Mertz.

Georg Sonnewald, ward 1580 als regierender Bürgermeister aufgeführet, und starb 1588 den 25 April.

Caspar Sieber, Bürgermeister um das Jahr 1581.

Christoph Löber, ein Stamm-Vater der Löberischen Familie, ward anfangs 1540 zum Stadt-Schreiber angenommen, und 1586 zum regierenden Bürgermeister erwählet, hat auch 1593 das Regiment geführet, starb 1595 den 23 August, nachdem er zwar nur 9 Jahr im Bürgermeister Amte, allein 55 Jahr aufm Rathhause gewesen.

Andreas Boschwitz, ist 1582 Stadt-Richter, und 1588 wurde er regierender Bürgermeister, und hat in solchem Amte gelebet bis 1613 da er den 1 Febr. gestorben.

Sebastian Kunold, ist 1580 Weinmeister, 1583 Cämmerer, 1588 Stadt-Richter, und 1597 Raths-Baumeister, muß aber vorher schon 1593 Bürgermeister gewesen seyn, starb den 29 Febr. 1608.

Sebald Wöllner, ist 1587 Stadt-Richter, 1593 Bürgermeister. Wiewohl in den Raths-Acten er auf das Jahr 1596 Stadt-Richter und Baumeister genennet wird, starb 1629.

Johann Wolf anfangs der Schule zu Weymar Rector, 1555, und ward 1574 von den Patronis Synergismi vertrieben, wendete sich darauf nach Regenspurg, begiebt sich aber nach beygelegten Streitigkeiten wiederum nach Weymar, und wurde 1595 als regierender Bürgermeister erwählet, starb 1602 den 3 November.

Hans Jacob Schön, ist schon 1581 Stadt-Richter und 1595 wird er auch Baumeister genennet. Wurde hierauf Bürgermeister, und starb 1597 den 29 Aug.

Heinrich Ludewig, der Medicin Doctor [1263] und Stadt-Physicus, wurde zum regierenden Bürgermeister erwählet 1601, gleichwie er auch noch 1611 das Regiment geführet.

Johann Kreich, ist Stadt-Schreiber 1593, regierender Bürgermeister 1605, starb 1611 den 26 Jul.

Georg Mumber, ist 1592 Wachtmeister, 1595 Stadt-Richter, und 1611 regierender Bürgermeister, und nachdem er 42 Jahr im Raths-Stande gelebet, starb er 1634 den 26 September.

Melchior Francke erlangte 1612 die Bürgermeister Würde, und starb 1623 den 1 May, im 84 Jahre seines Alters.

Martin Lamprecht, ist 1582 Wachtmeister, 1588 Cämmerer, 1597 Stadt-Richter und 1621 wurde er zum regierenden Bürgermeister erwählet, starb 1627 den 25 Febr.

Michael Wolf, ist 1624 Beysitzer, Stadt-Richter und Baumeister, wurde aber 1625 als regierender Bürgermeister erwählet. Hat vom Jahr 1633 den 13 April bis 1635 im Monat October sein Regiment verführet, in welchem Monat er auch gestorben, nemlich den 28 October.

Frantz Hentzelmann. Er wurde im Rath 1609 zuerst Weinmeister, 1621 Cämmerer, 1628 Beysitzer, und 1629 regierender Bürgermeister, starb 1643 den 4 May.

Friedrich Schröter, ein Sohn des alten Bürgermeister Jacob Schröters, ist 1623 Weinmeister, 1628 Stadt-Richter, 1636 regierender Bürgermeister, in welchem Jahre er auch den 13 Jul. verstorben, als eben zu Weymar das grosse Sterben war.

Christoph Hilgund, ist anfangs Fürstlicher Sächsischer Lehn-Secretarius, hierauf nach dem Todte Christian Franckens, Cammer-Secret. und nach dem Todte Friedrich Schröters 1636, den 17 Aug. als Bürgermeister der Bürgerschafft vorgestellet. Erlebte das Glück, daß er als regierender Bürgermeister 1650 den 19 Aug. das solenne Friedens-Fest in Proceßion zu Weymar celebriren helffen, starb 1657 den 20 Decemb.

Johann Neumeyer, war 1637 regierender Burgermeister.

Johann Mylius, war regierender Bürgermeister 1641 zum ersten, und 1662 zum andernmahl, celebrirte gleichfals 1650 allhier das Friedens-Fest mit.

Ulrich Herold, ist 1621 Wachtmeister, 1628 Weinmeister, 1633 Cämmerer, 1638 Stadt-Richter, und 1645 regierender Bürgermeister, starb 1648 den 4 Jul. als er eben im Regiment war.

Bartholomäus Fuhrmann, Stadt-Syndicus, ward 1648 den 22 Aug. an die Stelle des verstorbenen Bürgermeister Herolds der Bürgerschafft zugleich als Bürgermeister vorgestellet. Er starb 1695 den 1 Jul.

Basilius Fleuter, war 1636 Wachtmeister, [1264] 1638 Cämmerer, 1640 Stadt-Richter, und 1651 den 4 Jul. ward er als regierender Bürgermeister aufgeführet, starb 1666 den 6 Febr. nachdem er 30 Jahre im Rathe gewesen.

Matthäus Brandes, beyder Rechte Doctor, gebohren 1600 den 22 November zu Wolffis am Thüringer Wald, starb 1663 den 23 Mertz.

Joh. Binder, war 1640 Wachtmeister, 1648 Cämmerer, 1660 Stadt-Richter, 1664 regierender Bürgermeister, starb 1668 den 24 April.

Peter Schröter, ein Sohn Bürgermeister Friedrich Schröters, ist 1640 Wachtmeister, 1643 Weinmeister, 1657 Cämmerer, 1658 Stadt-Richter, und 1665 regierender Bürgermeister, starb 1683 den 1 Aug.

Johann Heinrich Krausold, Hof-Advocat und Stadt-Syndicus 1651, und 1666 regierender Bürgermeister, starb 1670 den 18 Mertz.

Sigismund Peilick. Er ward 1646 zu Jena beyder Rechte Doctor, erhielte hierauf den Character eines Fürstlich Sächsisch. Weymar. Hof-Advoc. 1670 erhielte er nach Absterben des Syndici Krausolds das Syndicat zu Weymar, und im eben gemeldeten Jahre wurde er den 19 October zugleich als regierender Bürgermeister aufgeführet, starb 1671 den 22 May.

Johann Georg Leib, beyder Rechte Doctor, wurde den 20 Octobr. 1672 zum regierenden Bürgermeister erwählet; hat aber gleich dem Herrn D. Peilick kein gantzes Jahr solche Würde bekleidet, indem er den 16 August 1673 verstorben.

Melchior Haumann, ist im Rath 1657 kommen, wird Wachtmeister 1659, Cämmerer, 1670, Stadt-Richter an die Stelle Eliä Binders, und 1673 den 22 Octob. wird er an die Stelle D. Leibs zum regierenden Bürgermeister erwählet, starb 1676 den 4 April.

Christian Eschenbach, wurde zu Weymar Hof-Advocat, 1673 Stadt-Richter und den 19. Octob. 1675 als regierender Bürgermeister erwählet. Starb den 15 Oct. 1682.

Tobias Bornmann, beyder Rechte Doctor, Hof-Advocat, wurde den 22 Oct. 1678 an die Stelle Eschenbachs, als regierender Bürgermeister erwählet, und 1692 wird er an die Stelle D. Peter Pancratii Krausens, welcher das Syndicat 22 Jahr wohl verwaltet, zugleich als Stadt-Syndicus ernennet, welchen beyden Aemtern er auch rühmlich vorgestanden bis 1700, da er den 30 Decemb. verstorben, nachdem er gleichfalls 22 Jahre mit seinen löblichen Verrichtungen dem Rath und Bürgerschafft ersprießliche Dienste geleistet.

Joh. Tietz, wurde den 26 Oct. 1683 als regierender Bürgermeister erwählet, starb 1714 den 6 Febr.

Joh. Caspar Eichelmann, ward 1688 den 15 Novemb. zum Vice-Bürgermeister gnädigst [1265] bestätiget, und 1694 den 21 Sept. als regierender Bürgemeister erwählet. Er hat bis 1726 32 Jahr lang das Bürgemeister-Amt verwaltet.

Johann Werther Schwarm, Fürstl. Sächsischer Küchenmeister, ward 1694 den 16 Jenner zum Vice-Bürgemeister bestätiget, begab sich aber solcher Würde 1702 wegen Unpäßlichkeit.

Israel Eckold, wurde 1677 Stadt-Richter und 1702 den 30 Mertz wird er zum Bürgemeister gnädigst designirt, und starb 1706 den 18 Sept.

Christian Zelcke Fürstlich-Sächsischer privil. Apothecker, wurde zugleich mit Herrn Eckold den 30 Mertz 1702 zum Bürgemeister gnädigst bestätiget, und starb 1711 am Tage Michaelis.

Johann Friedrich Eichelmann, wurde 1712 den 11 Sept. zum Vice-Bürgemeister gnädigst bestätiget und den 6 Sept. 1714 als würcklicher Bürgemeister confirmiret; 1715 den 13 Sept. aber trat er das Regiment zuerst an.

Sylvester Ernst Feldrappe, wurde 1704 Stadt-Richter, und 1716 den 22 May zum Vice-Bürgemeister ernennet, jedoch ohne Hoffnung einiger Succeßion; starb 1720 den 7 Mertz.

Johann Andreas Pentzig, von Schwabsdorf gebürtig, wurde Anfangs Stadt-Richter im Jahr 1720, zum Vice-Bürgemeister erwählt und confirmirt, im Jahr 1726, überdiß Hochfürstl. Sächsischer Hof-Advocat.

Gottlieb Dehne, Bürgermeister. Im Jahr 1730 den 3 Febr. ward von dem Hertzog Ernst Augusten gnädigster Befehl gegeben, ihn zum Bürgemeister anzunehmen. Den 11 Sept. gedachten Jahres kam die Confirmation ihn zum erstenmahl zum Bürgermeister einzuführen, und den 3 October darauf trat er die Regierung zum erstenmahle an.

Johann Caspar Vogler, Vice-Bürgemeister und Hochfürstlich Sächsischer Cammer-Musicus und Hof-Organiste. Er wurde 1735 von Ihro Hochfüstl. Durchl. Hertzog Ernst-August aus besondern Gnaden zum Vice-Bürgemeister ernennet, und dieserwegen mit einem Decret gnädigst versehen; ist auch gleich darauf den 16 December 1735 von dem Weymarischen Rathe introduciret worden.

19) Fürstliche Kornboden.

Unter den öffentlichen Gebäuden ist auch der Fürstliche Korn-Boden ein altes und mit grossen Kosten von Hertzog Wilhelmen zu Sachsen 1453 auferbauetes Gebäude. Es ist Anfangs ein Franciscaner-Kloster gewesen; als aber hernach das Pabstthum zerstreuet, und etliche alte Stücke an diesem Kloster zu Grunde giengen, so wurde es in ein Kornhauß verwandelt.

20) Brücke.

Die dasige alte Brücke wurde 1613 den 29 May durch die bekannte Thüringische Sündflut gantz und gar weggerissen, zu deren Andencken an der nachhero auf das neue erbaueten Brücke folgende Deutsche Reime in Stein gehauen worden: [1266]

Die schrecklich grosse Wasserflut,
Welch war ein Straf und GOttes Ruth,
Hat um 1613 Jahr,
Als den 29 May war,
Hinweggeführt an diesem Ort
Ein steinern Brücken und dann fort
Der Menschen viel und Vieh ersäufft,
So all’ der Ilm-Strom mit geschleifft.
Dieselb gantz neu ist wieder g’baut
Von Holtz zur Stell, wie man hier schaut,
Im Jahr 1615 ausgeführt,
Als Hertzog Johann Ernst der Jüng’re regiert.

Joach. Kreih. P.

Als aber auch diese eingegangen, ward 1654 nach dem von dem Fürstlichen Hof-Mechanico Heinrich Hofmannen angegebenen Modell die gegenwärtige Brücke wohl und maßiv erbauet.

21) Geistliche Gebäude.

Unter denen geistlichen Gebäuden sind vornemlich die drey Kirchen zu mercken: Die Schloß-Kirche, die Stadt-Kirche und die Jacobs-Kirche, von welchen nunmehro umständlicher Bericht ertheilet werden soll.

22) Schloß-Kirche.

Was die Schloß-Kirche oder die so genannte Himmelsburg anbelanget, so mag solche anfänglich eine kleine Capelle St. Martini, des Bischoffs, gewesen seyn. Hernach hat der Pabst Nicolaus 1453 den 11 Mertz auf Veranlassung Hertzog Wilhelms III. eine Collegiaten- oder Stiffts-Kirche daraus machen lassen wollen, welches sich aber etliche Jahre verzogen, endlich ist es doch 1464 von Paul II, einem Venetianer, sonst Petrus Barbo genannt, den 17 Jul. dahin gebracht worden, daß sie auf solche Art eingeweyhet, und 6 Altäre in solcher aufgerichtet worden, als 1) der Hohe Altar, 2) der Altar des Leibes Christi, 3) der Altar der Apostel, 4) der Altar der Heil. Jungfrauen, 5) der Altar der Heil. Märtyrer und 6) ein Altar auf der Empor-Kirche, dessen Nahmen unbekannt. Müllers Sächs. Annal. p. 36 und 39. § 2.

Diese Capelle, hernach Collegiat-Stiffts- oder Dom-Kirche ist in dem Rauche aufgegangen, wie die in Stein gehauene Schrifft, welche aber im Jahr 1618 den 2 August durchs Feuer ruiniret, ausgewiesen hat, welche also gelautet:

Sub anno Domini MCCCC completa est fundatio hujus ecclesiae collegiatae per illustrissimum principem Dominum Wilhelmum, Ducem Saxoniae, Landgravium Thuringiae, Marchionem Misniae.

Churfürst Joh. I, zu Sachsen, hat 5 Jahr vor erlangter Chur-Würde solche verneuret, auch über die Thüre bey der alten Rentherey, ein aus Ertz gegossenes Bild St. Martini, welcher ein Stück von seinem Mantel einem Bettler darreichet, setzen lassen, neben seinem und seiner Gemahlin Sophien, Hertzogin zu Mecklenburg und Margarethen, Fürstin zu Anhalt, Wappen, und diese Schrifft: Structura illustrissimi principis Johannis, Ducis Saxoniae, Praesidis provinciae Thuringiae, Marchionis Misnia praeconium D. Martini [1267] Pontificis a Natali Christi inchoata millesimo quingentesimo, pridie Nonar. Mart.

Im nachfolgenden 1515 Jahre ließ oberwehnter Churfürst den grossen Christophel an dem dabey befindlichen Schloß-Thurm anmahlen, welches Bildniß im Jahr 1555 durch Peter Gotland erneuret worden. Nach dem grossen Schloß-Brande 1618 fieng Hertzog Johann Ernst der Jüngere zu Sachsen die Schloß-Kirche wieder an zu bauen, und das geschahe 1619, wurde aber, indem er einen Feldzug in Böhmen, Pfaltz und Ober-Ungarn vor sich nahm, und in einem Marckt-Flecken daselbst im Jahr 1626 den 4 December gestorben, an der Vollendung solches Baues verhindert.

Hierauf kam Hertzog Wilhelm zu Sachsen, welcher wegen des Nahmens der IV, genennet wurde, wegen der Geburt der Zwilling, wegen der Tapfferkeit der Streitbare, und führte solchen Kirchen-Bau fort, wie noch eine Schrifft in der Sacristey der Fürstl. Schloß Kirche solches bezeuget, die also lautet: „Im Jahr Christi M.DCXVIII den 2 Aug. Nachmittage zwischen 3 und 4 Uhr ist die Schloß-Kirche und Thurm samt den schönsten Gebäuden zu Weimar durchs Feuer in die Aschen geleget worden. Im Jahr 1619 hat Johann Ernst der jüngere, Hertzog zu Sachsen, Jülich etc. die Kirche wieder angefangen zu bauen, und unter das Dach gebracht. Im Jahr 1630 hat Wilhelm auch Hertzog zu Sachsen, Jülich etc. bey schwebender grosser Kriegs-Beschwerung das Kirchen-Gebäude vollendet, und ist in Gegenwart der Fürstl. Herrn Brüder Albrechts, Ernstens und Bernhardens mit Christlichen Ceremonien eingeweyhet. Auch noch in diesem Jahre das Augspurgische Jubel-Fest mit hochfeyerlichen Solennitäten am 25 Jun. bey grosser Verfolgung der Auspurgischen Confeßion 3 Tage lang, und des jungen Herrleins Joh. Wilh. Tauf-Predigt und Einsegnung den 3 Octob. darinne gehalten worden über die Worte Psalm XXVII. Eins bitt ich vom HErrn etc.“ Unten am Stein stehen endlich folgende Worte:

perDIDIt has aeDes faX saCras Igne nVper. erIgIt at patrIa DVX gVILIeLMVs eas.

Also wurde nun auch die Kirche im Jahr 1630 inaugiriret und eingeweyhet, welches gleich auf den ersten Oster-Tag geschahe, da denn das Schloß (welches zugleich mit erbauet, und worzu das Holtz im Tanneröder Walde gefället, Hertzog Wilhelm und sein ältester Printz, Johann Ernst, nach vorher in Bercka abgeschickten Gebet zu GOtt, um glücklichen Succeß, den ersten Hieb gethan) die Wilhelmsburg und die Kirche die Himmelsburg den 28 May 1658 genennet wurden. Dabey noch zu gedencken, daß zur Zeit der Einweyhung M. David Lipach, der ältere Hof-Prediger, und M. Johann Hentzelman, Hof- und Stadt-Diaconus gewesen. Die Einweyhungs-Predigt verrichtete der damahlige General-Superintendent D. Nic. Zapfe in Beyseyn vieler Fürstlichen Personen, und der Universität in Jena Legaten, als welche aus jeder Facultät ein Membrum abgeschicket hatte, welche waren D. Christ. Chemnitz, der Theologie Doctor, [1268] Christoph Philipp Richter, beyder Rechte Doctor, Gverner Rolfinck, Medicus, M. Erhard Weigel, Mathematicus und Professor. Nebst diesen waren viele von Adel und Studenten zugegen, die solcher Solennität mit beywohneten; anbey wurde zugleich von obgedachter Ihro Hochfürstl. Durchl. ein Stifft von 100 fl. gemacht, von deren Summe und accuraten Eintheilung vor die Herren Geistlichen mit mehrern kan nachgelesen werden in Müllers Annal. p. 418 den 28 May.

Bey solcher Einweyhung wurden gewisse Müntzen gepräget, und auf die eine Seite folgende Worte gesetzet:

Wilhelmus Quartus sic vel post funera curat Divinam laudem, dum benefecit opus.

Auf einer andern Müntze stunden folgende Worte:

siC bene VVILheLMVs feCIt faCIetqVe bene VLtra Vt rata VerIfLVo est eLLogIo genItrIX.

Die Gelegenheit zu diesen Worten gab dieses Hertzogs Durchl. Mutter, Doroth. Marie, gebohrne von Anhalt. Diese ritte im Jahr 1617 an der Ilm spatzieren, da begegnete ihr ein alter Mann, den sie vor einen Vaganten ansahe, und deswegen ihm ein Allmosen reichen wolte; Das Pferd aber sprang aus dem Wege in die Ilm; sie wäre fast ertruncken, als sie aber rief: Ach GOtt hilf mir, und laß mich nicht stecken! kam sie zwar durch GOttes Gnade wieder heraus, starb doch aber 12 Tage darnach wegen erschreckenen und erfrornen Gliedmassen; Als nun noch vor ihrem Abschiede die Herren Söhne Friedrich und Wilhelm von der Reise wiederkamen, und sie erinnert wurde, ob sie ihnen was zu sagen hätte, sprach sie: Wenn sich Friedrich Fürstlich hält, wird er wohl bleiben, und Wilhelm wirds wohl machen. Anonymi merckwürdige Geschichte von Thüringen, p. 299. Diese Weissagung von Wilhelm ist nachgehends auf diese Müntze gepräget worden.

Eine sehr lange und geraume Zeit hat zu dieser Kirche nur eine Glocke gehöret, welche auf dem noch jetzt stehenden neu reparirten Thurme aufgehengt gewesen. Es haben daher Ihro Hochfürstl. Durchl. Wilhelm Ernst Hochsel. Andenckens, Hertzog zu Sachsen, aus Christ-Fürstlichen Eyfer vor die Ehre GOttes, selbige mit 5 gantz neuen, so nebst denen dreyen zu St. Jacob im Jahr 1712 hinter dem Welschen-Garten von Nic. Jona Surbern, einem Glocken-Giesser aus Erfurt, gegossen worden, vermehret, und soll die gröste 160, die andere 100, die dritte 40, die vierdte 24, die fünfte 7 Centner schwer seyn. Solche Glocken wurden zugleich mit denen zu St. Jacob an ihre gehörige Orte oberwehnten Jahres am Weyhnacht Heil. Abend gebracht, wurde auch den ersten Weyhnachts Feyertag von dem Kirchen-Rath Kleßen bey Gelegenheit des Evangelii eine Predigt deswegen gehalten.

Es musten aber die zur Schloß-Kirche gehörigen Glocken etliche Jahre im Schloß-Hofe unter einem besondern Glocken-Hause stehen bleiben, biß der alte Thurm, der vom Regen gantz durchlöchert, zu deren [1269] Behältniß völlig geschickt war; Darzu war von Ihro Hochfürstl. Durchl. Wilhelm Ernsten, Höchstseeligen Andenckens, der Anfang gemacht, aber wegen Absterbens Ihro Hochf. Durchl. durch Vorsorge des jetzigen Durchl. Landes-Vaters, Fürstens und Herrn Ernst Augustens, Hertzogens zu Sachsen, Jülich etc. von dem noch jetzt lebenden Herrn Baumeister Cronen vollends zu Ende gebracht, zierlich bemäntelt und grün angestrichen.

Es sind in dieser Schloß-Kirche, zur Himmelsburg genannt, unterschiedene merckwürdige Dinge. Der Bau an sich selbst verdienet sein grosses Lob, desgleichen die unvergleichliche Capelle, die über dem schönen Altar, und die darüber gebauete Pyramide, worinne die Cantzel, die Marmel-Steine, womit der Boden um den Altar herum beleget; Die kostbahre Bekleidung, der kostbahre Fürsten-Stand, worinnen die Hohen Chur- und Fürsten zum Theil in Lebens-Grösse stehen.

Es sind in dieser Kirche zwey Fürstl. Begräbnisse anzutreffen. Was das (1) Begräbniß-Gewölbe anbelanget, so ist solches gleich befindlich hinter dem Altar, wo man die Stufen herab steiget, und hat solches Hertzog Wilhelm vor sich und seine Gemahlin, Frau Eleonor. Dorotheen, gebohrner Fürstin zu Anhalt, verfertigen und zubereiten lassen. Die Nachricht hiervon lautet also: „Im Jahr 1662 den 17 May war der Heilige Pfingst-Abend, starb Hertzog Wilhelm, welcher bis in den 6ten Tag an der sogenannten Kranckheit miserere mei oder passione iliaca laboriret, seines Alters 64 Jahr, 5 Wochen, 1 Tag. Den 24 Junii als am Johannis Feste, wurde solcher Fürstl. Leichnam, vermöge kurtz vor seinem seligen Ende gemachter Verordnung, ohne einiges Gepränge und Proceßion in Dero vor sich und Dero Gemahlin eintzig und allein verfertigte neue Grufft versencket. Jedoch sind 8 Tage vorher alltäglich Trauer-Predigten und Parentationes gehalten worden.“ Ihro Hochfürstl. Durchl. Epitaphium stehet gleich hinter der Cantzel und lautet also:

Zum immerwährenden
Gedächtniß
des
Weyland Durchl. Fürsten
Und Herrn, Herrn Wilhelm des vierdten, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Bergen etc. Landgrafen in Thüringen, Marggrafen zu Meissen, gefürsteten Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein.
Welcher
Uffen Fürstl. Schlosse zu Altenburg den
11 April 1598
gebohren, Christ-Fürstlich erzogen
höchst löblich regieret.
Vor die Religion und Deutsche Freyheit ritterlich gestritten,
Diese Residentz Wilhelmsburg, sammt der Hof-Kirchen
Den Weg zur Himmelsburg und andere Fürstl. Gebäude erhoben [1270]
Fürstl. milde Legata gestifftet und mehr
Ruhmwürdiges
welches die Taffel nicht begreiffen kan,
verrichtet,
endlich den 17 May Nachmittag gegen 3 Uhr 1662 allhier in GOtt sanfft und selig verstorben.
Und Dero abgeseelter Fürstl. Cörper in das unter diesen Altar
von Sr. Fürstl. Durchl. 1658 neuerbaueten
Ruhe-Kammer den 24 Junii bemeldes
1662 Jahr beygesetzet
darinnen der frölichen Auferstehung zur ewigen Freude und Herrlichkeit erwartend.

Oben drüber ist aufgemacht Dero Gedächtniß-Fahne, in deren Mitte stehet das Fürstliche Wappen, oben drüber: Si Deus pro nobis quis contra nos; Unten diese Buchstaben den Fürstl. Nahmen anzeigend: W. IV. H. Z. S. G. C. V. B.

Der andere Hochfürstl. Leichnam, der darinnen befindlich, ist die Durchl. Fürstl. Gemahlin Frau Eleonore Dorothee, gebohrne Fürstin zu Anhalt-Dessau, von welcher die Nachricht also lautet: „Anno 1664 die 26 Dec. starb dessen Frau Gemahlin, Frau Eleonora Dorothea, gebohrne Fürstin zu Anhalt-Dessau, früh nach 8 Uhren in dem 62 Jahre, 40 Wochen und 2 Tagen ihres Alters. Anno 1665 die 5&nbsp Febr. wurde sie in obgedachtes Gewölbe ihres Herrn Gemahls, mit gewöhnlichen Ceremonien gebracht, worauf das Gewölbe, obgedachten Hertzogs hinterlassener Verordnung nach, mit einem Grabstein beleget, und wie man vor gewiß saget, der Schlüssel hinein geworffen und gäntzlich verschlossen ward.“

Dieser Höchstseligen Hertzogin Epitaphium ist eben hinter der Cantzel mit folgenden Worten befindlich:

Unsterblicher
Nachruhm
Der weyland
Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen
Frau Eleonoren Dorotheen
Hertzogin zu Sachsen, Jülich Cleve und Bergen
gebohrner Fürstin zu Anhalt: Landgräfin zu Thüringen, Marggräfin zu Meissen, gefürsteter Gräfin zu Henneberg, Gräfin zu der Marck und Ravensberg, Frauen zu Ravenstein.
Welche
Auf dem Fürstlichen Schlosse zu Dessau den 6 Febr. 1592 glücklich gebohren, und in allen wohlanständigen Tugenden Christl. Fürstlich auferzogen.
Daher Sie in der Gottesfurcht reinhertzig, in der Liebe Himmelflammend, in der Hoffnung beständig, in der Gedult beharrlich, in der Demuth rechtschaffen, in dem Mitleiden hertzlich, in der Keuschheit unbefleckt, in der Freygebigkeit fertig, und in der Aufrichtigkeit sonder falsch, als eine Fürstl. hellgläntzende Tugend-Sonne höchst löblich gestrahlet [1271]
Bis sie den 26 Decembr. 1664 am Abend ihres Lebens, so Sie auf 63 Jahr gebracht, durch einen sanfft seligen Tod leider! untergang, und dem Leibe nach den 6 Febr. 1665 an ihres auch Hochseligsten und weiland hertzliebsten Herrn und Gemahls Seite allhier beygesetzet worden. Von dannen Sie der frölichen Auferstehung an jenen grossen Tage der Erscheinung JEsu Christi zur ewigen Herrlichkeit erwartet.

Was nun das (2) Hochfürstl. Leichen-Gewölbe anbelanget, so wurde hierzu der Anfang gemacht den 10 Junii 1679. Es stehet obigen gleich über und sind darinnen 18 Fürstl. Leichname befindlich, davon achte in Zinnernen Särgen stehen, als:

1. Die Durchl. Hertzogin Frau Christiane Elisabeth, gebohrne Hertzogin zu Hollstein-Sunderburg, vermählte Hertzogin zu Sachsen; Ihro Hochfürstl. Durchl. Hertzogs Johann Ernsts Frau Gemahlin, so im Jahr 1679 den 7 Jun. selig verstorben, im 40 Jahre ihres Alters, und 20 ihres Ehestandes. Sie wurde beygesetzt den 24 Jul. obgemeldetes Jahrs. Dero sehr schön und prächtiges Epitaphium stehet gleich Eingangs rechter Seite, hinter der Cantzel, und lautet also:
Zu hochverdientem Lobe
und stetem Andencken
Der weyland Durchlauchtigen Fürstin und Frauen,
Fr. Christianen Elisabethen
vermählter Hertzogin zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg u. s. w.
gebohrner Hertzogin von Holstein-Sunderburg
welche im 40 Jahre ihres Alters
und 20 Jahre ihres Ehestandes
am VII Tage des Brachmonats
Im Jahr Christi MDCLXXX
in Weimar
höchstseligst verstorben,
hat gegenwärtiges
Trauer- und Ruhm-Gedächtniß
Dero Fürstl. Ehegemahl
Der Durchl. Fürst und Herr
Herr Johann Ernst der Aeltere
Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berge u. s. w.
aus Hertz-Ehelicher Liebe
nach ihren höchstseligen Tode
setzen lassen
Im Jahr der Erlösung
MDCLXXXII.
2. Der Durchl. Hertzog Johann Ernst, der Aeltere, welcher im Jahr 1683 den 15 May Abends um 10 Uhr selig entschlaffen. Dessen Epitaphium siehet man Eingangs lincker Hand folgender Gestalt:
Hier
ruhen die Gebeine [1272]
des
weyland Durchlauchtigsten Fürsten
und Herrn
Herrn Johann Ernsts
Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, Gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein,
welcher
in dieser seiner Fürstlichen Residentz
den 11 Sept. 1627 gebohren, und
seinem Wahlspruch gemäß
Weißlich regieret
und in GOtt
Standhafft gestorben ist
den 25 May
1683
_____________
PRUDENTER
et
CONSTANTER.

Oben drüber ist aufgehengt Dero Gedächtniß-Fahne, in welcher in der Mitte befindlich das Fürstl. Wappen, darüber diese Worte Prudenter & Constanter. Drunter J. E. H. Z. S. G. C. V. B. Auf beyden Seiten 16 83.

3. Der Durchl. Printz Johann Wilhelm, Hertzogs Joh. Ernsts, erster Printz, im Jahr 1686 den 14 Octob.
4. Die Durchl. Prinzeßin Eleonore Christiane, gebohren den 15 Apr. 1689, starb 1690 den 7 Febr.
5. Die Durchl. Printzeßin Johanne Auguste, den 24 Aug. 1691.
6. Die Durchl. Hertzogin Fr. Sophie Auguste, gebohrne Fürstin, zu Anhalt Zerbst, Ihro Hochfürstl. Durchl. Hertzog Johann Ernstens erstere Durchl. Fr. Gemahlin, so höchst seligst verstorben den 14 Sept. 1694, und in solchem Jahre den 30 Sept. Abends um 9 Uhr beygesetzet worden.
7. Der Durchl. Printz Carl Friedrich, Hertzog Johann Ernstens jüngster Printz, im Jahr 1696 den 30 Mertz.
8. Die Durchl. Printzeßin Christiane Sophie, so gebohren den 7 April 1700 und gestorben den 19 Febr. 1701.
9. Die Durchl. und Hochwürd. Fürstin und Frau, Fr. Anne Dorothee, Hertzogin zu Sachsen, weyland Aebtißin zu Quedlinburg, so im Jahr 1704 den 13 Nov. zu Weymar beygesetzet, und den 14 darauf vom General-Superintendent Lairitzen eine Gedächtniß-Predigt gehalten wurde.
10. Die Durchl. Printzeßin Marie Louise, Ihro Durchl. Hertzog Joh. Ernsts jüngste Printzeßin, so den 29 Decemb. 1704 Vormittags um 8 Uhr starb, und den 3 Jenner Abends um 8 Uhr solenniter beygesetzet worden.
11. Der Durchl. Fürst und Herr, Hertzog Johann Ernst, so den 10 Jun. 1707 seligst verstarb, und darauf mit Fürstl. Solennitäten beygesetzet wurde.
[1273] 12. Die Durchl. Printzeßin Johanne Eleonore Henriette, so den 16 Jun. 1722 verstarb, und den 8 Jun. Abends um 9 Uhr beygesetzet wurde.
13. Die Durchl. Printzeßin Charlotte Agnese Leopoldine, welche im 4 ten Jahre Ihres Alters den 15 Octob. Nachts nach 12 Uhr im Jahr 1724 verstarb, und den 18 Octob. besagten Jahres beygesetzet wurde.
14. Die Durchl. Fürstin und Frau Fr. Eleonora Wilhelmina gebohrne Fürstin von Anhalt-Cöthen, Ihro Hochfürstl. Durchl. Hertzogs Ernst Augusts erstere Durchl. Fr. Gemahlin, so im Jahr 1726 den 30 Aug. früh gegen 8 Uhr höchst seligst verstarb, und den 1 Septemb. Abends beygesetzet, und den 25 Nov. besagten Jahres darauf die Hochfürstl. solennen Exequien gehalten wurden. Dero entselter Hochfürstl. Leichnam, wurde mit dem erstern Sarge 1736 kurtz vor Ostern in einem kostbahren Zinnern gesetzet, dessen Vortrefflichkeit und Schönheit nicht sattsam kan gerühmet und gepriesen werden. Es hat solchen der Ober-Kirchen-Rath und General-Superintendent Joh. Georg Weber mit folgenden Sinnreichen Stücken versehen: Oben zum Haupte stehet eine Glorie mit Strahlen und vergüldeten Sternen besetzt, dabey die Worte: Hanc de manu mea accipies.

Nimm hin die Crone
Zum Gnaden-Lohne.

Unter diesen gleich an den Füssen stehet ein Crucifix, und der Hertzogin gantzer Lebens-Lauf mit den Worten: „Eleonora Wilhelmina gebohrne Fürstin von Anhalt den 7 May 1696 vermählte Hertzogin zu Sachsen-Weimar den 24 Jenner 1716, heimgeholte Braut des Lammes den 30 Aug. 1726. Nachdem sie in der Welt Fürstlich gelebet 30. Jahr, 3. Monat, 23. Tage.“

Am Haupt-Brete stehet:

 Wilhelmina purpurata.
Hier war die Liebe, Demuth und Gedult,
Mein allerschönstes Zeug zum Kleide.
Nun decket mich des grösten Königs Huld
Mit schöner weisen Himmels-Seide.

Am Fuß-Brete stehen folgende Worte:

 Eleonora de Latere Christi
In Jesu tief geschlagnen Wunden
Hab ich nun meinen Himmel funden.

An dem Sarge rechter Seite stehet eine Weise Lilie mit einem grünen Stengel, und oben drüber die Worte:

 Candor & Odor
Fällt gleich der Tugend Stengel ab,
Glantz und Geruch dringt auch durchs Grab.

Dabey stehet 1) ein brennendes Hertz und oben drüber: Die Liebe. 2) ein brennender Rauch-Altar und oben drüber: Gebet. Nebst dem sind folgende dicta gesetzt: 1) Es. 26 19. Herr deine Todten werden leben und mit etc. 2) Apoc. 14. 13. Seelig sind die Todten die etc.

An dem Sarge lincker Seite eine Sonne, die sich halb in die Wolcken stecket, sich aber noch halb blicken läst, und oben darüber die Worte:

[1274]

 Et Latet & Lucet.
Versteckt sich gleich ihr helles Licht,
So stirbt doch ihre Würckung nicht.

Dabey stehet 1) ein ausgereckter Arm, und dabey die Worte: Allmosen; 2) ein offnes Auge, dabey die Worte: Glaube. Nebst solchen werden auch gegenwärtige Dicta mit angeführet, als: 1) Psalm XVII, 15. Ich aber will schauen dein etc. 2) Psalm CXVIII, 17. Ich werde nicht sterben etc.

15. Der Durchl. Fürst und Herr, Wilhelm Ernst, Hertzog zu Sachsen, so im Jahr 1728 den 26 Aug. verstarb, und den 3 Septemb. Abends um 9 Uhr mit Fürstl. Solennien beygesetzet wurde.
16. Der Durchl. Printz Immanuel Friedr. Wilh. Bernhard, so den 11 Junii 1729 entschlief, und solenniter den 12 Junii Abends um 10 Uhr, beygesetzt worden.
17. Der Durchl. Erb-Printz, Johann Wilhelm, welcher am 6 Decemb. 1732 verschied, und unter Hochfürstl. Solennien beygesetzet wurde.
18. Carl August Eugenius, welcher den 13. Sept. 1736 unvermuthet, da er noch nicht ein Jahr war, verstarb, und mit Fürstl. Solennitäten den 16, Sept. beygesetzet wurde.

Endlich müssen wir nach diejenigen hier benennen, welche am Worte Gottes in der Schloß-Kirche nach der Reformation gedienet haben;

1. Jacob Vogt oder Voigt, Franciscaner-Ordens zu Torgau, war Churfürstl. Beicht-Vater. Er hat der Reformation Luthers in Hauptwerck nicht entgegen gestanden. Luther selbst gedencket dessen, als seines Freundes, und ist 1522 im hohen Alter gestorben,
2. George Spalatin, der schon vorher am Hoffe Johannes zu Weymar des Chur-Printzens Johann Friedrichs Präceptor gewesen. Im Jahr 1514 wurde er an dem Hof Churfürst Friedrichs gezogen, war dessen Hof-Caplan, und versahe dabey das Amt eines Staats-Secretarii und Sächsischen Geschicht-Schreibers. Daß er ein grosses Werckzeug der Reformation gewesen, findet man in Seckendorfs Histor. Lutheran.
3. Frantz Günther, von Nordhausen, welcher Respondens gewesen, als Luther 1517 über seine 99 Theses disputiret; 1520 ist er auf Recommendation Luthers am Hof Churfürst Friedrichs zu Lochau, als dieses Churfürstens gewöhnliche Residentz, Hof-Prediger worden.
4. Vor diesen Günther ist noch ein anderer gewesen, dessen Nahme unbekannt; von ihm aber sind D. Luthers Worte merckwürdig in Epist. ad Spalatin. Postorem Lochaviensem institue, ut mores aulicos discat ferre etc.
5. Veit Scherzer, ein Franciscaner zu Weymar, als gewöhnlicher Residentz dieses Churfürstens, war geraume Zeit Hof-Caplan und Beicht-Vater, starb im Jenner 1523, und liegt im dasigen Kloster begraben.
[1275] 6. Johann Voigt oder Voit, ein Franciscaner zu Weymar. Er hatte nach dem Exempel Myconii, als er Luthern auf der Durchreise nach Worms 1521 in seinem Kloster predigen gehöret, die Evangelische Lehre angenommen, und deßwegen von denen übrigen Mönchen viel Ungemach ausstehen müssen. Er hat schon 1523 daß Kloster verlassen, und war Hof-Prediger bey dem Hertzog und nachgehends Churfürst Johannes. Um das Jahr 1526 ward er erster Evangelischer Prediger in Stadt Bürgel und ist endlich Professor in Wittenberg worden,
7. M. Wolffgang Stein, der seit 1522 der vornehmste Hof-Prediger bey dem Churfürst Johannes gewesen. Luther hat in zweyen Schreiben an ihn, auf dem Tittul: a concionibus Ducum Saxoniae, und Aulicum Theologum & Ducalem Ecclesiastem Vinariae ihn genannt. Da 1525 Churfürst Johann im Amte Weymar die Reformation anfieng, war er dabey vornemlich beschäfftiget. Noch 1548 ist er bey dem Convent, so zu Weymar wegen des Buchs Interim gehalten wurde, mit gewesen, und hat das damahls ausgestellte Bedencken mit unterschrieben.
8. Thomas Naogeorgus, sonst Kirchmaier genannt, von Straubingen aus Bayern, soll Churfürst Johannes Hof- und Reise-Prediger gewesen seyn, da er nach Augspurg gegangen. Er ist hierauf Pastor in Stadt-Sultze und Cahla gewesen.
9. M. Johann Grau, ist der erstere Evangelische Stadt-Prediger und Superintendent zu Weymar gewesen; ob er aber zugleich Hof-Prediger gewesen, ist noch nicht ausgemacht.
10. Christoph Hofmann. In welchem Jahre er sein Amt angetreten, ist ungewiß. So viel aber ist gewiß, daß er beym Churfürst Johann Friedrichen Hof-Prediger gewesen. Denn also hat er sich unterschrieben in dem Bedencken der Weymarischen Prediger über das Interim.
11. M. Johann Stolzius oder Stolsius, aus Wittenberg. Im Jahr 1548 hat er obiges Bedencken als Hof-Prediger mit unterschrieben, wie auch 1549 der Weymarischen Land-Stände Bekenntniß des Glaubens; 1552 der Weymarischen Theologen Censur über das Bekenntniß Ad. Osianders, ingleichen in solchem Jahre die Confutation der Irrthüme Osianders. Churfürst Johann Friedrichen, hat er auf seinem Tod-Bette als Beicht-Vater getröstet, und unterschiedlichen Fürstlichen Personen zu Weymar Leichen-Predigten gehalten; 1555 wohnete er der General-Visitation im Weymarischen nebst Amsdorfen, Schupfen und M. Johann Luthern bey. Sein Todes-Jahr ist ungewiß.
12. Johann Aurifaber, aus Weymar, anfänglich Feld-Prediger bey Churfürsten Johann Friedrichen. Im Jahr 1550 wurde er würcklicher Hof-Prediger, und ist [1276] 1575 als Aeltester des Predigt-Amtes zu Erfurt verstorben.
13. Nicht Nicolaus von Amsdorf, wie einige wollen, der zwar zu unterschiedenen mahlen zu Weymar bey Hofe geprediget, auch vor dem Tod-Bette Churfürst Johann Friedrichs gewesen, und ihm eine Leichen-Predigt in der Hof-Kirche gehalten; sondern M. Christoph Irenäus, welcher in den Flacianischen Unruhen seine Erlassung bekommen, aber 1568 wieder nach Weymar beruffen worden, und 1569 nebst D. Wiganden, D. Coelestin und M. Resino im Fürstenthum Weymar der Kirchen-Visitation beygewohnet.
14. M. Paul Reineccer, als Hof-Diaconus ein starcker Flacianer, hatte daher auch gleiche Schicksale mit dem Irenäus.
15. Bartholomäus Gernhard, welcher 1570 nach Weymar vociret, und endlich 1578 Vice-Superintendent wurde.
16. Gregorius Strigenicius, wird 1581 Churfürst Augusts Hof-Prediger und Consistorial-Assessor, kommt 1588 als Superintendent nach Jena.
17. Josua Loner, kommt 1588 an Strigenicii Stelle und wird von dar als Superintendent nach Altenburg vociret.
18. M. Abraham Lange, succedirt Lonern, und wird hierauf General-Superintendent zu Weymar.
19. M. David Meise.
20. M. Johann Kromayer, kam 1613 als Hof-Prediger nach Weymar; wurde Vice-Superintendent und endlich 1627 würcklicher General-Superintendent.
21. M. Elias Schönfeld, Hof-Diaconus, stirbt 1625.
22. M. David Lippach, nachdem er 1622 aus Prag vertrieben; wurde erstlich bey Hertzog Johann Ernsten, zu Weymar Feld- und Hof-Prediger; hierauf bey Hertzog Wilhelmen IV, 1627 würcklicher Hof-Prediger, bis er 1636 seine Erlassung erhalten.
23. M. Johann Hentzelmann, aus Weymar, Hof- und Stadt-Diaconus.
24. M. Hieronymus Prätorius, aus Hamburg, wurde Professor der Practischen Philosophie zu Jena, 1633 Superintendent zu Würtzburg, endlich 1635 nach dem Pragischen Frieden Hof-Prediger zu Weymar, und von dar Superintendent in Schleusingen.
25. D. George Großhain, war Professor der Theologie zu Erfurt, hernach 1637 als Hof-Prediger vociret, und starb 1638 den 5 Sept.
26. M. Daniel Seiler, vorher Con-Rector zu Weymar, hernach Hof-Diaconus von 1637 bis 1644, da er nach Melis als Pastor beruffen worden.
27. D. Nicolaus Zapfe, Professor der Theologie zu Erfurt, wurde 1643 würcklicher Hof-Prediger und Consistorial-Assessor, und endlich noch in diesem Jahre General-Superintendent.
[1277] 28. M. Johann Zochmann, aus Weymar, wo er Anfangs 1642. Con-Rector, 1644 Collaborator bey der Hof- und Stadt-Kirche, 1650. Stadt-Diaconus, 1652. Archi-Diaconus zu Weymar worden. Er starb 1665. den 20 Sept.
29. M. Martin Mose, aus Weymar, wurde 1650 nach geendigtem deutschen Kriege von Hertzog Wilhelmen zu Sachsen-Weymar zum Hof-Diacono beruffen; ist 1661 an die Stelle Rosts als Diaconus bey der Stadt-Kirche zu Weymar und 1666. an des Archi-Diaconi Zochmanns Stelle gekommen, endlich 1669. den 3 November gestorben.
30. L. Conrad von der Lage, erstlich Pastor zu Lodersleben, wurde 1662. von Hertzog Augusten, Administratorn zu Halle, nach Weymar zu einem Informator der Fürstlichen Kinder recommandiret, da er zugleich die Stelle eines Hof-Diaconi erhielte, und nach dem Tode D. Zapfens General-Superintendent worden; ist 1694 den 5 December gestorben.
31. August Friedrich Kromayer, aus Weymar, wurde 1673. den 9 Mertz Hof-Diaconus, kam darauf in die Stadt-Kirche, und von dar nach Erfurt.
32. M. Christoph Fibiger, war erstlich Professor der Orientalischen Sprachen am Gymnasio zu Weißenfelß; 1624. aber wurde er von Hertzog Johann Ernsten zu seinem Hof-Diacono beruffen; und 1681 wurde er Superintendent und oberster Pastor zu Allstädt.
33. M. Anton Günther Faselius, vorher Diaconus zu Neumarck, wurde 1681 zum Hof-Diacono nach Weymar, 1683 zum Diaconat, und endlich zum Archi-Diaconat in der Stadt-Kirche beruffen.
34. M. Theophilus Röser, der 1683. Hof-Prediger und Consistorial-Assessor, worden und 1689 gestorben.
35. Adam Pretten, war Pfarr zu Guthmannshausen, wurde 1683. als Hof-Diaconus vocirt, und 1690. an die Stelle Rösers ordentlicher Hof-Prediger und Consistorial-Assessor; er starb 1691. den 22. October.
36. M. Johann Friedrich Bauch, hat in Weymar 1690. den 16 Mertz als Unter-Hof-Prediger sein Amt angetreten, und ist 1697 nach Apolda zur Superintendur beruffen worden.
37. Johann Salomon Cyprian, vorher oberster Pastor zu Trübs; hierauf 1692. Weymarischer Hof-Prediger, und Consistorial-Assessor worden; er starb 1707 den 13 Jenner.
38. Johann George Lairitz, kommt als Ober-Hof-Prediger und General-Superintendent [1278] nach Weymar 1697. und stirbt den 4 April 1716.
39. Johann Klessen, wird 1693. bey der Stadt-Kirche Stiffts-Prediger und Catechete; Hierauf 1698. Unter-Hof-Prediger und 1707. als ordentlicher Hof-Prediger und Consistorial-Assessor beruffen; 1712. ward er Kirchen- und Ober-Consistorial-Rath, und starb 1720 den 28 October.
40. Johann Wilhelm Hecker, wird von Erfurt 1702. als Stiffts-Prediger beruffen; 1707. den 4 Sept. tritt er sein Amt als Hof-Prediger an; wurde 1723. General-Superintendent und Consistorial-Assessor zu Hildburghausen.
41. Johann Friedrich, Freyherr von Werthern, der Heil. Schrifft Doctor, hat 1715. den 1 Advent als Geheimder und Ober-Kirchen-Rath seine Anzugs-Predigt gehalten, und ist 1728. entlassen worden, worauf er sich auf seine Güter begeben.
42. D. Johann Philipp Treuner, wurde 1717. von Augspurg als Ober-Consistorial-Rath, Ober-Hof-Prediger, und General-Superintendent beruffen, hielt am Sonntag Estomihi seine Anzugs-Predigt, und starb 1722 den 21 Jenner.
43. M. Johann George Weber, wurde von Leipzig 1719. beruffen, anfänglich in die Stadt-Kirche als Collaborator; 1723. am 20 Sonntag nach Trinitatis hielt er als Unter-Hof-Prediger seine Antritts-Predigt; 1728. als erster Hof-Prediger und Consistorial-Assessor. 1730 als Ober-Kirchen-Rath und General-Superintendent.
44. M. Johann Basilius Fleuter, aus Weymar, kommt von Naumburg 1723. nach Weymar als Consistorial-Assessor und Hof-Prediger; 1726. ward er nach Weissenfels als Ober-Hof-Prediger beruffen.
45. D. Christoph Heinrich Zeibich, kommt von der Eulenburgischen Superintendur 1724. nach Weymar als Ober-Hof-Prediger und General-Superintendent; ward 1731. als Probst, Consistorial-Assessor und Professor der Theologie nach Wittenberg beruffen.
46. Johann Gottlieb Hillinger, wird 1720 als Collaborator bey der St. Jacobs-Kirchen zu Weymar beruffen; hierauf 1728. als Hof-Prediger und Ober-Consistorial-Assessor, und 1730. als Kirchen-Rath ernennet; aber noch in solchem Jahre als Superintendent nach Saalfeld vociret.
47. M. Johann Christoph Coler, war Pastor zu Brücken, wurde 1724. Sub-Conrector am Weymarischen Gymnasio, 1725. als Pastor zu St. Jacobi zu Weymar, 1731. nach Hofe als ordentlicher Hof-Prediger beruffen, und starb den 7 Mertz 1736.
[1279] 48. Wilhelm Ernst Bartholomäi, ward 1729. von Roda, bey Ilmenau, nach Weymar als Stiffts-Prediger, und 1731 nach Hofe als Hof-Diaconus beruffen, woselbst er am Sonntage Jubilate seine Antritts-Predigt hielte. Im Jahr 1736. wurde er von Ihro Hochfürstl. Durchl. nach dem Tode des seel. Coleri zur Hof-Prediger Stelle gnädigst vociret.
49. Eberhard Schmidt, wurde von Ihro Hochfürstl. Durchl. 1735. zum Früh-Prediger nach Ilmenau, und 1736. zum Hof-Diaconat nach Weymar beruffen.
23. Stadt-Kirche zu St. Petri und Pauli.

Die andere Kirche ist die Haupt- und Stadt-Kirche, oder wie sie vom Jahr 1433. gleichwie die Ober-Weymarische von ihren Patronen, die Kirche zu St. Petri und Pauli genennet worden, deren beyder Bildnisse man auch ehedessen über der großen Kirch-Thüre auf dem Topff-Marckte sehen konnte, die nunmehro aber 1735 bey Reparirung der Kirchen und Veränderung der Thür abgenommen worden. Von dieser Kirchen schreibet Jonas Gleiner, Weymarischer Conrector, also: Parochiale, jam bis igne devastatum A. C. 1299 & 1424. rursus 1499. in honorem Petri & Pauli exaedificari coeptum, in quo principes utriusque sexus e Domo Saxonica hoc tempore sepulti quienscunt. Celebre est ob regia principibus Sax. annis, jam 134. in hoc sepultis Epitaphia posita: Tabulam item super altare artificiosissimis illustratam picturis, atque sex Colossos marmoreos, quorum ultimus illustr. & celsiss. principi ac Dn. Dn. Johanni, Duci Sax. novo quodam & antea ignoto lapide magno artificio hoc anno erectus & consecratus est. Die Wahrheit dieser Worte bekräfftiget noch jetzige gegenwärtige Kirche.

Sie ist vortrefflich ausgezieret mit Marmor und schönen Taffeln. Ja sie behält auch daher vor andern den Preiß, daß so viele Churfl. und Fürstl. Personen, wie auch andere daselbst begraben liegen. Herr Lairitz in seiner Einweyhungs-Predigt der Jacobs-Kirche p.38. not. B. b. saget, daß man den Anfang dieser Kirche nicht genau wissen könne, es hätten zwar die Annalisten angemercket daß solche im Jahr 1488 zu bauen angefangen und nach 11 Jahren im Jahr 1499 eingeweyhet, und denen beyden Aposteln Petro und Paulo gewidmet worden, er muthmaßet aber, daß diese Kirche schon lange zuvor müsse gestanden haben, weil die Kirche mit der Stadt sowohl im Jahr 1299 als 1424 abgebrannt, und etwa 1488 und 1498. wieder gebauet worden.

Die alte Schrifft, so in einem großen viereckigten Stein nicht weit von der Sacristey eingehauen und zu lesen ist, giebt so viel zu erkennen, daß wenigstens dieses Gebäude 1498 angefangen und 1500 geendet worden. Die Schrifft an sich selber heißt also: Anno Domini 1498. in die Johannis Baptistae primus hujus operis est lapis positus idemque finitum anno 1500. Das ist: Im Jahr Christi 1498. ist der erste Grundstein dieses Baues geleget, und 1500 der gantze Bau geendiget worden. Oben drüber stehet ein †, ein [1280] W und ein Wappen. Da denn das † dergleichen oben auf der Kirche zweymahl zu finden, den deutschen Orden angezeiget; das W die Stadt Weymar, das Wappen aber mag wohl des ehemahligen Naumburgischen Bischoffs Wappen seyn.

Um diese Kirche herum ist auch ein Gottes-Acker ehedem gewesen. Wie denn bey Reparirung dieser Kirche, also sowohl 1726. große Kalck Gruben, als auch 1735 und 1736 Füllmunda zu den oben und unten angebaueten Treppen-Gebäuden gegraben wurden, sehr viele Todten-Cörper, und unter andern besonders eine Grube an der Diaconey oben gefunden wurde, darinnen die Cörper schichtweise mit Kalck zugeschüttet, lagen; von welchen Gebeinen ein guter Theil auf den Jacobs Gottes-Acker in eine besondere Grube an die Kirche an, sind gesammlet und vergraben worden. Es wollen auch einige behaupten, als wenn ehedessen Linden herum gestanden; Wenn aber diese Hauffen Leichname hieher sind begraben worden, kan man nicht gewiß sagen, glaublich aber ist es, daß es zur großen Pest-Zeit geschehen, da in einem Jahr 1600 Menschen gestorben sind.

Weilen der Thurm ehe gebauet worden, so machet man auch von diesem hier den Anfang. Wenn er aber eigentlich angefangen worden, davon hat man keine gewisse Nachricht. Wiewohl gleich in der Mitte des Thurms in einem kleinen Fenster, gerade nach dem Töpffer-Marck zu, diese Schrifft: Hans Porner anno 29. in Stein gehauen gefunden worden. Ob aber solche den Thurm angehet, oder sonst etwas anders anzeigen soll, kan nicht gewiß gesaget werden. Dieses aber ist gewiß, daß im Jahr 1493 und also eher als das andere Kirchen-Gebäude, dieser Thurm fertig und der Knauff aufgesetzet worden. Ob aber damahls ein Creutz oder Knopff aufgesetzet, und in diesen eine Schrifft eingeleget worden, kan man nicht melden, und die Schrifft, so nach 100 Jahren eingeleget worden, gedencket auch keiner. Denn da im Jahr 1593. den 15 Februar unter der Regierung Hertzog Friedrich Wilhelms, Vormunds und der Chur-Sachsen Administrators, und Hertzog Johannis Fürstl. Gebrüdern, der Knopf abermahls renoviret und aufgesetzet worden, so hat man eine Schrifft eingeleget, welche wir hiermit Extractsweise mittheilen wollen.

Im Jahr 1593. den 15 Febr. unter der Regierung Rudolphs II, Röm. Kaysers, und Friedrich Wilhelms, Vormund und Chur-Sächsischen Administrators und Herrn Johannis, Gebrüdere, Hertzogen zu Sachsen, und dieser Zeit Ratsherrn, Christoph Löber Bürgemeister, Georg Mumbeer Stadt-Richter, ist dieser Knopff auf die Spitzen von Hanß Thiemen Schieferdeckern gesetzet worden.

Im Jahr 1686 wurde unter der Regierung Hertzog Johann Wilhelms der Knopf abermahls abgenommen, und den 23 Junius wieder aufgesetzet, da denn eine neue Schrifft zu der [1281] alten geleget wurde. Weil aber damahls der Thurm-Knopff abhangend gemacht worden, so ward er 1701 den 3 Aug abermahls abgenommen, gerade wieder aufgesetzet, und der gantze Thurm mit Aufschlagung zehen Centner Schiefers wieder repariret: wovon folgende Nachricht inne liegt.

„Anno 1701 den 3 Aug. bey Regierung des Herrn Bürgemeisters, Herrn Johann Caspar Eichelmannen, ist dieser zu Weymar allhie Stadtthurm-Knopff aus Ursachen, weil solcher vor 15 Jahren 1686 nicht gleich, sondern abhängigt aufgestecket worden, abgenommen, auch nach drey Tagen, als den 6. Aug. wiederum durch den Schiefer-Decker, Hanns Dillen, allhiesigen Bürger, Fürstlichen Sächsischen Hof-Stadt und Land-Schiefer-Decker, aufgesetzet, auch die Helmstange zu Bekommung behöriger Stärcke nach der küpffernen Hofa, welche am Gewichte ohne dem Knopff 26 Pfund hat, mit höltzernen Leisten ausgefüget worden. Dieweil gemeldeter Schiefer-Decker von E. E. Rath allhie verehrte neue Schuh und Strümpffe auf dem Knopffe sitzend angezogen, und in Wein aus Gläsern etliche Gesundheiten gethan, haben solches, weil es gleich Marckttag, und viel fremdes Volck hier gewesen, viel hundert Menschen mit Verwunderung angesehen. Es ist auch eben diese Zeit, der gantze Thurm durch Aufschlagung zehen Centner Schiefers renoviret worden, welches ich jetziger Zeit am Regiment lebend und unterschriebener Bau-Cämmerer mit wenigen zur Nachricht schrifftlich beylegen wollen:

Johann Andreas Ußwald, bin gebohren allhie zu Weymar den 6 Jenner 1661 meines jetzigen Alters 40. Jahr. Im Raths-Stande gewesen 14 Jahr, als 11 Jahr Wachmeister und 3 Jahr Bau-Cämmerer.[“]

Im Jahr 1736 trug sich die besondere Fatalität zu, daß bey nächtlich entstandenen schweren Gewittern, den 15 Aug. früh gegen 2 Uhren der Knopff ohnfehlbar von Wetterleuchten immassen es keinen Donnerschlag gethan noch eingeschlagen hatte, entzündet ward, und mitten unter starcken Regen mit heller und hoher Flamme zu brennen anfing, und dadurch ein groß Schrecken und Auflauff in der Stadt entstund, in Meynung das Wetter hätte etwa in Thurm geschlagen, ohngeachtet man keinen Schlag gehöret hatte, da aber der Schieferdeckers Geselle, August Friedrich Jahn, aus Arnstadt gebürtig, noch in der Nacht den Thurm besteigen muste, so fande sichs, daß der Thurm-Knopff nur von aussen oben gebrannt, welches einige der Sulphurischen Materie zugeschrieben, so sich oben darauf gesammlet, dazu etwa das Nisten der Vögel, so sich darauf gesetzet, und darauf gewachsene Mooß gekommen; Andere wolten es einer andern Ursache Schuld geben. So viel ist gewiß, daß nach Aussage des Schieferdeckers Gesellens der Knopff gantz heiß gewesen, und oben her gantz schwartz gebrannt zu sehen gewesen, als er den 17 ebend. Monats [1282] von dem Schiefer-Decker auf Raths-Kosten, um hinter die wahren Umstände zu kommen, abgenommen ward. Es hat auch solchen E. Hoch-Edler Rath auf ihre Kosten wieder schon vergolden, den Thurm besteigen und mit Schiefer ausbessern lassen, und solte der Knopff den 13 September wieder aufgesetzet werden. Indem aber bereits der Schiefer-Decker den Thurm bestiegen, und alle Anstalten dazu machte, so erscholl wider aller Vermuthen der traurige Ruff, daß der Durchlauchtigste Erb-Printz, Carl August Eugen, ehe er noch seinen Geburts-Tag zum erstenmahl feyren können, Todes verfahren, dahero die Aufsetzung des Knopffs bis den 25 September Nachmittags von 2 bis 4 Uhren aufgeschoben wurde. Da nun bemeldeten Tages der Knopff aufgesetzet wurde, so wurde von dem Schiefer-Decker eine Rede in Versen dabey gehalten.

Im Jahr 1721 den 7 May, Nachmittags zwischen 1 und 2 Uhr schlug der Donner in eben diesen Thurm, zersplitterte drey Balcken und der Drat, so vom Fenster an dem Marckt herunter gienge, zerschmoltze. Jedoch es wurde niemand, ohngeachtet etliche Menschen nahe dabey waren, verletzet.

Dieser Thurm ist mit einem ungemeinen schönen Geläute versehen, und befinden sich daselbst folgende fünff Glocken:

1) Die gantz grosse, an selbiger stehen diese Wort: Anno MDCIIII. Fusa est haec campana imperante Johanne Duce Saxoniae etc. per Hermannum Königk Civ. Erfurth. GOttes Wort bleibet ewig.

Unten herum stehet:

Zur Versammlung der Christen ruffe ich,
Daß sie mit Hertzen, Sinn und Mund,
GOtt loben und preisen zu aller Stund,
Und so offt sie lauten hören, der Auferstehung erinnert werden.

Zwey Churfürstliche Wappen sind daran befindlich, und auf der einen Seite ein Löwe; auf der andern Seiten der Apostel Bartholomäus. Diese grosse Glocke ist 1566 auf Raths Unkosten, besage deren Acten, die Glocken und Geläute betreffend, nebst noch einer andern gegossen worden, und hat 700 fl. gekostet. Im Jahr 1587 ist sie zersprungen, daher der Rath sie wieder umgiesen lassen, und hat abermahls 462 fl. gekostet; da sie aber kaum ein Jahr gehalten, so hat sie der Glocken-Giesser Nehring zu Erfurt nochmahls umsonst umgiessen müssen, kostet aber dennoch dem Rath wieder 162 fl. 16 gl. Sie sprang aber 1602 nochmahls und ward 1604 den 4 Octobr. von Hermann Kömgen wieder gegossen und kam dem Rath 819 fl zu stehen. Sie wieget 86 Cent. die Höhe ist 2½ Elle 2 Zoll, 10¼ Elle ist die Circumferentz, 3 Ellen 11/20 Zoll ist der Diameter. Als im Jahr 1691 den 28 Aug. Abends nach 9 Uhr bey der Beysetzung der Durchl. verstorbenen Printzeßin [1283] Johannen Augusten der Klöppel in dieser Glocken oben am Oehre zerbrach, und nicht weiter geläutet werden konnte, so ist solcher den 3 Sept nacher Roda auf den Eisenhammer geschickt, daselbst wieder ergäntzet, den 5 Sept. wieder ein gehangen, und den 8. Sept. wieder geläutet worden. Der Klöppel wieget 1 Cent. und 14. Pfund.

Zur Lincken Hand, neben der grossen, hänget die andere, welche folgende Worte hat: Anno MDCXXXII goß mich Meister Jacob König in Erfurt in GOttes Nahmen.

Daran stehet 1) ein Wappen, gleichwie oben; 2) Christus am Creutz, und unter dem Creutz Marie und Marie Magdalene. 3) ein Engel, und 4) die Worte in zwey Zeilen:

Das Blut JEsu Christi des Sohnes GOttes macht uns rein von allen Sünden.

Diese Glocke wiegt 20 Cent. ist 2 Ellen weniger ¼ lang; 6½ Elle weniger 1/16 die Circumferentz, 2 Ellen, 2 Zoll der Diameter.

Zur rechten Hand der grossen, hänget die dritte, daran sind diese Worte befindlich: Anno Domini MDCXVI Verbum Domini manet in aeternum Esaiae Cap. XL. Auf der einen Seiten ein Wappen mit zwey Bären, rund um an den Wappen die Worte: Wolff Hilger zu Freyberg goß mich 1366. Auf der andern Seite ein Fürstl. Wappen. Diese Glücke wiegt 16 Cent. hat 1½ Ell ½ Zoll in die Höhe, 6 Ellen genau Circumferentz, 2 Ellen genau der Diameter.

Die Vierdte oder so genannte Neun- und Zwölff-Glocke ist ausser Streit die Aelteste, es stehen mit Mönchs-Schrifft diese Worte daran: Anno Domini M CC. Nono G. Fusa. So die Jahrs-Zahl 1294 anzeiget.

Die fünffte oder Zwey-Glöcklein, ist besage der eingelegten Schrifft in den Knopff; so 1680 den 30 Julius auf das Thürmlein des kleinen Rath-Hauses aufgesetzet worden, weil sie zersprungen gewesen, auf des Gottes-Kasten Unkosten umgegossen, wieder aufgehängt, und nach vorigem Gebrauch geläutet worden. Es stehen daran folgende Worte: Johann Berger in Weymar hat mich C gossen anno 1680. Und an der Glocke herum an Seiten stehen 1) 2 Engel, 2) Christus am Creutz, und an beyden Theilen die Schächer. Mit diesem jetzt angeführten Glöcklein, welches alle Morgen Jahr aus Jahr ein früh um 2 Uhr pfleget geläutet zu werden, hat sich so wohl vorhero als auch bey des Hochtheuren Hertzog Wilhelms Regierung etwas besonders zugetragen. Die erste merckwürdige Geschichte kan gelesen werden in des ehemahligen Herrn General-Superintendenten Lic. Conrads von der Lage Weymar. Dothan p. 36. u. f. da er schreibet: „Ich kan nicht vorbey, hier zu gedencken, wie das in dem vorigen Jahrhunderte (war das Sechzehende) einsmahls die Spanier [1284] einen Anschlag auf unsere Stadt Weymar gehabt, dieselbe bey der Nacht zu überrumpeln und zu plündern. Indem sie aber im Anmarsch gegen Morgen sind, da schickts GOtt wunderlich, daß, indem gewöhnlicher massen früh um 2 Uhr das Wächter-Glöcklein geläutet wird, die Feinde nicht anders meynen, ihr Vorhaben sey verrathen, und geschähe dieses Läuten, die Bürgerschafft ins Gewehr zu bringen, welcher sie zu widerstehen sich nicht getraueten, und also die Flucht genommen, die Stadt aber gnädiglich verschonet blieben“

Die andere Geschichte hat sich im dreysigjährigen Kriege zugetragen. Denn da eine feindliche Parthey in Willens, Weymar unversehens zu überfallen und zu plündern, und sich gegen 10 Uhr in der Nacht an dem Ettersberge gelagert hatte, davon kein Mensch gewust, so trägt sichs zu, daß, indem eine Fürstliche Person, nemlich Johann Ernst, so dazumahl noch ein junger Herr gewesen, sich in das Bette geleget gehabt, der Cammer-Diener aber noch gesessen, und den Abendsegen vor sich gelesen, ein klein weiß gekleidetes Knäblein vor das Bette kommt, dem jungen Herrn zurufft und spricht: Mein Herrichen, es ist eine grosse Gefahr vorhanden, und wollen die Soldaten Weimar plündern, es kan aber solches abgewendet werden. Darum stehet auf, und saget solches eurem Herrn Vater, daß Anstalt gemachet werde, und gehet also weg. Der Printz stehet auf, will zum Herrn Vater, und hält beym Cammer-Diener darum an, er soll ihn in des Herrn Vaters Schlaf-Zimmer führen. Der Cammer-Diener will nicht, aber der Printz läst nicht ab, bis ihn der Cammer-Diener hinein führen muß, da er seinem Herrn Vater erzehlet, was sich zugetragen hätte, welcher diese Englische und Göttliche Warnung nicht in Wind geschlagen, sondern recognosciren lassen, die Sache also befunden, und durh gebührende Mittel dieses Unglück abgewendet hat. Siehe Rom. Tellers, Fürstlichen Stiffts-Predigers in Weymar, Secularisches Denckmahl der göttlichen Güte, in der Vorrede, so von Herrn General-Superintendenten Lairitzen vorgesetzet worden p. 10-12.

Ausser diesem grossen ist auch noch ein kleiner Thurm auf dieser Kirche, worauf ebenfals ein Knopff, aber mit einer Fahne, worinne ein schwartzer Löwe als des Raths Wappen stehet. Und gleichwie der grosse Thurm gegen Abend zu stehet, also dieser kleine gegen Morgen. Da auch nach der Zeit dieses Thürmlein sehr baufällig worden und man befahren müssen, daß ein groß Unglück einmahl damit vorgehen könnte, so wurde solcher 1712 repariret.

Die Stadt-Kirche stehet auf acht Pfeilern, welche auf zwey Reyhen die Länge von Westen gegen Osten stehen, oben allezeit mit einem künstlichen Bogen gewölbet seyn, und daher drey unterschiedene Gewölbe machen. [1285]

Diese Pfeiler sind vermuthlich auf Kosten einer gnädigsten Herrschafft, E. E. Raths und einiger Zünffte erbauet worden; welches daraus zu muthmassen ist, alldieweilen vor der Reparatur und vor Einreissung des mit Steinen gewölbten Himmels, das Churfürstl. Sächsische Wappen oder die zwey über einander reichende rothe Schwerdter im weiß und schwartzen Felde, an dem andern Pfeiler der südlichen Seite das Raths- und Stadt-Wappen, nemlich ein schwartzer Löwe im gelben Feld, in Stein gehauen: An dem der Cantzel gegen über stehenden Pfeiler, nicht weit von dem ehemahligen Fürsten-Stübgen, so an der Nord-Seite gleich an das grosse Marmorne Epitaphium angebauet gewesen, an der nordlichen Seite der Mauer inwendig eine weisse Scheere im rothen Felde, ingleichen neben diesen oben ebenmäßig dergleichen Bretzel mit ihrem Schilde; an der Decken zwey weisse Zimmer-Beile im grünen Schilde, dann auch im Fenster beym Altar ein Fleisch-Beil, sammt einem Messer und Schlegel von rothem Glaß zu sehen gewesen.

Der Altar wird von den Geschicht-Schreibern gantz als was ausserordentliches beschrieben. Olearius in seinem Thuring. rerum Syntagm. Contin. p. 246 schreibet: „Darinnen,[“] nemlich in der Weymarischen Stadt-Kirche, „ist der Altar von festem Marmor ausgearbeitet, von so vortrefflicher Kunst, daß man kaum glauben kan, daß Menschen Verstand solches habe thun können.“ Es ist aber entweder ein gantz anderer gewesen, oder solches nur von denen beyden Säulen, worauf das Churfürstliche Epitaphium stehet, hinter dem Altar, und welches scheinet zum Altar zugehören, zu verstehen, immassen der übrige Altar von Stein ist. Dieser Altar hat bey der Visitation, so von Johann Friedrichen dem Andern, des Churfürsten Johann Friedrichs Sohn, 1554 und 1555 angestellet worden, auch eine Veränderung bekommen. Denn da die Herren Visitatores überaus bekümmert waren wegen Reinigkeit der Lehre und gottseligen Ceremonien, und besonders darauf drungen, daß eine gantz andere Gewohnheit der Altäre bey Administrirung des Heil. Abendmahls, so der Papistischen entgegen wäre, eingeführet würde, also, daß der Priester nicht mehr vor, sondern hinter dem Altar stünde, und das Gesichte stets dem Volcke zukehrete, auch dazu waren bewogen worden durch die Worte D. Luthers, welcher Tom. III. Altenb. fol. 471, fac. a. also An. 1526 geschrieben: „Da lassen wir die Meß-Gewande, Altar, Lichter noch bleiben bis sie alle werden, oder uns gefället zu ändern; wer aber hier anders will fahren, lassen wir geschehen, aber in der rechten Maaß unter eitel Christen müste der Altar nicht so bleiben, und der Priester sich immer zum Volcke kehren, wie ohne Zweiffel Christus im Abendmahl gethan hat. Indessen erharre seine Zeit.“ So ist ohne Zweiffel der Anfang in Weymar selbst darmit gemacht worden, inmassen der Altar so gebauet ist, daß der Priester das Angesicht beständig gegen die Gemeinde gerichtet hat. Siehe Christoph Heinrich Löbers Histor. [1286] Eccles. Orlam. p. 42, welcher zeiget, warum diese Gewohnheit nicht aller Orten hat können eingeführet werden.

Das Churfürstl. Epitaphium aber, das gerade hinter dem Altar stehet, hat das Ansehen, als wenn es zum Altar gehöre, und ist dasselbe den drey Printzen des sel. Churfürstens Johann Friedrichs gesetzet worden; Dahero unter andern Zierrathen und Gemählden, z. E. auswärts rechter Seits die Tauffe Christi am Jordan, lincker Seits der gen Himmel fahrende JEsus sammt denen nachschauenden Jüngern, auf dem einen innern Flügel steht der Churfürst Johann Friedrich nebst seiner Gemahlin Sybillen in Lebens-Grösse und oben darüber V. D. M. I. AE. Auf dem andern Flügel der innern Seite stehen die drey Printzen, ebenfalls in Lebens-Grösse. In der Mitte soll sich nebst andern Biblischen Bildern auch Lucas Cranach, sonst Müller genannt, von Cranau aus Francken gebürtig, mit eingemahlet haben, welches der in dem langen Barte ist und mit seinem Bilde, so auf dem Gottes-Acker in Stein gehauen ist, gantz wohl überein kömmt. Wie dessen Meldung thut Müller in Annalibus, p. 121. Die Auffschrifft auf diesem Churfürstl. Epitaphio lautet also:

Illustrissimis & inclitis Princibus Dni. Joh. Fridr. I. Duci Saxoniae Imperii Romani nato Electori, Landgravio Thuringiae, Marchioni Misniae etc. Et D. Sibyllae natae Duci Clevensi Jul. Berg. etc. desideratissimis parentibus luctuosi filii Joh. Frid. II. Joh. Wilhelmus, Joh. Frider. III. gratitudinis ergo posuerunt:

Confessis Stabili, per Saeva parentibus a. ma
Justificam pietate fidem, pietatis Amantes,
Grata piis Soboles, uno Tres pectore Fratres
Hanc Tabulam posuere, Annis ut euntibus esset
Adsertae fidei Monumentum & pignus Amoris.
Christe Tuis praesens, qui tuta Umbracula praebes,
Ut superent etiam quae non superanda putantur,
Da pacem atque Hostes compesce, tuere timentes
Te Mediante patrem, cujus sapientia, justum
Ante Deum in Solo reddit Fiducia Christo.
     Anno Domini M. D LV.

Es sind in dieser Kirche zwey Cantzeln zu finden, die eine und grosse stehet an dem andern südlichen Pfeiler; die kleine stehet unten vor dem eisernen Gitter, gerade vor dem Churfürstlichen Begräbniß. Von dieser kleinen ist weiter nichts zu mercken, als daß darauf Sonntags die Evangelischen und Epistolischen Lectiones, übrigens aber alle Betstunden und Catechismus-Examina gehalten werden, sie ist 1691 von einer Christl. Person, besage der Anfangs-Buchstaben D. C. dahin verehret worden. Die grosse Cantzel, so aus einem gantzen Steine recht künstlich gehauen, ist von Hertzog Wilhelm Ernsten höchstseligen Andenckens in der Pfingst-Wochen mit einem Carmesin-rothen Sammet, darauf sein Fürstl. Wappen mit Gold gesticket, mit Schmaragd und einer kostbaren Perlen-Schnur besetzten und mit gold und silbernen Frantzen versehenen Decke, davon das Kirchen-Protocoll, so in dasiger Stadt-Sacristey befindlich p. 77 kan gelesen werden, bekleidet.

[1287] Der Taufstein ist ebenfalls sehr künstlich aus einem gantzen Stein mit vieler Kunst gehauen. Der hochsel. Hertzog Wilhelm Ernst hat solchen ebenfalls 1689 eben wie die Cantzel mit einer rothen Decke mit dem Fürstl. Wappen gesticket, mit gold und silbernen Frantzen besetzet, gezieret.

Die Orgel war vor Zeiten an der West-Seite nebst dem Singe-Chor an der Mauer in die Höhe gebauet, das rechte Corpus war mit Flügeln, deren der lincke auswendig mit dem Engel Gabriel und Maria, Luc. I, der rechte mit dem Engel der zu den Hirten kam, und ihnen andeutete: Siehe ich verkündige etc. Luc. II. Inwendig mit denen Weisen aus Morgenland, und dem ihnen erschienenen Stern, Matth. II. Der lincke mit der Historie, da man JEsum in Windeln wickelt, und in eine Krippe legt. Luc. II. bemahlt war. Darauf, als der Durchlaucht. Fürst, Herr Johann Ernst, Hertzog zu Sachsen, höchstseligen Andenckens, 1683 den 15 May starb und den 8 Julius beygesetzet wurde, und also eine jährige Landes-Trauer gehalten wurde, fieng man an, die alte abzubrechen und heim zu schaffen. An dieser neuen nun brachte man ein Jahr zu, ehe sie gesetzet war, und da sie nun gesetzet werden solte, wurden auf dem Männer-Chor an der West-Seiten etliche Stühle weg, auch ein Stück vom Chor gäntzlich eingerissen, und Bogenweis wurden neue angebauet, worauf man denn mit der neuen anfieng, und erstlich das Rück-Positiv, nachmahls aber das gantze Corpus setzete, woran oben das Fürstl. Wappen, unten aber am Postitiv des Raths-Wappen zu sehen war. Nachdem aber solche nach gäntzlicher Verfertigung von einen andern und fremden Orgelmacher probiret worden, die Probe aber nicht gehalten, ist der Verfertiger, nachdem er etliches daran verändert, endlich bey Nacht und Nebel fort gezogen. Worauf der Rath abermahls darauf bedacht gewesen, wie der Kirchen entweder mit Ausbesserung oder aber gäntzlichen Abnehmung dieser neu gemachten Orgel geholffen werden mögte; die man endlich auch abermahls einem andern verdinget, welcher diese neue verfertigte wieder abgenommen, das meiste davon, das dienlich gewesen, gebrauchet, und eine verfertiget, dieselbe auch wiederum höher als vorige gesetzet, daß nachgehends unten auf dem Chor man wieder Platz bekommen, und Stühle allda wieder anbauen können. Der Orgelmacher, der sie verfertiget, hieß Christoph Junge aus Laußnitz, und brachte er an solcher gleich Jahr und Tag zu, ehe er sie in völligem Stand setzete. Und wurden ihm und den Seinigen wöchentlichen Acht Gülden vor seine Mühe und Materialien gereicht. Im Jahr 1690 ließ sie Sebastian Altmann, Müntzmeister daselbst, durch einen, Nahmens Rentschen, Kunstmahlern in Weymar, mahlen und starck vergolden.

Was die Sacristey dieser Kirche betrifft, so ist dieselbe wegen der sonderbahren Begebenheit, bey welcher sie soll seyn erbauet worden, und wegen der verschiedenen Meynung davon, merckwürdig. Die erste Meynung ist diese, daß, da einer [1288] mit Nahmen Jacob Seyfried, sonst Cantzler genannt, dem ersten Lutherischen Pfarr-Herrn und Superintendenten Johann Cäsio, sonst Grau genannt, eine Maulschelle gegeben, so habe dieser auf Befehl der Obrigkeit diese Sacristey zur Straffe bauen müssen. Müllers seine Worte in Annalibus p. 131. davon sind folgende. „Den 5 Nov. 1559 ist Johann Cäsius, Pfarr und Superintendent zu Weymar, im 76 Jahr seines Alters gestorben. Diesen Priester hat eines zur selben Zeit vornehmen gewissen Fürstl. Dieners Sohn, um des willen, daß er demselben wegen seines übel geführten Lebens in der Beichte das Gesetz geschärfet, einsten auf der Stiege bey der kleinen Kirch-Thür aufgepasset, und als er zur Winters Zeit bey der Dämmerung herab gehen wollen, eine derbe Maulschelle gegeben. Worauf gedachter Superint. die Schmach D. Luthern zu erkennen gegeben, und ihn consuliret, welcher auch geantwortet: er solle es nur dem grossen GOtt und seiner Obrigkeit heimstellen, man würde erfahren, daß obgedachten bösen Bubens-Geschlecht nie auf den grünen Zweig kommen, auch unter ihnen zu jeder Zeit krumme und lahme gebrechliche Personen seyn würden. Zur Strafe, welche ihm die Obrigkeit ex officio dictiret, habe derselbe die Sacristey an der Pfarr-Kirche bauen lassen müssen.“ Die andere Meynung gründet sich auf eine Schrifft die man bey Hinwegreisung der alten Sacristey in dem Knopffe gefunden und also lautet: „Im Julio Anno 1583 ist diese Sacristey zugerichtet und verfertiget worden, und zu Aufbauung derselben, haben die Churfürstl. Sächs. Statthalter und Räthe, in Vormundschafft Herrn Friedrich Wilhelms und Herrn Johannes Gebrüdere, der Hertzoge zu Sachsen auf bittliches Anlangen der H. des Ministerii, M. Nic. Jagenteuffels, Superintendentens und M. Martin Zangii, Joh. Schulteri, Diaconor. etc. 200 Rthlr. zur milden Steuer gereichet und dargegeben. Signat. Weymar den 16 Jul. anno ut supra.“ Diese Schrifft wird auch bestärcket dadurch, daß als man bey der letzten Reparatur das Dach abgenommen, um noch einen Stock darauf zu setzen, man in der Mauer jetzt erwehnter Sacristey eben die Jahrzahl, so im Thurm-Knopff beschrieben gestanden, nemlich 1583 in einem Stein eingehauen, gefunden. Beyde Meynungen können nun zugleich nicht wahr seyn, es sey denn, daß man sagen wolte, die Seyfriedische Sacristey sey nach der Zeit wieder umgerissen, und 1583 anders gebauet worden; aber dieß müste nun erst noch erwiesen werden; und in Ermangelung dieses Beweises behält freylich die andere mehrern Vorzug wegen des sichern Documents, so man so wohl in der eingelegten Schrifft, als auch durch die in Stein gehauene Jahrzahl gefunden.

In dieser Sacristey treffen wir im Fenster einen eisernen Kasten an, darinnen das durch die Cymbel-Beutel gesammelte Geld aufbehalten wird. Die Gelegenheit ist Vermöge der Nachricht aus dem Alten Kirchen-Buch oder Protocoll n. I diese: „Den 17 Jan. 1648 war in der Nacht ein Dieb in die Kirche gebrochen, durch Eröffnung der [1289] Chor-Thüre, und hatte wollen den Gottes-Kasten eröffnen, wie er denn auch allenthalben versucht, und oben ein Loch durchmachen wollen, weil aber die Decke gantz mit Eisen unterzogen, als hat er leer abziehen müssen. Darauf hat der Fürstl. Sächs. Hof-Verwalter, Herr Dietrich Wiedemann, auf Ansuchen und Erinnern des Herrn General-Superint. D. Nic. Zapffens, wie auch des Archi-Diaconi M. Chemnitii, als seiner guten Freunde, einen schönen eisernen Kasten in die Kirche zum Gottes-Kasten verehret, welcher in die Sacristey ins Fenster durch Vermittelung Herrn Capitain Nic. Theiners eingemauert, und eine Decke darauf gemachet worden, an dem Ort, da sonst ein Schranck gewesen.“ In dieser Sacristey ist auch noch zu finden Caspar Melisanders, ehemahligen General-Super. zu Altenburg, im Druck verfertigtes Ehe-Büchlein, so noch gantz unversehrt auf dem Gottes-Acker von dem Todten-Gräber ehemahls ausgegraben worden, ohnerachtet der Cörper 15 Jahr in der Erden gelegen, und alles verfaulet. Siehe Joh. Heinrich Ackers Versuch zur sufficienten Nachricht von D. Caspar Melisanders Leben p. 12 u. f.

Eines von allerdenckwürdigsten Begräbnissen ist wohl bey dieser Kirche, und welches die Nachwelt noch immer verehren wird, des Durchl. Churfürsten Johann Friedrichs, und seiner Gemahlin Fr. Sybillen. Beyde liegen neben einander vor dem hohen Altar, deren Begräbniß mit einem grossen eisernen Geländer umgeben, und mit schönen Metallenen Tafeln bedeckt. Auf deren ersten sind nebst dem Churfürstl. Wappen, so in der Mitte stehet, diese Worte befindlich: „Im 1554 Jahre den 3 Martii zwischen neun und zehn Uhr Vormittage, ist der Durchl. Hochgeb. Fürst, Herr Joh. Friedr. der ältere Hertzog zu Sachsen und gebohrner Churfürst etc. Landgrafe in Thüringen etc. von dieser Welt abgeschieden in Christo seliglich eingeschlaffen, und liegt allhier begraben.“ Auf der andere Tafel stehet der Churfürstin Wappen mit diesen Worten: „Im 1554 Jahr den 21 Febr. zwischen 8 und 9 Uhr zu Abend ist die Durchl. Hochgeb. Fürstin und Frau, Frau Sybilla, gebohrne von Gülich, Clev und Berg, Landgräf. in Thüringen, Marggräf. zu Meissen etc. von dieser Welt abgeschieden, in Christo seliglich entschlaffen, und liegt allhie begraben.“ Ihr Epitaphium stehet bey dem ersten Eingange an dem Gymnasio mit einem höltzernen Gitter umgeben; das Epitaphium selbst ist von Marmor, die vier Säulen aber, worauf es ruhet, ist von braunen Alabaster. Sie wird daselbst kniend angetroffen. Die Schrifft aber, so unten daran stehet, kan eigentlich nicht erkannt werden, weil das meiste abgestossen ist.

Das Fürstl. Erb-Begräbnis belangend, ist dasselbe von Hertzog Wilhelm dem Vierdten erbauet worden, und stehen darinne folgende Fürstl. Leichname:

1. Johann Wilhelm, Hertzogs Wilhelms des Vierdten dritter Printz, der 1639 den 16 May im 9ten Jahr seines Alters starb.
2. Wilhelmine Eleonore, Herrzogs Wilhelms [1290] älteste Prinzeßin, welche 1653 den 1 April im 17 Jahr ihres Alters gestorben.
3. Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Hertzogs Wilhelms des Vierdten jüngster Printz, so 1656 den 9 Aug. seel. entschlaffen.
4. Wilhelm, Hertzog Bernhards zu Jena erster Printz, starb 1666 den 21 Jul. zu Jena, seines Alters 1 Jahr, 11 Monat.
5. 1666 den 10 April ist Hertzog Bernhards zu Jena todt gebohrne Prinzeßin allhier beygesetzet.

Von denen Epitaphiis, so vom Marmor und Alabaster verfertiget sind, kommen sechs vor:

1. Das schöne Mermorne Epitaphium, so unter der ehemahligen Bibliotheck stehet, bey der Thür, wenn man beym Gymnasio hineingehet, und welches zum Ehren-Andencken gesetzet worden der weyl. Durchl. Churfürstin Sybillen, des höchstseel. Churfürstens Johann Friedrichs Gemahlin.
2. Das Epitaphium der Durchl. Agnesen, Hertzog Johann Friedrichs des Andern, so wegen der Grumbachischen Händel zu Gotha gefangen und von da nach der Wiener Neustadt gefangen geführet wurde, Durchl. erste Gemahlin, welches stehet bey der eisernen Thür an dem grossen Epitaphio Hertzog Johannis, und von weisen Marmor aufgerichtet. Ihre Inscription ist folgende:

Talis adhuc vivens, Genus Hessi sanguinis Agnes
     Saxoniae Ducibus Nupta Duobus Eram
Principe Mauricio primo viduata Marito
     In Thalamum Veni Iam Friderice Tuum,
Bis duo Lustra Duo- & Quinque superstes in annos
     Ad superas Abii Morte Soluta Domos,
Morte, propinati Quae suspicione Veneni
     Non caret, occultum judicat omne Deus.

3. Das oben neben Hertzog Johanns weissen und schwartzen marmornem Epitaphio zur rechten Hand stehende Epitaphium, so Hertzog Johann Wilhelm gehöret, von gleichen weissen Marmor. Die Inscription an dieser Tafel lautet also:
Epitaphium illustr. Princ. ac Dni. Dni Joh. Wilhelm Duc. Sax. Thur. & Marchio. Misniae qui natus est anno 1535 die 9 Mart. anno autem 1573, 6 Mart. aetatis suae 43 in Christo placide exspiravit.

Et Tibi dat pietas Dux jam Guilielme sepulcrum
     Et Titulum Virtus, quae Tibi culta fuit
Hinc princeps laudate jaces: Tua continet ossa
     Patria: quae meritis floret adaucta Tuis.
Non Tu Corpus eras sine pectore, vis Tibi Mentis
     Dextera Consiliis, nec pigra rebus erat.
Simplicis & Studium probitatis & Ardor honesti
     Justitiae tenax Cura, timorque Dei.

[1291]Congrua defuit His tantum Virtutibus AEtas,
     Namque Diem ante Diem funere raptus Obis.

4. Das Epitaphium, so eines von den schönsten ist und am allermeisten in die Augen fällt, auch aus schwartz und weissen Marmor verfertiget ist, und dem Durchl. Hertzog Johann und dessen Fr. Gemahlin, Fr. Dorotheen Marien gehöret.
5. Das Epitaphium Friedrich Wilhelms, von weisen Marmor.
6. Das gleich an diesem Fürstl. Epitaphio herunter, gerade an der eisernen Thür, wo Montags das kleine Glöcklein in der 10 Bet-Stunde gezogen wird, stehende unvergleichliche marmorne Epitaphium Johann Friedrichs des Dritten, Churfürst Johann Friedrichs vierdten und jüngsten Sohns. Er starb zu Jena, allwo er Studirens halber sich aufhielt, den 31 October 1565 in 28 Jahre seines Alters.

Ausser diesen angeführten, sind in dieser Haupt-Kirche noch sehr viele Epitaphia, so wohl Fürstl. als adelicher und vornehmen Bürgerl. Personen befindlich, welche alle anzuführen zu weitläufftig scheinet.

In dieser Kirche findet man auch einige Fahnen, so daselbst aufgehänget worden. Im Chor sind vor der Reparation Acht Fahnen zu sehen gewesen, als zwey zur rechten, zwey zur lincken, zwey über dem Herrn-Stübgen, zwey an dem einen nordlichen Pfeiler.

Die 1) zur rechten, ist Herrn Friedrichs, Herzogs zu Sachsen, immassen diese Buchstaben darauf stehen: F. H. Z. S. G. C. V. B. sammt der Jahrzahl.

Die 2) rechter Seite, ist Hertzog Bernhards. Die Buchstaben lauten also: B. H. Z. S. I. C. V. B. die Jahrzahl 1655, mit der Ueberschrifft: Mea Deus Gloria.

Die 1) lincker Hand ist Hertzog Johann Ernstens, des Jüngern. Die Buchstaben sind folgende: I. C. I. H. Z. S. G. C. V. B.

Die 2) daselbst ist Friedrich Wilhelms, darauf diese Buchstaben: V. G. G. F. W. H. Z. S.

Die zwey am südlichen Pfeiler sind vermuthlich wohl die ältesten; denn fast nichts känntliches noch gantzes mehr daran gewesen. Die kleine zeiget zwar noch das alte Sächß. Wappen, aber fast unkänntlich. Die Jahrzahl 1565 und zwey Buchstaben V. D. welche, ob sie diese V. D. M. I. AE. oder aber V. D. S. G. C. V. B. andeuten sollen, kan nicht gewis gesaget werden. Die grössere weiset nach genauer Durchsuchung die Buchstaben V. D. M.

Die zwey auf der Bibliotheck zeigen, die erstere die Buchstaben: I. H. Z. S. etc. mit der Jahrzahl 1605 und mit der Ueberschrifft: H. L. M. I. D. W. Die andere und kleinere F. W. H. Z. S. G. C. V. B. mit der Jahrzahl 1610. Die übrigen Fahnen in dieser Kirche findet man 1) an kleinem Chor, 2) am andern Pfeiler über dem Predigt-Stuhl, 3) am vierdten südl. Pfeiler und 4) am dritten nordlichen Pfeiler. Die eine über [1292] dem Predigt-Stuhl zu Ehren und Gedächtnis Herrn Friedrichs, H. Z. S. etc. mit der Jahr-Zahl 1656 und Buchstaben F. H. Z. S. G. V. B. sammt der Ueberschrifft: malo aurum & gemmas perdere, quam litteras nescire. Die andere daselbst ist dem jungen Printzen I. W. angehängt, welches die Buchstaben klärlich zeigen I. W. H. Z. S. G. C. V. B. die Jahrzahl 1.6.3.9.

Eine schöne Zierrat dieser Kirche machet unter andern auch das eiserne Gitter, so so breit gehet, als die gantze Kirche ist, und wodurch vier Thüren nach dem Altar zu gehen. Auf wessen Kosten es verfertiget worden, ist unbekannt, weil keine Nachricht davon vorhanden. Weil aber die Gegend hinter diesem Gitter, das Fürstl. Erb-Begräbnis in den alten Documenten genennet wird, immassen bey etliche dreysig Fürstl. Personen da begraben liegen, so ist zu vermuthen, daß um dieser Ursach willen dieses Gitter gemacht worden, um das Fürstl. Begräbnis von denen andern Leichen abzusondern. Im übrigen siehet man in der Gegend bey der kleinen Cantzel in diesem künstlichen Gitter diese Worte mit eingeschlungen M. Nicolaus Secke, so vermuthlich der Verfertiger dessen ist, und unten darunter die Zahl 1597, und hierunter zwey Schwerder, so dem Ansehen nach das Sächsische Wappen anzeigen und bedeuten soll, daß auf Fürstl. Kosten dasselbige verfertiget worden. An diesem Gitter stehen vier Friedens-Schilder, welche bey dem solennen Friedens-Feste 1650 den 19 Aug. Fürstl. Herrschafft hat verfertigen lassen. Sie sind von Kupffer rings rum mit einem starcken Rauten-Crantz eingefast, über jedwede darinne befindliche Schrifft, welche wir gleich benennen wollen, das Wort ץהךה‎ über dem Schild eine Crone, auf dieser die Buchstaben W. H. Z. S. denn über diesen Buchstaben ein kleines Schild, welches gleichfalls mit einem Rauten-Crantz gezieret, inwendig das Sächß. Wappen und oben drüber eine Taube mit einem Oel-Blatte, gantz unten an der Stange die Jahrzahl 1650 den 19 Aug. Auf dem ersten Schilde, welches der damahlige Stadt-Richter Romstedt getragen, stehen diese Worte:

Gott läst uns den Frieden sehen,
Der auf Glaub und Treu geschehen,
Drum fürchtet Gott und dessen Wort,
So wird er blühen immerfort.

Das andere Friedens-Schild, so getragen Adam Hemppel, ein Becker, hat diese Worte:

Was nicht geschehen ist vor hundert und drey Jahren (1547)
Hat man bey diesem Fried- und Friedens-Fest erfahren,
Des Johann Friedrichs, Churfürstens, Deutsche Treu
Und Redlichkeit, die wird gepriesen jetzt aufs neu.

In dem dritten Friedens-Schild, so von einem Knaben getragen worden, der mit einem weissen Hemde angethan gewesen, und einen grünen Crantz auf dem Haupte gehabt, dem nebst der Schulmeisterin über sieben hundert Knaben und Mägdlein gefolget, in Acht und Acht in einer Reihe die Knaben in weissen Hemden, die Mägdlein in ihrem besten Zierrat [1293] und die Haare gen Felde geschlagen, auch die Knaben und Mägdlein Cräntze auf den Häuptern, und grüne Zweige in Händen tragend, welchen nebst der Cantorey die Schul-Collegen, General-Super. Zapfe und Archid. M. Christian Chemnitius gefolget, welche gesungen das Lied, so auf diesem Schilde stehet:

GOtt, der Friede hat gegeben,
Laß den Frieden ob uns schweben,
Friede, Friede in dem Lande,
Glück und Heyl zu allem Stande.

Das vierdte Friedens-Schild, so von dem damahligen Stadt-Richter, Georg Hildebranden getragen worden, hatte in sich folgende Worte:

O Weimar, du hast nun bekommen doch das Best,
Daß du erhalten bist, bis auf das Friedens-Fest.
GOtt wird mit seiner Hand noch ferner ob dir walten,
So du sein Wort wirst fest, und an den Glauben halten.

Wie aber dieses Fest begangen worden, solches belehret die bey dasigen Kirchen-Archiv nach aufbehaltene Vorschrifft, wie es bey der Proceßion des auf den 19 August dieses mit GOtt angestellten Friedens-Danck-Festes zu halten. Die Beschliessung dieser Proceßion erzehlet Müller in Annalibus p. 383.

Nicht weniger sind in dieser Haupt-Kirche drey schöne meßingene Cronen-Leuchter. Den ersten hat der Herr Bürgermeister Zelcke 1702 im Decemb. hinein verehret, und soll derselbe 58 Rthlr. 23 Gr. gekostet haben, auch hat bemeldeter Herr Bürgermeister jährlich zwey Thaler zu Lichtern auf diesen Leuchter vermacht. Hierauf hat dessen Frau Liebste noch andere zween dergleichen von gleichen Werth verfertigen lassen und hundert Thlr. Capital legirt, von dessen Interesse die Lichter geschaffet werden.

Weil auch endlich etlichemahl der Bibliotheck gedacht worden, so ist davon nur so viel zu berühren, daß vor letzter Reparatur sie auf der Nordlichen Seite, im ersten Gewölbe von dem Gymnasio her, gleich hinter dem grossen Epitaphio gestanden, darzu von aussen hierauf eine schöne steinerne Treppe ist geführet gewesen. Wo eigentlich solche ihren Ursprung her habe, ist nicht ausfindig zu machen. Die letztere Revision dieser Bibliotheck ist unter Herr Lic. Conrad von der Lage, damahligen Superintendenten und Pfarr daselbst, mit Zuziehung D. Gottfried Beiers, Land-Physici, auch M. Anthon Günther Faselii, damahligen der Heiligen Schrifft Befliessenen, geschehen vom 29 May bis 5 Jul. 1677. Da zumahl hat sich die Bibliotheck auf 1420 Stück belauffen, und nach der Zeit sind unterschiedene wieder dazu gekaufft worden. Wie denn der Gebrauch ist, daß jeder Ordinatus einen [1294] Thaler dazu geben muß, und ist nicht zu zweifeln, daß mit der Zeit eine ansehnliche Bibliotheck in einem bequemen Orte wieder aufgestellet werden möchte, damit sie zum Gebrauch offen seyn könnte, immassen nicht leichte Wercke von den Kirchen-Vätern der ersten Kirche vorhanden, die nicht auch darinnen anzutreffen sind.

Wenn wir die Herren Geistlichen bey dieser Haupt- und Pfarr-Kirche, wie solche nach und nach gefolget, in ihrer Ordnung anzuführen gedencken, so verdienen den ersten Platz die Ober-Pfarr und Superintendenten. Es sind aber diese hochverdient gewesene Ober-Pfarr so gleich nach der Reformation Superintendenten und nachgehends General-Superintendenten gewesen. Der Anfang der dasigen Superintendenten ist, nach Anzeige Christoph Heinrich Löbers Histor. Eccles. Orlamundan. p. 15. u. ff. wohl zu suchen in der ersten Visitation, welche der höchstsel. Churfürst Johann der Beständige genannt, wie in andern ihm zubehörigen Landen 1525 also alda 1528 angestellet. Gleichwie nun zu dieser Visitation im Thüringischen Land-Kreise bestelt waren Christoph von der Planitz, Philipp Melanchton, Friedr. Myconius, und Justus Mene. (Siehe Müllers Sächs. Annales, Zeibichs Catechismus-Hist. p. 96. §. 36): Also haben sie auch vermöge ihrer Instruction gewisse Diöceses angeordnet, über deren jede einer aus der Zahl der Pfarrherrn zum Inspector gesetzet, und ihm die Sorge und Aufsicht über die andern dieser Diöces aufgetragen wurde. Diese Inspectores wurden nicht Episcopi, wie dieses Wort im Pabstthum war gemißbrauchet worden, sondern alsbald Superintendenten genennet, wie dessen der hochberühmte Seckendorf in Hist. Lutheranismi gedencket und erzehlet, daß dieser Nahme alsbald nach dieser Visitation 1528 aufgekommen. Und eben damahls ist es ausser Streit geschehen, daß auch dasiger erster Pastor nach der Reformation so gleich zum Superintendenten gesetzet worden, zumahl, da schon Weymar eine Superintendur genennet wurde, als Rosinus noch bey Cäsii Lebzeiten angenommen ward. Wenn aber diese Superintendur eigentlich in eine General-Superintendur verwandelt worden, davon ist keine Nachricht vorhanden. Die hochverdienten Männer selbsten, welche von der Reformation an bis auf diese Zeit dieses wichtige Amt geführet, sind solche:

1. M. Johann Zäsius, sonst Grau genennet, ist 1514 am Sonntage Jubilate zum ersten Evangelischen Prediger von dem theuren Bekenner und löblichen Churfürsten Johann Constans zum ersten Evangelischen Prediger zu Weymar beruffen worden. Im Jahr 1559 ist er wegen hohen Alters und schwachen Leibes seiner Dienste von gnädigster Herrschafft erlassen und an seiner Statt erwählet worden:
2. M. Bartholom. Rosinus, ist wegen des [1295] grossen Synergisten Victorin Strigelii, zu Ende des 1562 Jahres, seines Dienstes entsetzet worden und kam an seine Stelle
3. M. Christoph Helmerich, dauerte aber auch nicht lange, immassen er bey damahligen zerrütteten Kirchen-Zustand 1567 seines Dienstes wieder entsetzet ward. Im folgete
4. M. Barth. Rosinus, wurde von Waldenburg aus der Schönburgischen Herrschafft, wo er inzwischen Superintendent gewesen, zurück beruffen, und in sein voriges Amt wieder eingesetzet, wurde aber 1573 zum andernmahl seines Amtes entsetzet, worauf er sich nach Regenspurg begeben, und ist daselbst als Ober-Pfarr 1586 den 15 Dec. gestorben. Bey seiner anderweitigen Absetzung wurde angenommen
5. L. George Luder, der nachgehends Doctor der Heiligen Schrifft worden. Und dieses geschahe zwar nach Absterben des Löblichsten Fürsten Hertzogs Johann Wilhelms 1573 von Churfürst Augusten in Vormundschafft der beyden jungen Herren; aber mit schlechter Zufriedenheit des Raths und des Volcks. Müller in den Sächsis. Annal. p. 174. gedencket, daß 1578 Rath und Bürgerschafft in Weymar gebeten um GOttes willen, bey den Churfürstl. des Synodi halber Verordneten, man solte D. Ludern wieder von ihr nehmen und dagegen Rosinum aus Regenspurg aufs neue beruffen. Es sey ihnen aber abgeschlagen worden. Ob nun wohl 1577 D. Luder das Concordien-Buch unterschrieb, so muste er dennoch 1578 vom Amte wieder abgehen, und starb in Merseburg. Es wurde darauf diese Superintendur nicht so gleich besetzet, jedoch wurde
6. Barth. Gernhard, einem versuchten Theologen, die Inspection aufgetragen. Seinen Lebens-Lauf hat aus dessen eigenem Aufsatze kürtzlich beschrieben D. Zeibich in der Catech. Histor. p. 120. u. f. Nachdem er aber von Churfürst August nach Pirna befördert war, so wurde zum Superintendenten verordnet
7. M. Nicol. Jageteufel. Er trat dieses hohe Kirchen-Amt an 1581 um Pfingsten, und starb Montags nach Palmarum 1583. Diesem folgete
8. D. Timoth. Kirchner, verwaltete dasiges Bischoffs-Amt mit sonderbarem Ruhm von 1583 bis 1587, in welchem Jahre er den 14 Sept. im 54 Jahr seines Alters gestorben. Darauf folgete
9. D. Anton Probus, führte den Bischoffs-Stab von 1587 bis 1612. Ihm folgete
10. D. Abraham Lange, ward 1610 dem alten D. Probo als ein Beystand und künfftiger Nachfolger zugeordnet, starb aber [1296] 1615 den 24 Dec. seines Alters 50 Jahr, Siehe von ihm D. Reinhardts Dec. Sacr. P. II, wo dessen Lebens-Geschichte zu finden sind.
11. D. Albert Grauer, wurde im Jahr 1616 den 3 Mertz zum General-Superintendenten beruffen, und ist 1617 den 30 Octob. gestorben.
12. M. Joh. Kromayer, ist 1613 von Eißleben von der Durchlauchtigst. Frau Wittben, Dorotheen Marien, nach Weymar zum ordentlichen Hof-Prediger beruffen worden, ward hiernächst Vice-Inspector und endlich 1627 General-Superintendens, stirbt 1643 den 13 Jul. seines Alters 66 Jahr und 7 Monat.
13. D. Nic. Zapf, wird von Hertzog Wilhelm den Vierdten zu Sachsen 1643 zum General-Superintendent beruffen, stirbt 1672 den 29 August, seines Alters 73 Jahr.
14. L. Conrad von der Lage, von Jevern aus Frießland, wird nach dem Hintritt D. Zapffens, 1672 von Hertzog Johann Ernsten zum Ober-Hof-Prediger und General-Superintendent gnädigst ernennet, wartet dieses Amt ab 21 Jahr und stirbt 1694 den 5 December. Ihm folgete
15. D. Joh. Wilhelm Baier, hat solches von Hochfürstl. Weym. Herrschafft ihnen gnädigst aufgetragene Bischoffs-Amt 1695 würcklich angetreten, solches aber länger nicht als nur drey Monate geführet, indem er den 19 October besagten Jahres wieder verstorben.
16. Joh. George Lairitz, trat solches hohe Amt an 1698 den 9 Mertz und starb 1716 den 4 April, nachdem er sein Leben gebracht auf 68 Jahr.
17. D. Johann Philipp Treuner, erhält die Vocation zum gesammten Ober-Hof-Prediger, Beicht-Vater, Ober-Consistorial- und Kirchen-Rath, General-Superintendent und Ober-Pfarr zur Stadt-Kirche S. Petri und Pauli 1716, langet in Weymar an den 4 Febr. 1717 und stirbt den 21 Jenner 1722.
18. D. Christoph Heinrich Zeibich, wird zum General-Superintendenten den 1 Nov. 1724 beruffen, aber von Ihr. Durchl. Hertzog Ernst Augusten als Ober-Hof-Prediger und Consistorial-Rath 1728 seines Amts entlassen, gieng darauf nach Merseburg und wurde Stiffts-Superintendent, von dar nach Wittenberg 1732, wurde Probst und Professor der Theologie.
19. M. Johann George Weber, wurde aus Leipzig 1719 an diese Haupt-Kirche beruffen, darauf als Hof-Prediger an dasige Fürstl. Hof-Gemeinde 1723 und als jetzt regierende Hochfürstl. Durchl. Hertzog Ernst August nach höchstseligen Hintritt Hertzog Wilhelm Ernsts, die Regierung allein übernahm, hat er ihn 1728 zu Dero [1297] Ober-Consistorial-Adsessor, Ober-Kirchen-Rath, Hof-Prediger und Beicht-Vater beruffen und bestellet, versahe nach Erlassung Hr. D. Zeibichs die Vices eines General-Superintendentens, wurde endlich 1730 von Höchstgedacht jetzt regierender Hochfürstl. Durchl. als General-Superintendent gnädigst ernennet, welches hohe Amt er den 21 Sonntag nach Trinitatis angetreten.

Die richtige Folge der Diaconorum von der Zeit der heilsamen Reformation D. Luthers an, ist schwer zu finden; weil weder im Raths- noch Kirchen-Archiv sie nach der Ordnung gefunden werden; so viel aber als möglich, sollen sie hier angeführet werden. Es ereignet sich aber gleich dabey dieser Mangel, daß von Anfang her nicht bemercket worden, welche Archi-Diaconi und Diaconi gewesen, und solte man fast glauben, daß dieser Unterschied gar nicht bemercket worden, weiln in den alten Raths-Handels-Büchern allezeit nur der Capelläne gedacht wird. Und das älteste Buch, so im Weymarischen Raths Archiv von den Diaconis zu finden, fängt erst von Rutilio an, welcher Archi-Diaconus gewesen; doch ist zu vermuthen, daß dieser Unterschied noch vor Rutilio gewesen. Damit wir nun in dieser Sache mit mehrerer Gewißheit gehen, so soll erst nur von denen gehandelt werden, welche ohne bemerckten Unterscheide sind Capelläne genennet worden. Und unter solchen ist der

1. Anton Scharf, welcher besage einer Registratur im Raths-Handels-Buche C vom Jahre 1528-1538 p. 84. b. mit Bewilligung gnädigster Herrschafft 1532 von dar weggezogen. An dessen Stelle ist
2. Balthasar Baier beruffen worden, welcher auch 1532 am Tage Aller Heiligen angenommen worden, laut besagten Raths-Handels-Buch l.c. Hierauf wird im Raths-Protocoll d 17. de annis 1538-1551 gedacht.
3. Benedict Melhorns, der Montags nach Invocavit 1554 von Altenburg zu einem Diaconus auf- und angenommen worden. Im Jahr 1558 ist er mit Hertzog Johann Wilhelm auf die Reise nach Franckreich gegangen. Mittler Zeit hat dessen Amt versehen:
4. M Philipp Cäsar, nachdem aber bemeldeter Benedict Melhorn wiederkommen, ist ihm vom Rath zum freundlichen Abschiede zwölf Thaler gegeben worden, mit angehängtem Erbieten, wenn er binnen zwey Monat nicht wieder versehen würde, alsdenn und nach Ausgang der Zeit solcher Monden, so solle ihm noch acht Gülden zu einer Zubuß hernach gegeben werden. Siehe Raths-Protocoll 1554. p. 61. Es wurde daher:
5. Benedict Melhorn wieder an seine vorige Stelle gesetzt, währete aber nicht lange, so gerieth er mit Rosino in das Unglück, daß er mit ihm wegen der Strigelischen Händel 1567 abgesetzt wurde, das folgende [1298] Jahr ward er zwar in seine vorige Dienste gesetzt, 1569 gab er aber sein Amt selbsten auf. Siehe Raths-Protocoll vom Jahr 1554. p. 161.
6. Fabian Keihn, wenn dieser angetreten, ist nicht zu finden gewesen. So viel aber ist gewiß, daß er auch wie andere mehr wegen der Strigelischen Streitigkeit 1562 abgesetzet, aber 1567 wieder eingesetzt worden, starb kurtz darauf 1568.
7. M. Basilius Michel.
8. Johann Frein, welche beyde an Melhorns und Keihns Stelle gesetzet wurden; als aber die vorigen wieder eingesetzet, wurden beyde 1567 wieder enturlaubet. Jedoch als letzterer 1563 bey Hofe kam, so wurde beruffen
9. M. Samuel Gallus, trat an Freytags nach Galli 1563, wurde aber 1564 seines Amtes wieder entsetzet, und kam an dessen Stelle:
10. Adrian Hammer.
11. Johann Günther kam an die Stelle des verstorbenen Hrn. Keihns 1568, und
12. Paul Peinicker an die Stelle Melhorns, der seine Dienste Schwachheit halber selbst 1569 aufgegeben.
13. M. Samuel Gallus, war schon 1564 seines Amtes entlassen worden und
14. Lampertus Faustus. Beyde diese Diaconi aber geriethen mit Rosino, da er das anderemahl seiner Dienste entsetzet wurde, auch mit in das Unglück, daß sie abgesetzet wurden.
15. M. Mörlin, wurde auf Churfürstl. Räthe Anschaffung Dienstags den 2 Jun. 1573 zum Caplan genommen. Siehe Raths-Protocoll l.c. p. 217, ingleichen
16. Paul Scheidlich, so aber bald wieder abgesetzet worden, ihm folgete
17. M. Martin Lange, auf diesen hat
18. Peter Popp daselbst als Caplan gestanden, laut Handels-Buchs 1576. p. 174. b.
19. Johann Rosinus, Barthol. Rosini Sohn, ist Donnerstags nach Francisci den 6 Octobr. daselbst ordiniret und dem Herrn Timoth. Kirchnern Superintenden zum Adjuncto gesetzet worden; ob aber dieser nachgehends Diaconus geworden, oder ob sonst einer noch da gewesen, ist nicht zu erforschen gewesen.

Nach denen sehr betrübten Zeiten der Weymarischen Diaconorum, so fast ein gantzes Jahrhundert nach der Reformation gedauret, kommen nunmehro erwünschtere Zeiten, und da in denen alten Raths-Büchern nunmehro ein Unterscheid unter Archi-Diaconis und Diaconis bemercket worden, so können wir dem nunmehro folgen, und von den Archi-Diaconis handeln:

1. M. Martin Rutilius ist 1586 als Diaconus angenommen worden, von diesem wird in dem Raths-Protocoll von den Archi- und [1299] Diaconis gemeldet, daß er 1618 den 19 Jenner gestorben. Ihm folgete
2. M. Elias Schönfeld, vorher Diaconus; ist auch Hof-Diaconus gewesen. Ihm succedirte
3. Heinrich Rauchenberger, Diaconus, ward Archi-Diaconus 1625, verwaltete dieses Amt zehen Jahr, starb 1635 den 6 Oct. Ihm folgete
4. Salomo Brander, vorher Diaconus, ward 1636 Archi-Diaconus; starb aber 1637. Ihn wechselte ab
5. M. David Scharf, vorher Diaconus, ward Archi-Diaconus 1637 den 3 September; starb ebenfals kurtz darauf. Dahero folgete
6. Friedrich Lange, vorher Diaconus, ward Archi-Diaconus 1638 den 4 May, ihm folgete
7. M. Christian Chemnitius, vorher Diaconus, dem folgte
8. M Johann Zogmann, vorher Diaconus, ward Archi-Diaconus 1652, starb 1656 den 20 September; darauf succedirte
9. M. Martin Mosa, vorher Diaconus, starb 1669 den 30 Octobr. ferner
10. August Kromayer, vorher Diaconus, wird 1670 den 15 Mertz Archi-Diaconus, starb 1670 den 8 Nov.
11. M. Ernst Nicolaus Kromayer, vorher Diaconus, ward Archi-Diaconus 1671 den 9 April, starb 1682 den 26 Dec. am Tage Stephan. Ihm folgete
12. M. Theophilus Rößer, vorher Diaconus, ward hernach Archi-Diaconus, und nachgehends Hof-Prediger 1683, starb den 2 Dec. 1689, dem folgete
13. M. Joh. Kellner, vorher Diaconus, ward Archi-Diaconus 1683 den 20 Julius, starb den 4 Octobr. 1693, hernach
14. M. Anton Günther Faselius, vorher Diaconus, ward aber Archi-Diaconus und starb 1727, ihm folgete
15. George Wilhelm von der Lage, vorher Diaconus, ward aber 1728 Archi-Diaconus, suchte aber in eben diesem Jahre seine Entlassung.
16. Anton Ehrenfried Faselius, des kurtz vorher gedachten Sohn, wurde den 3 April 1729 Archi-Diaconus.

Hierauf folgen die Diaconi und Sub-Diaconi:

1. Johann Major, ward 1592 den 17 Aug. Diaconus und 1609 nach Jena als Superintendent beruffen. Ihm folgete
2. M. Philipp Kirchner, ward 1605 Sub-Diaconus, nachgehends Diaconus, zog endlich nach Buttstädt, ihm folgete
3. M. Elias Schönfeld, diesem
4. M: Valentin Klotze, und diesem
5. M. Nicolaus Luppius, so den 19 Febr. [1300] 1610 als Hof- und Stadt-Diaconus beruffen worden, zog darauf nach Tonna.
6. David John, ward 1615 den 25 May als Hof- und Stadt-Diaconus beruffen, zog darauf nach Oßmanstedt, allwo er 1637 gestorben.
7. M. Johann Cörber, wird beruffen als Sub-Diaconus den 5 April 1619, kommt als Pastor nach Lobeda bey Jena 1625.
8. M. Jacob Brand.
9. Heinrich Krauchenberg, ward als Sub-Diaconus beruffen 1620 den 20 Jul.
10. M. Joh. Henzelman, wird Sub-Diaconus, nachgehends Hof- und Stadt-Diaconus, ziehet aber 1626 nach Grawinckel.
11. M. Salomon Brandeß, wird als Diaconus beruffen 1626 den 25 Sept.
12. M. David Scharf, ward zum Diaconus beruffen 1636, und stirbt 1637.
13. Friedrich Lange, vorher Pfarr in Lehn- und Hammerstedt, ward als Diaconus beruffen 1637 den XII Sonntag nach Trinitatis.
14. M. Johann George Seiler, ward Freytags vor Exaudi 1638 zum Diaconat beruffen, stirbt 1643.
15. M. Christian Chemnitius wird als Diaconus beruffen 1643.
16. M. Johann Bamberg, kömmt 1647 zum Diaconat, und stirbt 1650 den 20 May.
17. M. Johann Zogmann, wurde zum Stadt- und Hof-Diaconus beruffen 1650.
18. Johann Bernhard Rhost, ward 1652 den 8 Sonntag nach Trinitatis Diaconus, stirbt 1661 den 17 Jul.
19. M. Martin Mosa, ward beruffen zum Diaconat den 29 Oct. 1661, ihm folgete
20. August Kromayer, wird 1665 am dritten Sonntag nach Adv. zum Diaconat beruffen.
21. M. Ernst Nic. Kromayer, trat am Sonntage Lätare 1670 das Diaconat an.
22. M. Theophilus Rößer, ward zum Diaconat beruffen den 11 April 1671.
23. M. Johann Christ. Scheitz, ward beruffen als Diaconus den 13 Sept. 1674, stirbt 1676.
24. M. Johann Kellner, ward beruffen den 10. Dec. 1676.
25. M. Anton Günther Faselius, vorhero Hof-Diaconus, ward als Diaconus den 20 Jul. 1683 beruffen.
26. George Wilhelm von der Lage.
27. M. Johann Christoph Körner, wird Diaconus 1728, stirbt 1736 den 15 Aug.
28. Conrad Matthias Scheffel, ward zu dieser Diaconat-Stelle von Ihro jetzt regierenden Hochfürstl. Durchl. 1736 gnädigst ernennet. [1301]
24) Die St. Jocobs-Kirche.

Die St. Jacobs-Kirche ist eine der urältesten der Stadt Weymar, und ist ehedem die Haupt Kirche von Weymar gewesen, da sie noch in die Ober- u. Nieder-Stadt eingetheilet worden, und ist sie schon in dem zwölfften Jahrhunderte nach Christi Geburt von einem Ritter von Vargel, dessen Vater sammt einem Herrn von Gleisberg Stiffter gewesen, auf der Vargalischen Hofstädte erbauet, auch 1168 mit damahls gewöhnlichen Ceremonien eingeweyhet worden, welche Einweyhung die allererste gewesen (sintemahl solches dreymahl geschehen). Daß dieses also, ist aus unterschiedenen Schrifften zu ersehen: 1) Bekräfftiget es Lairitz in seiner Jacobitischen Einweyhungs-Predigt p. 40 u. ff. da er lit. m. m also schreibet: „Dictum D. Jacobi Templum praecipuum in Veteri Vinaria templum fuisse extra dubium versatur, cujus conditores Eques de Varila & de Gleisdorf extitere.“ 2) Bestätiget dis Jonas Gleiner, wenn er schreibet: „Jacobaeum ad D. Jacobum, ante portam Jacobaeam, Anno Christi 1168 extractum, in quo conciones funebres in Exequiis Mortuorum habentur. Templi hujus Jus Patronatus Miles Waltherus de Varila Monasterio Sanctimonialium in Winmar superiori donavit, A. C. 1293.“ 3) Beweiset solches ein altes Monument, so ehemahls hinter dem Altar in einem Stein mit Mönchs-Schrifft eingehauen war, wiewohl solches vorjetzo nicht mehr zu finden ist. Sie lautet aber also: An. Ab i. c. D. M. C. LXVIII. Dedic. E. H. Eccla in honore S. Jacobi Apli. I. Sum. Altare. S. Rel. S. Pet. & Pauli. S. Johannis & Pauli M. S. Vincentii M. S. Gordiani 7. Epi. M. S. Candide, V. S. Ligo de Sepulc. M. Erenei. 7. Habundi, M. S. Nicolai, C. F. de Sanguine S. Jobis, Pape S. Andree. App. S. Mauricii M. S. Gereonis. 4) Bezeuget davon das Diploma, so Walter de Varila ausgestellet, welches D. Buder in seinem Tractat: Nützliche Sammlung verschiedener meistens ungedruckten Schrifften etc. anführet und also lautet:

Ego Waltherus miles, dictus de Varila, tenore praesentium recognosco publice & protestor, & ad notitiam omnium Christi fidelium cupio pervenire, quod aream, in qua erat curia, quam felicis memorie pater meus inhabitabat, in cujus fundo edificata est ecclesia S. Jacobi, in Veteri Civitate Winmar, cum area, que dicitur Grasehof, cum omnibus curiis adjacentibus, jus quoque Patronatus, quod mihi in jam dicta ecclesia competebat, pro sex Marcis Winmariensis argenti venditionis titulo distraxi, Uxoris mee Jutte, filiorum meorum Hermanni & Waltheri consensu & voluntate libera accedente. Omnia vero predicta cum memoratis uxore & liberis, super altare sanctorum Petri & Pauli obtuli ac donavi Monasterio Sanctimonialium in Winmar superiori, de quarum rebus prefata tamen pecunia est persoluta. Concessit tamen prenominati Monasterii conventus, quacunque die ante fatam pecunie pensionem eidem refundere potuero, mihi, uxori & liberis, omnia donata prescripta restituent meis usibus relinquendo. Post quem terminum eadem occupare vel recipere non licebit. Infra dictum quoque [1302] tempus neque pro majori precio, neque pro amicicia quacunque alienare predicta ab ecclesia memorata aliquatenus mihi licet. Quod si fecero, & hoc ad notitiam pervenerit ecclesie prelatorum, ex hoc ecclesia nullum sentiet detrimentum, sed omnia libere retinebit. Perfecta est igitur hujus Contractus & Venditionis actio anno Dominice incarnationis 1293 quinto nonas Julii.

Aus diesen vier jetzo angeführten Stellen ist gar bald zu ersehen, so wohl die Zeit, wenn, als auch die Person, welcher diese Kirche zu Ehren gewidmet und eingeweyhet worden, nemlich dem Apostel Jacobus den Größern.

Was ihre andere Einweyhung betrifft, so wolten, nachdem Johann Cäsius durch D. Luthers Recommendation von Johann, Churfürsten und Hertzogen zu Sachsen, am Sonntage Jubilate zum ersten Evangelischen Prediger angenommen worden, sowohl die Mönche als auch die Nonnen lieber ihren Päbstlichen Gottesdienst, als die helle Sonne des Evangelii beybehalten; denn so meldet schon erwehnter Lairitz in seiner Jacob. Einweyhungs-Predigt p. 42-45 folgendes: „Sie verliessen ihre damahligen Klöster nicht, und da blieb obgedachte S. Jacobs-Kirche von 1535 bis 1579 völlig verschlossen, besonders, weiln damahls sehr unruhige und betrübte Zeiten einfielen, theils durch die Bauren-Unruhe theils durch das Interim, theils auch durch allerhand Religions-Spaltungen der Synergisten, Adiaphoristen, Schwenckfelder, worüber nicht allein allhier das Religions-Gespräche zwischen Flacio und Victorino Strigelio 1558 gehalten; sondern auch darauf verschiedene Priester, welche es mit Strigelio nicht halten wolten, 1562 verjaget worden. Worunter auch der damahlige Superintendent Barthol. Rosinus mit gewesen. Hierbey blieb es nicht, sondern nach Absterben Hertzogs Johann Wilhelms, da Churfürst August zu Sachsen die Vormundschafft der beyden Fürstl. Printzen Friedrich Wilhelms und Johannis übernommen, hat dieser sonst GOtt fürchtende Churfürst, durch Beredung untreuer Leute und heimlicher Calvinisten, hundert und eilff Priester in denen Hertzoglichen Landen enturlauben lassen, weil sie Philippi Melanchthons Meynung nicht in allen billigen wolten, und anderer irrige Schrifften verdammten: Als aber obgedachten Churfürsten die Augen aufgiengen, und er inne ward, wie sehr er hintergangen worden, wurde auf seinem Befehl zu Beylegung aller Streitigkeiten die Formula Concordiae verfertiget und unterschrieben, welches geschehen 1579 und 1580. Und eben damahls sahe GOtt das liebe Weymar und sonderlich die 44 Jahr lang versperret gewesene S. Jacobs-Kirche wieder mit gnädigen Augen an, da auf der Durchl. Fürstin und Frauen, Frauen Dorotheen Susannen, gebohrner Pfaltz-Gräfin beym Rhein, verwittbeten Hertzogin zu Sachsen, und ihrer beyden Fürstl. Printzen Verordnung d. 11 Septembr. an. 1579 bey Beerdigung Michael Röbels, eines Fürstl. Cantzley-Verwandtens, durch Barthol. Gernhard, damahligen Hof-Prediger [1303] und Vice-Superintendenten, diese Kirche wieder geöffnet, und also zum andern mahl eingeweyhet worden.“ Siehe D. Zeibichs Vorrede in Catech. p. 122. ingleichen Barth. Gernhards drey Restit. Predigten bey Befriedigung und Wieder-Anrichtung der Hof-Pfarr und S. Jacobs-Kirche zu Weymar 1580.

Dieses war also die andere Einweyhung, was noch die dritte und letzte anlanget, so wurde im Jahr 1712 gleich nach Ostern diese sehr baufällige Kirche auf gnädigsten Befehl Ihro Hochfürstl. Durchl. Wilhelm Ernstens, Hertzogens zu Sachsen, von Grund auf neu erbauet, doch so, daß sie der Größe nach (ausser dem Thurm, der weiter hinaus gerücket) gleichwie die erstere auf alten Grund und Boden gesetzet wurde. Wobey zu mercken, daß an der ersten Kirche keine Sacristey gewesen, bey dem neuen Bau aber Cantzler Wexens Begräbniß zu einer Sacristey gemacht worden. Der Grundstein bey solcher Kirche wurde geleget von Meister Baldeweinen, einem Mäurer daselbst, in Beyseyn von Herrn von Schlottheims, damahligen Forstmeisters bey dem Hertzoge. Es lieget aber solcher Stein oben an der einen Ecke, wo unter dem Thurme der Eingang in das Leichen-Gewölbe ist. Der Baumeister, so bey selbiger anfänglich beschäfftiget gewesen, war Mützel, von Jena gebürtig. Derjenige Baumeister aber, der den Bau völlig hinausgeführet, hat, ist gewesen einer Nahmens Richter. Bey solchem Bau nun war alles so sehr beschäfftiget, daß auch die gantze Kirche, wie sie noch bis jetzo stehet, binnen anderthalb Jahren in vollkommenen Stand gebracht wurde. Wie wohl sich noch vor völliger Aufführung ereignet hat, daß, da nun die gantze Kirche mit sammt dem Thurm, der aber noch mit keinem Schiefer bedeckt, völlig fertig war, der Thurm von dem Wind herabgeworffen, dabey aber niemand beschädiget, und gleich vor Weyhnachten ein neuer verfertiget wurde. Nachdem nun die gantze Kirche nebst dem Thurm von gedachtem Baumeister Richter zu Standte gebracht worden war, wurde sie auch 1713 den 6 Novembr. herrlich und prächtig eingeweyhet. Ehe aber noch solches geschahe, so wurde vorhero, nemlich den XXI Sonntag nach Trinitatis (war der 30 Octobr.) der Fürstliche eingefallene und zum 52 mahl in Seegen erlebte Hohe Geburts-Tag feyerlich begangen, auch zu dem Ende, in der Schloß-Kirche eine dahin gerichtete solenne Predigt, von dem damahligen Kirchen- und Ober-Consistorial-Rath und Hof-Prediger Kleßen gehalten, da aus dem Evangelio Joh. IV, 47-54. Exord. 1 Buch Mose XXII, 26. vorgestellet worden: Jacobs-Glaube und Jacobs-Kirche, oder Glauben und Kirche nach Jacobs-Art 1) ein fest gestelter Jacobs-Glaube, 2) eine wohlbestelte Jacobs-Kirche, und öffentlich gratuliret wurde. So bald diese Predigt gehalten, so geschahe gleich die Abkündigung der vorseyenden Einweyhung von der Cantzel bey Hofe, und in der Stadt, und wurde jedermann zur Devotion ernstlichen [1304] Gebet und Benedeyung Fürstlicher Intention zu GOttes Ehren, auch wohl anständiger Ordnung ermahnet.

Was nun die Einweyhung erwehnten 6 Novembr. 1713 selbst anbelanget, so findet man in dasigem Hoch-Fürstl. Ober-Consistorio im Druck dieselbige also angeordnet und angeführet: Am Tage der Einweyhung geschahe um 12 Uhr der erste, und halb 1 Uhr der andere, und um 1 Uhr der dritte Puls mit allen, so wohl in dem Schloß als auch in der Stadt befindlichen Glocken. Da wurde der Ausgang aus dem Schloß-Hof, allwo alle versammlet waren, durch einen Trompeten- und Paucken-Schall angezeiget. Die sämmtlichen Herrn Ministers und Cavalliers versammleten sich in dem Fürstlichen Saal. Das Geistliche Ministerium aber und der Stadt-Rath begaben sich vor den Auftritt. Was den Zug selbst betrifft, so geschahe solcher vom Schloß über den Marckt, und die Jacobs-Gasse hinaus, in folgender Ordnung:

1. Gieng das Fürstliche Gymnasium mit ihren Collegen, und stimmeten vom Hofe bis in S. Jacob folgende Gesänge an:

a. Von GOtt will ich nicht lassen etc.
b. Wer nur den lieben GOTT läst walten etc.
c. Eine feste Burg ist unser GOtt etc.
d. Wer GOtt vertraut.

2. Diesem folgten zwölff Adjuncti und Pastores aus der Weymarischen Special-Inspection, und so denn das Hof- und Stadt-Ministerium, und zwar sämmtlich in ihrem gewöhnlichen Priester-Ornat. Und trugen die Glieder des dasigen Hof- und Stadt-Kirchen-Ministerii folgende zur Kirchen gehörigen Stücke:

a. Der HErr General-Soperintendent und Ober-Hof-Prediger Lairitz trug ein silbernes Crucifix.
b. Der Herr Kirchen-Rath und Hof-Prediger Kleßen die gantze Bibel Altes und Neues Testamtents.
c. Der Herr Unter-Hof-Prediger Hecker die große Weymarische Bibel.
d. Der Herr Archi-Diaconus an der Stadt-Kirchen, M. Faselius, die Weymarische kleine Bibel.
e. Der Herr Diaconus von der Lage die Formulam Concordiae.
f. Der Herr Stifft-Prediger M. Baier die Kirchen-Ordnung.
g. Der neu bestellte und erstere Jacobs-Prediger Rothmahler die Kirchen-Agenda.
h. Der Herr Collaborator M. Hebenstreit, das neue Weymarische Gesang-Buch.

[1305]Die drey Kirchner trugen den Ornat, welchen der damahlige Durchl. Hertzog zur Bekleidung der Cantzel und des Altars in die neue Kirche gnädigst geschencket. Wie man die Erklärung über alles jetzt angeführte lesen kan in des General-Superint. Einweyhungs-Predigt, p. 72. Nach dem Geistl. Ministerio kam der sämmtl. Stadt-Rath, geführet von Capitain-Lieutenant Wächtern. Hernach der Hof-Fourier, der führete die Bediente vom Hof, die Capellisten, so wohl Cantzelley-Cammer- und Consistorial-Secretairen, und andere Bedienten, als auch Leib- und Hof-Aertzte. Worauf die sämmtl. Herren Cavalliers in einem Corps a part von Cammer-Fourier geführet wurden. Hierauf gieng der Canzellist Brendel, und folgeten ihm die sämmtl. Herren Minister und Räthe unmittelbar vor Se. Hochfürstl. Durchl. Rechten, und dem Obrist-Lieutenant von der Guarde zu Pferde zur Lincken, nebst den Pagen und Laquais, auch 24 Trabanten, auf jeder Seite zwölf, hinter dem Fürstl. Wagen folgete denn die beorderte Bürgerschafft.

So bald nun die Herrn Schul-Collegen mit ihren Untergebenen auf dem S. Jacobs-Kirchhof kamen, stelleten sie sich in guter Ordnung auf beyden Seiten bis hin zur Kirch-Thür, so daß die Herrschafft und gantze Suite zwischen dieselbige durchziehen konnte. Eben so auch traten die Herren Geistlichen sodann in der Kirchen gleich an die Thüre, an zwo an einander überstehende Reihen, und bewillkommeten Ihro Hochfürstl. Durchl. in dem neuen Gottes-Hause, begleiteten auch solche bis an obigen Fürstl. Stand. Da dieses geschehen, so legten die Herren Geistl ein jeder, was er getragen, auf den Altar, und nachdem setzten sie sich in die Priester-Stände und gesetzten Stühle. Die Herren Minister u Räthe sammt den Herren Leib- u. Hof-Aertzten, Secretarien u. übrigen derer Collegiorum in die, gegen Se. Hochfürstl. Durchl. über, sich befindliche Stände. Die Herrn Cavalliers nahmen ihre Stellen in denen an seiner Hochfürstl. Durchl. Stande ledigen Plätzen. Der Stadt-Rath aber verblieb in der untersten Qver-Empor-Kirchen. Und die Capelle benebst der Canterey nahm die oberste Empor-Kirche ein. So bald der Hertzog in das Gottes-Hauß traten, ließen sich die Trompeten und Paucken hören, und hielten damit so lange an, bis die gantze Proceßion eingetreten, und alles in Ruhe war. Der Gottesdienst aber ward in folgender Ordnung angefangen. Es wurde:

a. Der Choral gesungen: Kom Heiliger Geist, Herre Gott.
b. Musicirete die Fürstl. Capelle eine so genannte Missam. Zwischen welcher
c. der Kirchen-Rath und Hof Prediger Klessen das Gloria intonirte.
d. Wurde nach geendigter Missa wieder der Choral gesungen: Allein Gott in der Höh sein Ehr etc.
e. Darauf intonirte der neue Jacobs-Prediger Herr Rothmahler: Heilig, Heilig, etc. Resp. alle Lande sind seiner Ehren voll, Halleluja.[1306]
f. Sunge gedachter Prediger die Collecte aus der Kirchen-Agenda, p. 86: Wir dancken dir Herr etc.
g. Verlaß er das XXVIII Cap. des ersten Buches Mos. von Aufrichtung des Gotteshauses Jacobs.
h. Wurde das Lied gesungen: Nun lob meine Seele den Herren etc.
i. Wurde verlesen das VI Cap. des andern Buchs der Chron. von der Einweyhung des Tempels Salomonis.
k. Wurde von der Capelle folgendes musiciret:

 Chor
Hilf, laß alles wohl gelingen,
Hilf! Herr Gott wir loben dich,
Nimm die Opfer, die wir bringen,
Laß sie durch die Wolcken dringen!
Hilf, laß alles wohl gelingen,
Hilf! Herr Gott wir loben dich.

 Psalm XXVI, 8.
Herr ich habe lieb die Städte deines Hauses,
und den Ort, da deine Ehre wohnet.

 Aria
Hier ist das Hauß, da Gottes Ehre wohnet,
Das unser Gottes-Fürst erbaut.

Die Predigt nun bey dieser Einweyhung hielte der damahlige General-Superintendent Herr Joh. George Lairitz, über die Worte, die Ihro Hochfürstl. Durchl. selbst erwählet, und befindlich im Ps. CXXII, 5-9. da denn das erstere Exordium 1 B. Mos. XXVIII, 10. u. f. das andere Exordium, Apoc. XXI, 3. und Thema dieses gewesen: Die Kirche als eine Hütte Gottes bey den Menschen. Und zwar 1) als eine herrliche Freuden-Hütte, 2) als eine Heil. Versammlungs-Hütte. 3) Als eine hertzl. Wunsch- und Segens-Hütte.

Die auf Hochfürstl. gnädigste Verordnung zu dieser Einweyhungs-Solennität, und Ihro Durchl. immer blühenden und unsterbl. Ruhm geprägte, und von feinem Silber gefertigte Gedächtniß-Müntze ist folgende: Es stellet die eine Seite der Medaille des Durchl. Stiffters Brust-Bild, Nahmen und Titul also für:

Wilhelmus Ernestus D. G. D. S. J. C. M. A. & W. etc.

Der Revers aber präsentirte die eigentliche Form und Gestalt der neu erbaueten S. Jacobs-Kirche mit ihrem Thurm: Ueber derselben strahlet die Sonne, und ist dazu zu lesen:

Die Sonne kan nicht ohne Schein,
Der Glaub nicht sonder Wercke seyn.

      Aus der Epist. Jac. II, 14 u. f.

Unten her wird die Gelegenheit zu solcher Medaille angedeutet mit folgenden Worten:

Auf die Einweyhung der neuen St. Jacobs-Kirche und des Waysenhauses in Weymar den 6 Nov. Ao. 1713.

[1307] Endlich ist der Rand solcher Gedächtniß-Müntze mit folgenden Worten bezeichnet:

Alles mit Gott und der Zeit,
Dauret in Ewigkeit.

Uebrigens ist diese Kirche bereits im Jahr 1663. repariret und ein Knopf auf dem Thurm aufgesetzet worden. Im Jahr 1696. wurde das Dach abermahls repariret. Nachdem aber der letzt verstorbene Hertzog Wilhelm Ernst hochstseel. Andenckens diese Kirche 1712. von Grund aus auf eigene Kosten wieder aufbauen lassen, so ist, wie gewohnlich, eine besondere Schrifft in den Knopf des Thurms eingeleget worden, welche wir aber, weil dieselbe nichts besonders in sich enthält, hieher zu setzen vor unnöthig halten.

Was die Glocken dieser Kirche betrifft so war dieselbe mit keinen neuen Glocken versehen; sondern es wurde eine von Großen-Romstädt, und die andere von Niedergrunstädt nur eine Zeitlang herbey gehohlet, bis endlich die drey gantz neu gegossenen, davon die erstere 46, die andere 22, die dritte, als die alte Schloß-Glocke, die Hertzog Wilhelm der Vierdte aus Bayern, als eine Beute aus einem Cathol. Kloster und Abtey, Nahmens Geroda, soll mit gebracht haben, 10. die vierdte 6 Centner haben soll, auf dem verfertigten Thurm gebracht wurden. Und geschahe dieses am Weyhnachtsheiligen Abend 1713. Weiln nun gleich damahls ein starcker Wind waltete, der die dabey brennenden Lichter stets auslöschete, so geschahe dabey das Unglück, daß ein Arbeiter, Nahmens Mittelhäuser, inwendig im Thurm durch die gelegten Breter, herab schlug, und den Halß stürtzete.

Anfänglich war diese Kirche eine geraume Zeit ohne Orgel, wurde aber durch Hochfürstlich gnädigste Vorsorge den 11 Dec. 1721. von dasigem Orgelmacher Tröbsten damit versehen.

Was endlich auch den Kirchhof betrifft, sind 1530. auf den Dienstag nach S. Jacobi drey Räthe einstimmig worden, und haben aus mercklichen bewegenden Ursachen beschlossen, daß hinführo das Begräbniß zu St. Jacob vor dem Thor seyn soll. Siehe Raths-Handels-Buch vom Jahr 1528 u. f.

Im Jahr 1564. Dienstags nach Vocem Jucunditatis haben die Aeltesten dreyer Räthe Haus, Hof und Garten von Elisabeth Zinßmannin, so am Jacobs-Kirchhof gelegen, zum Gottes-Acker erkaufft vor 200 fl. Siehe Raths-Handels-Buch vom Jahre 1554. u. f.

Im Jahr 1712. ist ein Garten vor hundert Gülden von Nic. Schachtschaben, einen Fuhrmann von dar, erkaufft worden, unter dem damahligen Kasten-Verwalter, J. C. Kirmßen.

Im Jahr 1718. den 26 Aug. ist unter dem Herrn Kasten-Verwalter, Johann Heinrich Schuhmann, abermahls ein Fleck-Garten von Annen Marien Lindacherin erkaufft worden vor 150 fl. weiln aber davon, ein Stück zu felsigt war, daß es zu Gräbern nicht konnte gebraucht [1308] werden, so wurde es vor 50 fl. wieder davon verkaufft.

Zum Beschluß müssen wir auch noch der Prediger erwehnen, die an dieser Kirche gestanden. Daß gleich nach der Reformation keine besondern Prediger in diese Kirche gesetzet worden, ist gewiß, allermaßen wir oben angehöret, daß sie 44 Jahr verschlossen gewesen; ob auch nach der andern Einweyhung, von dem seel. Gernhard geschehen, besondere Prediger da gesetzet worden, ist auch nicht zu melden, indem man keinen finden können.

Da aber vom Jahre 1600 an bis 1640. einigemahl die Pest da gewesen, so findet man, daß:

Friedrich Walther den 30 Sept. 1632. zu einen ordentl. Pfarr nach S. Jacob beruffen worden; ingleichen ist

Caspar Rost im Jahr 1639 zu einem ausserordentlichen Pastor in diese Kirche und Pestilentz-Prediger, besage dasigen Ordinations-Buches auf dieses Jahr, beruffen worden. Daraus denn so viel zu erhellen scheinet, daß die damahligen Pestilentz-Prediger wohl mehrentheils in diese Kirche gewiesen worden; so aber nach Ablassung der Pest auch wieder casiret. Nachdem aber Ihro Hochfürstliche Durchlaucht Hertzog Wilhelm Ernst, mildesten Andenckens, diese Kirche wieder erhoben, so ist sie auch 1713 wieder zu einer Pfarr durch ein besonder gnädigstes Decret gemacht, und von dar haben folgende Lehrer an diesem Gotteshause gestanden:

1. Ludwig Friedrich Rothmaler, wurde als Candidate des Heiligen Predigt-Amtes 1713. zu solchem Amte beruffen, und that gleich auf das neue Jahr seine Anzugs-Predigt. Von dar kam er weg, und wurde Pastor und Adjunctus zu Stadt Bürgel etc. Nach ihm folgete
2. M. Johann Ernst Stolte, dieser wurde zu solchem Predigt-Amt beruffen im Jahr 1715. hielt auch seine Anzugs-Predigt in eben dem Jahre den vierdten Sonntag nach der Erscheinung Christi über die Epist. Röm. XIII, 8-10. welche Predigt nebst noch zwey andern von denen hinterlassenen in öffentlichem Druck gebracht wurde. Er starb allda den 16 Januar 1719. hierauf kam:
3. Johann Friedrich Hebenstreit, wurde als ordentlicher Prediger zu S. Jacob beruffen den 8 October 1719. da er denn am Achtzehenden Sonntag nach Trinitatis daselbst seine Anzugs-Predigt gehalten; Blieb aber, nachdem er Licentiat worden, an solcher Stelle nicht lange, sondern gelangte 1725. zur Buttstädtischen Superintendur. Ihm folgete
[1309] 4. M. Joh. Christ. Coler, vorhero Sub-Conrector daselbst, hernach wurde er den 9 Sept. 1725 Prediger zu St. Jacob, und that seine Anzugs-Predigt den XV Sonntag nach Trinitatis, blieb nur daselbst bis 1730, da er zum Hof-Prediger daselbst beruffen worden. Der Nachfolger ist
5. Joh. Christ. Zückler, war erst Prediger zu Göttern, in einem Dorfe nahe an dem Städtlein Magdala gelegen. Wurde aber hernach den 20 April 1731 zum St. Jacobs-Prediger beruffen, woselbst er auch am Sonntage Rogate seine Anzugs-Predigt gehalten.

Was die Herren Collatores, so nach einigen Jahren, nemlich von 1714 bis daher, (weil eine Zeitlang nur Vormittags-Kirche daselbst gehalten wurde) die Mittags-Kirchen zu St. Jacob besorget, anbelanget, so sind es folgende:

1. Joh. Caspar Lippold, Candidat des Heil. Ministerii, wurde zum Collaborator beruffen im Jahr 1714, kam aber 1716 als Prediger nach Daasdorf bey Buttelstedt. Nach ihm folgete:
2. Johann Christian Lairitz im Jahr 1717, wurde aber auch von dannen 1718 wieder als ordentlicher Prediger nach Döbritschen und Klein-Schwabhausen beruffen. Der
3. Herr Henning. Dieser wurde beruffen den 25 Dec. 1718, hielt aber seine Valet-Predigt, weil er als Pfarr nach Gebstedt beruffen worden, den 12 Nov. 1719. Der
4. Johann Gottlieb Hillinger, wurde beruffen den 17 Mertz 1720 kam aber endlich zur Hof-Prediger Stelle und wurde von Ihro Hochfürstl. Durchl. zum Kirchen-Rath und Ober-Consistorial-Beysitzer 1728 bestellet. Ihm folgete
5. Friedrich Samuel Bohm, wurde zur Collaboratur beruffen den 22 Octobr. 1730, verrichtete seine Anzugs-Predigt den XX Sonntag nach Trinitatis, von dar ward er zum dasigen Stiffts-Prediger beruffen.

Nach diesem ist kein besonderer Nachmittags-Prediger bestellet worden, sondern es müssen die Nachmittags-Predigten so wohl die ordentlichen Seminaristen als auch andere Candidaten des Heil. Predigt-Amts mit Predigten versehen; Der älteste Seminariste aber, so allezeit, ordiniret ist, muß die Diaconalia und Administration mit versehen. Von denen solches seint der Zeit verrichtet:

Herr Johann Christoph Edler.
Johann Augustin Seeberg.
Johann Heinrich Labes.
Daniel Wentzel.
Bernhard Sebastian Grosse.
25) Die Stiffts-Prediger.

Diese neue Stelle haben Ihro Hochfürstl. Durchl. höchstseligen Andenckens, Hertzog Wilhelm Ernst, aus angebohrner wohlanständigen und aller Welt bekannten Liebe und Gewogenheit [1310] gegen GOtt und sein heiliges Wort und reiffliche Erwegung der vielfältigen Arbeiten dasigen Stadt-Ministerii durch einen neuen Diaconum und Catecheten zu bestellen gnädigst beliebet, und aus eigener Fürstl. Particulier-Cammer ein gewisses Capital, GOtt zu Ehren und zu mehrerer Ausbreitung seines Wortes, ausgesetzet, also und dergestalt, daß solchem neuen Diacono jährlich zweyhundert Gülden am Gelde, ingleichen zwey Malter Korn, zwey Malter Gerste, und sechs Klaffter Holtz sollen gezahlet werden. Das Jus Patronatus ist dasigem Hoch-Edl. Rath anvertrauet worden.

Dessen Verrichtungen bestehen darinne, daß er nebst denen andern Geistlichen, bey dasiger Stadt-Kirche alle vier Wochen seine ordentliche Sonntags-Früh-Predigt verrichte, darneben an statt des Herrn General-Superintendenten, wenn derselbe mit Kirchen-Visitationen und andern hohen Verrichtungen überhäufft, die gewöhnliche Donnerstags-Predigten, jedesmahl die dritte, ingleichen jeden Montag nach der grossen Betstunde das Catechismus-Examen verrichten und übrigens die andern Geistlichen bey der Stadt, daferne sie Unpäßlichkeit oder andern Vorfallenheiten halber ihr Amt selbst nicht verrichten können, da auch einer derselben sterben, und also eine Vacantz im Ministerio sich ereignen möchte, mit Beichthören, Administrirung des H. Abendmahls, Besuchung der Krancken und andern geistlichen Verrichtungen (die Predigten ausgenommen) vertreten solle.

Darauf ist von E. Hoch-Edlen Rath, als Patrono, auch einhelligen Consens des Ministerii und Burgerschafft Herr George Wilhelm von der Lage, der Gottesgelahrheit Beflissenen, wegen der von GOtt ihm verliehenen guten Gaben und andern geistlichen wohlanständigen Sitten zum Stiffts-Diaconus ernennet worden. Die Prob-Predigt geschahe in Gegenwart Ihro Hochfürstl. Durchl. in dasiger Stadt-Kirche 1693 am fünfften Sonntage nach Erscheinung Christi: Und nach beschehener Ordination die Anzugs-Predigt am Sonntage Esto Mihi. Das erstere Catechismus-Examen und die Montags-Betstunde ist den 6 Mertz 1693 gehalten worden. Von erster Stifftung an sind folgende Stiffts-Prediger gewesen:

1. George Wilhelm von der Lage tritt an 1693, ihm folget
2. Johann Kleß, auf diesen kam
3. M. Roman. Teller, ward beruffen 1698, kam aber 1702 nach Leipzig.
4. Joh. Wilhelm Hecker, ward von Erfurt 1702 den 22 April zum Stiffts-Prediger beruffen, und kam 1707 nach Hofe.
5. M. Joh. Andreas Losse, trat an 1707, ward darnach nach Erfurt 1713 beruffen, ihm folgte in der Ordnung
6. M. Joh. David Baier, wurde Stiffts-Prediger 1713, und kam 1729 als Professor der Gottesgelahrheit auf die Universtität Altdorf.
7. Wilhelm Ernst Bartholomäi, wurde als Stiffts-Prediger dahin befördert den 29 Jenner 1730, wurde aber das Jahr darauf zum Hof-Diaconus beruffen.[1311]
8. Friedrich Samuel Bohm, wird Stiffts-Prediger 1731 den  4 May und kam das folgende Jahr als Substitute nach Sultza.
9. Conrad Matthias Scheffel, wird als Stiffts-Prediger beruffen den 27 Jul. 1732, nach ihm kam
10. Laurentins Reinhardt, ward als Stiffts-Prediger ernennet 1736.
26) Die Pestilentz-Prediger.

Als vom Jahr 1607 bis 1639 in Weymar die Pest graßirte, so sind besondere Prediger dazu angenommen worden, welche folgende gewesen:

1. David Landmann.
2. M. Vol. Netz.
3. Wilhelm Kuhn.
4. Nicol. Rinder.
5. Friedrich Walter, ist den 20 Sept. 1632 daselbst gestorben.
6. Wolfgang Heinrich Sömmering.
7. Johann Preßler.
8. Johann Heinrich Koppe.
9. Caspar Rost, ist 1639 zu diesem Amte ordiniret worden.
27) Seminarium:

Im Jahr 1726 den 28 August wurde in Weymar ein doppeltes Seminarium errichtet. Das erste bestand aus 13 Candidaten des Ministerii, von welchen die beyden ersten zum Predigt-Amt ordiniret waren. Ihre Verrichtungen bestanden nicht nur in wöchentlichen Catechisiren, Disputiren, Conferiren und dergleichen, sondern auch in ordentlichen Predigen, zu welchem Ende man des Sonntags zu Mittage einen besondern Gottesdienst in der Haupt-Kirche anstellete, welcher von dem damahligen Weymarischen General-Superintendenten, Herrn D. Christoph Heinrich Zeibich, als Inspectorn dieses Seminarii, mit einer solennen Inaugurations-Predigt über die Worte Psalm XXII, 31. 32. angefangen, und sodann von den Mitgliedern desselben ordentlich bestellet wurde. In dem andern Seminario, welches nebst jenem zu Stande kam, befanden sich 13 Leute, die zu Schul-Diensten aufm Lande solten zubereitet werden, und sich deswegen unter der Aufsicht ermeldeter Candidaten im Catechisiren und Informiren üben musten. Besiehe D. Christ. Heinrich Zeibichs Historische Vorrede zum Weymarischen Catechismo, §. XCVI, p. 235 u. f.

Nach dem Todte aber des Hertzogs Wilhelm Ernsts, der 1728 erfolgte, giengen diese Anstalten wieder zu Ende. Der gedachte Gottesdienst wurde aufgehoben, die sämmtlichen Mitglieder zerstreueten sich, und die beyden ordinirten Prediger mogten denn auch gehen wohin sie wolten. Doch ist nachhero auf Befehl des Durchl. Hertzogs Ernst Augusts wiederum ein anderes Prediger-Seminarium daselbst, zu Bestellung des Nachmittags-Gottesdiensts in der Jacobs-Kirche, zu seiner Einrichtung gediehen, dabey die beyden ersten Glieder gleichfalls ordiniret worden. Kurtze Fragen aus der Kirchen-Historie des Neuen Testaments IX Th. p.  32 u. ff.

[1312]

28) Das Fürstliche Gymnasium.

Wiewohl solches so berühmt gewesen, daß man es bereits vor mehr als hundert Jahren mit dem Nahmen eines Gymnasii beleget, wie solches M. Christian Aviani Oratio funebris in obitum D. Abrahami Langii, von welcher er schreibt, quod in celebri Vinariensium Gymnasio d. 23 Febr. 1616 recitata sit, ausweiset; so ist doch nicht zu läugnen, daß man wenig oder gar keine Nachricht von ältern Zeiten desselben finden können, zumahlen vor der Reformation. Dahero man nur von der Zeit an, da es von hoher Landes-Herrschafft würcklich zu einem Gymnasio erhöhet worden, zu handeln genöthiget worden.

Es haben Hochgedachte Herrschafften zu allen Zeiten viele und grosse Sorgfalt vor solches, auch noch zu der Zeit, da es eine Schule hieß, zu tragen, gnädigst geruhet, wie denn so wohl Hertzog Johann, als Hertzog Johann Ernst, der Jungere, die Durchl. Hertzogin Dorothee Marie, Wilhelm der Vierdte, Wilhelm Ernst, zur Annahme solcher ein grosses beygetragen, und grosse Geld-Summen darauf gewendet; Und der jetzige Hertzog Ernst August lässet sich solches dermassen zu Hertzen gehen, daß man sagen kan, es habe das Gymnasium noch keinen solchen Landes-Vater, der so ernstlich davor gesorget, gehabt.

Es wurde aber diese Schule von dem Durchl. Hertzog Wilhelm Ernsten höchstseel. Andenckens den 21 Jenner 1712 zu einem Gymnasio erhoben, eingeweyhet und auf gnädigsten Befehl GYMNASIUM WILHELMO ERNESTINUM genennet, und weilen das Gebäude des vorigen Schulhauses sehr alt und irregulair war, so wurde auf gleichmäßigen gnädigsten Befehl die alte Schule abgerissen, und das jetzt stehende ansehnliche neue Gebäude mit allen dahinten stehenden Häusern, als Wohnungen vor die Herrn Collegen des Gymnasii aufgeführet, und da solches zu Stande, so wurde den 30 Octobr. 1716 am hohen Geburts-Tage Hertzogs Wilhelm Ernstens es eingeweyhet, und von dem damahligen Rector, M. Kiesewettern, eine wohlgesetzte Oration de sanae mentis judicio circa Gymnasia & scholas. litterariae reipublicae Seminaria, gehalten. Nachdem nun der heutige regierende Hertzog die Regierung alleine nach höchstseel. Hintritt Hertzogs Wilhelm Ernstens angetreten, so haben Höchstdieselben in Erwegung, wie nöthig eine wohl eingerichtete Schule sey, eine von ihren preißwürdigsten und Christ-Fürstl. Sorgfalt seyn lassen, dieses Gymnasium in solche Verfassung zu setzen, daß die Republick daraus würcklichen Nutzen zu hoffen hätte. Höchstgedachter Hertzog bestellten dieserwegen bey Antritt Dero völligen Regierung nicht nur die leeren Stellen mit vieler Sorgfalt, sondern gaben auch also bald gnädigsten Befehl die Lectiones zu verbessern; Dahero der Herr Ober-Kirchen-Rath und General-Superintendent, Herr Johann George Weber, 1731 einen verbesserten Catologum der Lectionen mit einer gelehrten Vorrede heraus gab, auch solchen bey angestellten öffentlichen Examinibus einführete. Weiln aber Ihro Hochfürstl. Durchl. solches nicht genug ware, so liesen sie 1733 eine neue Gymnasien- und Schulen-Ordnung durch den Druck [1313] publiciren, in welcher Höchstdieselben nicht nur wegen der Schulen im gantzen Lande, sondern besonders wegen dieses Gymnasii heilsame gnädigste Veranstaltung machten. Dieserwegen wurde eine neue Einrichtung der Lectionen gemacht, auch denen drey obern Herrn Collegen anbefohlen, zum Besten dieses Gymnasii besondere Bücher zu schreiben, gestalten der Herr Rector M. Kiesewetter ein Syntagma de re militari, der Herr Conrector Reinhardt ein Compendium theologiae & Philosophiae; der Herr Sub-Con-Rector Schrön ein Syntagma de rebus Oeconomicis & rusticis verfertigen müssen; Ueberdieses setzten Ihre Hochfürstl. Durchl. einen Professor der Mathematick, so dermahlen als der erste, Johann Wilhelm Zollman, Fürstl. Sächß. Artillerie-Lieutenant war, welcher etliche Stunden wöchentlich die Mathematick umsonst lesen muß, weiln Ihro Hochfürstl. Durchl. bey Dero Landschaffts-Casse solchem eine Besoldung gnädigst verordnet. Ferner wurde Herr Sebastian Scannevin, so vorher Sprachmeister der Frantzösischen Sprache bey Hofe gewesen, verordnet, die Frantzösische Sprache wöchentlich etliche Stunden umsonst zu lehren. Daß auch die Gymnasiasten Gelegenheit haben mögten, sich in Vocal- und Instrumental-Music zu üben, so wurde dem Fürstl. Sächß. Cammer-Diener, George Christoph Eilmsteinen, und einige Zeit darauf Andr. Michael Weigmannen, beyden Fürstl. Sächß. Cammer- und Hof-Musicis, gnädigst anbefohlen, wöchentlich zweymahl, Mittewochs und Sonnabends, ein Collegium Musicum im Gymnasio zu halten, dafür beyden eine Besoldung gnädigst ausgesetzet worden. Eben auch setzten Ihro Hochfürstl. Durchl. einen Tantzmeister, und richteten vor selbigen gnädigst eine Besoldung ein, der ebenfalls wöchentlich zweymahl öffentlich Tantz-Stunden halten muß. Welches alles denn die Gymnasiasten umsonst lernen können, ausser, daß denen Maitres bey Antritt der Lectionen und Wegziehung von Gymnasio ein erkänntliches Douceur von denen vermögenden Gymnasiasten gemachet werden muß.

I. Rectores seint Erhebung zu einem Fürstl. Gymnasio sind gewesen:

1. M. Johann Christoph Kiesewetter, ward 1712 von Ordruf, wo er bereits 15 Jahr Rector gewesen, hieher nach Weymar beruffen, bey dessen Einführung den 21 Jenner diese Weymarische Schule in ein Gymnasium verwandelt worden. Die Installation geschahe durch den seel. General-Superintendenten Lairitzen.
2. M. Jacob Carpov.

In demjenigen Carmen so das dasige Hoch-Ehrwürdige Ministerium bey dem Hintritt des ehemahligen Rectors Großgebauers verfertiget, findet man die Antecessores genennet, von der Zeit an, als der Titul Rector bey dieser Schule aufkommen, und sind solche folgende:

1. M. Barth. Hübner, vom Jahr 1574.
2. M. George Milo, vom Jahr 1578.
3. M. Johann Wolff, von 1591.
4. Nicol. Rost, von Jahr 1596.
5. M. George Salzhuber, von 1601.
6. M. Samuel Schwannengel, von 1615.
[1314] 7. M. Joachim Knape, von 1633.
8. M. Friedr. Müller, von 1660.
9. M. Joh. Nic. Francke, von 1670.
10. M. Johann Reiske, von 1672.
11. M. Christoph Cellarius,, von 1673.
12. M. Andreas Stein, von 1676.
13. M. Philipp Großgebauer, vom Jahr 1687 bis 1711.

II. Con-Rectores sind gewesen:

1. M. Johann Heinrich Lamm, starb 1715 den 6 Jenner, ihm folgete:
2. M. Johann Matthias Geßner, wurde den 13 Mertz 1715 eingeführet, gieng 1729 nach Anspach in seine Vaterstadt und wurde Rector, kurtz darauf nach Leipzig, und wurde Rector an der Thomas-Schule, von hier 1734 nach Göttingen, wo er Professor der Beredsamkeit und Poesie worden. Ihm folgete
3. Laurentius Reinhardt, wurde den 13 Jul. 1729 Con-Rector.

III. Sub-Con-Rectores sind gewesen:

1. M. Samuel Friedr. Winckler, wurde aber als Diaconus nach Neumarck 1715 in April beruffen, ihm succedirte
2. M. Gottfried Richter, ward introducirt 1715 den 27 Mertz, starb aber den 8 Octobr. 1719.
3. M. Caspar Binder, wurde Sub-Con-Rector den 18 Dec. 1719, gieng aber 1724 als Pastor Substitutus nach Mattstädt.
4. M. Joh. Christoph Cöler, wurde Sub-Con-Rector 1724 den 27 Jenner, gelangete aber 1725 zum Pastorat zu St. Jacob mit daselbst, an seine Stelle kam
5. Christoph George Ehrhardt, ward introducirt den 30 Octob. 1725, suchte und erhielte seine Dimißion im Monat Junius 1728.
6. Lorentz Reinhardt, ward introduciret in Monat August 1728 und als er Con-Rector ward, so folgete:
7. M. Gerhard Gottfr. Ranis welcher, nachdem diese Stelle etwas über ein Jahr vacant gewesen, den 3 Aug. 1730 introduciret wurde. Da er aber gleich folgendes Jahres 1731 zum Pastorat nach Gottern befördert ward, so folgete:
8. Wolffgang Adolph Schrön, so den 29 Junii 1731 introduciret worden.

IV. Cantores sind gewesen:

1. George Theodor Reineccius, so bereits vom Jahr 1687 solches Amt verwaltet; Er starb 1726 und folgete ihm
2. Lorentz Reinhardt, wurde Cantor und Director Chori Musici den 21 April 1727. Als er Conrector wurde, so succedirte
3. Adolph Friedrich Labes, wurde den 13 Jul. 1729 introduciret, nachdem diese Stelle fast 14 Monat vacant gewesen.

V. Lehrer der fünfften Classe:

1. Christoph Alt, ist als Quintus 1715 gestorben. Noch bey seinen Lebzeiten wurde ihm adjungiret sein Sohn:
[1315] 2. Wolffgang Christoph Alt, ward den 27 Mertz 1715 introducirt.

VI. Lehrer der sechsten Classe:

1. Johann Michael Feistkorn, ward beruffen zum Pastorat nach Obernüssa im Monat Jul. 1715 ihm folgete
2. Johann Christoph Pause, der zwar den 9 Jul. 1715 introducirt ward, aber den 5 Junius 1721 gestorben; welchem endlich gefolget
3. Johann Ernst Schuncke, so den 15 September 1721 introduciret worden.
29) Zucht- und Waysen-Haus.

Die Erbauung und Einweyhung des schönen Zucht- und Waysen-Hauses zu Weymar erfolgte im Jahr 1713.

30) Kirchen-Sachen, so seit der Reformation in Weymar vorgegangen.

Im Jahr 1525. Sonntags nach Gertrudis sind die Mönche auf Befehl der Weymarischen Gnädigsten Herrschafft dergestalt angeredet worden: Nachdem sie in gleichen Fall das vergangene Jahr auch dieser Meynung auf solchen Befehl besucht, und ihnen der Bescheid gegeben, daß sie, wo sie zu predigen gedencken, das Wort Gottes lauter und klar ohne Anführung menschlicher Zusetzung und anders nicht predigen sollen, und wiewohl ihnen vor 14 Tagen auch solcher Bescheid von Fürstlichen Räthen gegeben worden, darauf sie Bedenckzeit genommen, und doch nichts eingebracht, noch gehalten, ist ihnen nun über das nochmahls gesagt von Bürgermeister und Aeltesten aller drey Räthe, daß sie des Predigens mit obgedachter Bedingung, wo es nicht lauter und rein, nach dem Göttlichem Wort geschicht, abstehen.

So ist auch auf Befehl des damahligen gnädigsten Herrns mit dem Pfarr, Nahmens Johann Placken, gehandelt worden, daß er der Pfarr und des Ordens Güter verkauffen solle, weil man vor dem auch nicht mehr gehabt; Ingleichen, da dem Capelan viel und offt angedeutet worden und vorgehalten; daß er die Gemeinde nicht mit Gottes Wort versorge, aber der keine Folge geschehen, daher ihm zum Ueberfluß sich darnach zu richten, nochmahls angezeiget worden. Darauf Dienstags am Tage Marci bemeldter Pfarr weggezogen. Raths Handels-Buch No. 22. de annis 1520. 27, p. 90b.

Im Jahr 1528 den 26 Sept. hat Churfürst Johann eine Kirchen- und Schul-Visitation, wie in andern ihm zubehörigen Landen, also auch zu Weymar, Gotha und Eisenach angeordnet, und sind die Visitatores gewesen: 1) Christoph von Planitz, 2) Phil. Melanchthon; 3) Friedr. Myconius; 4) Justus Menius. Bey welcher ersten Visitation das Papistische Wesen mit aller Macht ausgerottet worden.

Im Jahr 1533 den 20 Nov. sind die Barfüsser Bruder, nachdem sie sich Gottes Wort mit Lehr und Leben stets entgegen gesetzet, derhalben sie nun einen schrifftlichen Abschied von Johann Friedrichen, Herzogen zu Sachsen und Chur-Fürsten, verlanget, mit einem Crucifix hinausgezogen. Und sind mit ihnen gegangen der Bürgermeister [1316] Heinrich Winther, Hans Spindler, Anton Rudolph, und andere des Raths mehr, neben dem Kirchner Stephan Fleischhauer.

So sind auch 1534. Freytags nach Oculi die Schwestern der dritten Regel St. Francisci weggezogen. Raths-Handels-Buch supr. cit.

Im Jahr 1550 hat der Rath, weil Trebsdorff ehedem ein Filial hieher gewesen, und der Gottesdienst durch den hiesigen Capelan hat verrichtet werden müssen, der Stadt aber zu weit entlegen, hingegen Gaberndorf näher, die Gemeinde beredet, daß sie sich zu dem Pfarr nach Gaberndorf gehalten, und die Besoldung ihm gegeben, hingegen hat der Rath aus dem gemeinen Kasten dem Capelan in andere Wege ein Gnuge gethan.

Im Jahr 1554 den 12 Jenner ordneten die drey Gebrüdere zu Sachsen-Weymar Johann Friedrich I, Johann Wilhelm, und Johann Friedrich der Jüngere, eine Kirchen-Visitation und deputirten zu Commissarien: 1) Bischoff Niclas von Amsdorf, 2) D. Erhard Schnepfen, Professorn der Theologie zu Jena; 3) Justus Menius; 4) M. Joh. Stoltzen, Hof-Prediger; 5) Dietzen von Brandenstein; und 6) Christian Brücken, der Rechten Doctor.

Im Jahr 1560 den 2 Aug. wurde auf Hertzog Johann Friedrichs II, Befehl auf dem Weymarischen Schloß das Colloquium und Disputation zwischen Victorino Strigelio und Matth. Flacio, beyden Professoren der Theologie zu Jena, vom freyen Willen und der Erb-Sünde angestellet, dabey Strigelius zwar des Synergismi überführet; Flacius aber dabey einen schweren Fall that, und daraus nachgehends der Weymarischen Kirchen so groß Unheil zugewachsen, siehe den Artickel: Weymarisches Colloquium.

Im Jahr 1562 den 10 Jul. ordnete Johann Friedrich II, eine Kirchen- Visitation in Thüringen an und deputirte dazu: 1) D. Christian Brücken, Cantzlern, 2) Maximilian Moerlin, General-Superintendenten zu Coburg; 3) Johann Stösseln, Professorn der Theologie zu Jena. Bei dieser Visitation wurde auf Stössels Veranlassung in die 40 Pfarrer, weil sie die Synergistische Declaration Victorini Strigelii nicht haben unterschreiben wollen, mit Weib und Kindern ins Elend gejaget. Unter welchen besonders in Weymar war Bartholomäus Rosinus, und zwey Caplane, nahmentlich Benedict Mehlhorn und Fabian Kühn.

Im Jahr 1570 ist den 31 Aug. auf Anordnung Hertzog Johann Wilhelms zu einer General-Visitation der Anfang gemacht, und in allen Kirchen das Corpus Doctrinae eingelieffert worden.

Im Jahr 1573 nach Absterben Hertzog Johann Wilhelms hat Chur-Fürst August, als Vormund, wegen Flacii Illyrici und seines Anhangs entstandenen muthwilligen Gezäncks, und Unwesens in der Kirche und Schule eine Visitation in den Weymarischen und Coburgischen Landen anzustellen, nöthig erachtet, und sind zu solchem Ende zu Visitatoren deputirt worden: 1) D. Johann Stössel, gewesener Superintendent zu Heldburg, [1316] dann Professor der Theologie und zu selbiger Zeit Superintendent zu Pirna; 2) D. Friedrich Widebram, damahliger Pastor zu Wittenberg; 3) D. Max. Mörlin, Superintendent zu Coburg; 4) M. und nachgehends D. Martin Mirus, Superintendent zu Jena; 5) Laurentius Lindemann; 6) Lucas Thangel, beyder Rechte Doctoren und Räthe; 7) Wolff von Eichenberg; 8) Moritz von Heldritt zu Harras, welche den 6 Jul. zu Weymar ankamen, und die Visitation vorgenommen. Bey welcher vertrieben worden, in Weymar Barth. Rosinus, Superintend. zu Weymar, zum andernmahl, M. Barth. Gernhard, M. Samuel Gallus, Lambert Faust, beyde Diaconi und Dan. Hauenschild, nebst noch 35 Priestern der Weymarischen Superintendur.

Im Jahr 1650 den 13 Mertz wurde von Hertzog Wilhelmen eine General-Kirchen- und Schul-Visitation angeordnet, worzu deputirt gewesen Günther Heinrich Platner, Hof- und Consistorial-Rath, und D. Nicolaus Zapf, General-Superintendent, und ist solche in der Stadt Weymar am Sonntage Oculi den 17 Mertz angegangen.

Im Jahr 1676 den 6 Sept. ist ein Fürstlicher Befehl von dem Fürstl. Ober-Consistorio publiciret worden, des Inhalts, daß das Singen forthin bey denen Wochen-Predigten und Betstunden, ausser Donnerstags, soll von dem Kirchner, welches zeithero dem Cantor gebühret, verrichtet werden.

Im Jahr 1693 wurde das Weymarische Catechetische Diaconat oder Stiffts-Prediger-Amt von dem hochsel. Wilhelm Ernsten angeordnet, davon oben unter Nummer 25 ein mehrers.

Im Jahr 1699 wurde auf Befehl obbemelden Hertzog Wilhelm Ernsts milden Andenckens die Confirmation derer Kinder, die zum erstenmahl zum Heil. Abendmahl gehen, wieder angeordnet, nachdem sie wenigstens 175 Jahre zu Weymar nicht mehr üblich gewesen, und geschahe solche den 2 Oster-Tag in hoher Gegenwart Ihro Hochfürstl. Durchl. da denn die erste Confirmations-Predigt der damahlige General-Superintendent Lairitz verrichtete.

Im Jahr 1701 wurde die Früh-Kirche, so Sonntags frühe von halb 7 bis gegen 8 Uhren, gehalten wird, angeordnet, dazu Georg Caspar Helmershausen, Bürger und Kaufmann zu Weymar, 600 fl. legiret, und Hertzog Wilhelm Ernst aus der Particular-Cammer einen Zuschuß gethan, und wurde solche Predigt dem Stiffts-Prediger mit aufgetraten, auch erhielte darzu der damahlige Stiffts-Prediger Johann Wilhelm Hecker den 22 Jenner 1703 eine besondere Vocation.

Im Jahr 1703 wurde die Betstunde Mittwochs zu Mittage in der alten Jacobs-Kirche angeordnet, und wurde zum ersten Catecheten allda solenniter introduciret, M. Christoph Lamm, damahliger Conrector allda, welche Verrichtung im Jahr 1713 dem ordentlichen Jacobs-Prediger zugeschlagen worden. Worzu M. Teller ein Legatum [1318] von 200 Rthlr. vermachet, so bey dasiger Fürstl. Sächsisch. gesammten Landschaffts-Casse seint 1704 stehet.

Im Jahr 1710 den 1 Aug. wurde zu Weymar ein General-Synodus der Priesterschafft aus dem gantzen Fürstenthum und den darzu gehörigen Landen mit solchen besondern Solennitäten angestellet, daß dergleichen sich allda niemand zu erinnern wuste. Der Durchl. Hertzog, Wilhelm Ernst, welcher selbst dabey alles gottselig anordnete, wohnte in höchster Person, nebst Dero Herren Gemeinden und andern Räthen, der gantzen Handlung frühe von 7 Uhr bis Nachmittags gegen 1 Uhr zu jedermanns Verwunderung und Bewegung, bey. Die Priesterschafft aus dem gantzen Fürstenthum und den darzu gehörigen Landen, welche sich auf mehr denn hundert Personen erstreckte, verfügte sich in ordentlicher Proceßion in die Haupt-Kirche, und setzte sich in ihrer Ordnung zwischen dem Fürsten-Stand und der Cantzel. Nach abgesungenen hertzhafften und beweglichen Evangelischen Liedern, hielte der Fürstlich-Weymarische Ober-Consistorial- und Synodal-Rath, Herr D. Johann Paul Hebenstreit, die Synodal-Predigt über die Worte Jes. XLIX, 23. Nach geendigtem gantzen Gottesdienst, und nachdem nur gedachter Herr D. Hebenstreit eine kurtze Lateinische Rede abgeleget, ward eine Synodal-Disputation, de Majestatis communicatione, in Gegenwart vieler Jenaischen Studenten vertheydiget, worbey mehrgemeldeter D. Hebenstreit präsidirte; der Weymarische Stadt-Prediger aber, der Herr von Lage, die Stelle eines Respondentens übernahm. Solche Dissertation ist im Druck vorhanden. Nachdem solchergestalt in der Stadt-Kirche alles geendiget war, verfügte sich die gesammte Priesterschafft in ihrer Ordnung nach der Wilhelmsburg in das Hochfürstliche Ober-Consistorium, allwo noch ein und anderer Vortrag geschahe. Anbey ergieng die Verordnung, daß noch in eben diesem Jahre auch sechs Diöces-Synoden (Synodi Dioecesanae) in sechs Superintenduren des Fürstenthums Weymar, nebst der Kirchen-Visitation, und eben so viel theologischen Disputationen unter des Herrn D. Hebenstreits Vorsitz solten gehalten werden, die auch bereits im Druck heraus waren, und solte mit dergleichen alljährlich fortgefahren werden. Unschuld. Nachricht. des Jahrs 1710. p. 435 u  f. Ludovici Schau-Platz der Allgemeinen Welt-Geschichte des 18 Jahrhunderts, Th. I, p. 243. Ludwigs Universal-Historie, Th. I, p. 870. Kurtze Fragen aus der Kirchen Historie des Neuen Testaments, Th. IX, p. 894 u. ff.

Im Jahr 1713 wurde die neue Jacobs-Kirche in völligen Stand gesetzet, wovon oben im 24 Abschnitte.

In eben diesem 1713 Jahre wurde der Zucht- und Waysenhauß-Bau vollbracht, und noch dieses Jahr beyde eingeweyhet.

Im Jahr 1714 den 16 Julius wurden zu Weymar Fragen bey den Special-Visitationen derer Kirchen im Fürstenthum Weymar zu [1319] gebrauchen aufgesetzet, welche eben daselbst in dem folgenden 1715 Jahre in 4 auf drey Bogen im Druck erschienen. Sie sind in den Unschuldigen Nachrichten von 1715, p. 146 u. ff. zu lesen, und beruhen auf folgenden Puncten:

„Bey jedweder Kirch-Rechnung, so in loco gehalten wird, hat vorher der Superintendens, in Beyseyn des Beamtens oder Gerichts-Herrns, der Patronus ist, mit Alten und Jungen ein Catechismus-Examen nach der Weymarischen kleinen Bibel, scharf anzustellen, sich des Fleisses der Lehrer und Hörer zu erkundigen, bey welchen Mangel vermercket wird, solche ernstlich zu ermahnen, oder nach Befinden der Wichtig- und Halsstarrigkeit es sofort ans Ober-Consistorium zu berichten. Hierauf sind nachdem folgende Fragen fürzutragen. Und zwar Fragen welche

I.

ein Pfarrer, bey der Special-Visitation der Kirchen, abwesend der Eingepfarrten, zu beantworten.

Quaestio 1.

Ob er nach seinem Jurament, sowohl die Lectionem biblicam, als der Librorum Symbolicorum, und anderer geistreichen Bücher, sich angelegen seyn lasse?

Quaest. 2.

Ob er auch nicht sich und das Seine eigentlich suche, sondern vielmehr, nach Anweisung der H. Schrifft, und der kleinen Weymarischen Bibel, mit gründlicher Erklärung seine Gemeine zu GOttes Ehren deutlich, ordentlich und immer erbaulicher anzuführen, auch alle fleischliche Affecten zu vermeiden, bemühet sey?

Quaest. 3.

Ob er nicht nur Sonn- und Fest-Tages, sondern auch in der Wochen predige, welchen Tag in der Wochen, und wie lange, ingleichen was er vor einen Text nehme?

Quaest. 4.

Welche Zeit er an denen Sonn- und Werckel-Tagen zur Predigt läuten lasse?

Quaest. 5.

Ob und welchergestalt von ihme das Exercitium Catecheticum hoch anbefohlnermassen nach der Weymarischen kleinen Bibel getrieben werde?

Quaest. 6.

Ob er insonderheit auf die Hirten und Schäffer, ihre Knechte, Jungen und Gesinde Acht gebe, daß sie, nach Fürstlicher Verordnung, ordentlich zu den Sonn- und Fest-Tags-Predigten, wechselweise aber zur Catechismus-Uebung, ingleichen zur Prüfe-Stunde sich einfinden, auch in dem Erkänntniß sowohl, als Uebung des Christenthums sich bessern?

Quaest. 7.

Ob er die Formulam des allgemeinen Gebets, welches in der Kirch-Ordnung befindlich, jederzeit nach der Predigt gebrauche?

Quaest. 8.

Ob er die befohlnen Prüfe-Stunden mit denen, [1320] so sich zur Beichte melden, auch die Sonnabends-Vesper, nach geschehener Verordnung halte, und sich sonst in allen Kirchen-Gebräuchen und Ceremonien nach der Vorschrifft richte?

Quaest. 9.

Ob er sorge, daß seine Zuhörer die Kinder zeitig zur Tauffe bringen, er auch sowohl sie zeitig und ordentlich tauffe, als die unwissenden Pathen unterrichte, ingleichen ob ihme bekannt, daß die Weh-Mutter des Orts geschworen habe?

Quaest. 10.

Ob er bey der Confirmation sorge, lauter tüchtige Subjecta zu admittiren, auch die Admissos noch ferner in fleißiger Obacht habe, und den Erwachsenen mit nöthigen Unterricht, nach ihrem besonderen Zustande, begegne?

Quaest. 11.

Ob er auch seine Zuhörer zum würdigen Sacrament-Gebrauch sattsam unterrichte?

Quaest. 12.

Ob er auch etwa Fremde ohne hinreichenden Testimonio admittire?

Quaest. 13.

Ob er vor GOttes Augen recht exemplarisch lebe?

Quaest. 14.

Ob er bey Hochzeiten und Kindtäuffen alles ehrlich und ordentlich zugehen lasse?

Quaest. 15.

Ob er ein richtiges Verzeichniß über die Getaufften, Beicht-Kinder, Copulirten und Gestorbenen, auch andere Kirchen-Handlungen und Fälle halte?

Quaest. 16.

Ob er der Besoldung und Accidentien halber klage?

Quaest. 17.

Wie sich die des Orts befindliche Gerichts-Personen, auch (pro loco) Gerichts-Schöpffen, Heimbürgen, und Aeltiste mit Besuchung der Predigten, und Gebrauchung der H. Sacramenten verhalten?

Quaest. 18.

Ob ihrer oder mehr berüchtiget worden, daß sie in ärgerlichen, öffentlichen und abscheulichen Lastern oder Sünden leben, und darinnen halsstarrig verfahren, auch was ihr Gebrechen, und wie sie zu beweisen sind?

Quaest. 19.

Ob auch Beamte, Räthe in Städten, und andere Orts-Befehlhabere und Obrigkeiten, mit Ernst über der Kirchen-Ordnung, und andere hohe Constitutiones, besonders über die Sonntags-Mandata, halten?

Quaest. 20.

Ob jemand in seinem Kirchspiel sich falscher Lehre theilhafftig mache, oder andern dazu Unterschleiff gebe?

Quaest. 21.

Ob sie auch ihre Kinder und Hauß-Gesinde zur Predigt, und fleißig zum Catechismo halten?

[1321]

Quaest. 22.

Ob die Eingepfarrten und die Ihrigen, sich so wohl noch GOttes Wort, als der obrigkeitlichen heiligen Verordnung, verhalten?

Quaest. 23.

Ob die Eingepfarrten und sonderlich die Filialisten, wo derer vorhanden, fleißig zur Kirchen gehen, und mit ihren Kindern und Haußgesinden, auch in der Wochen, die Predigten besuchen, auch sich zum Catechismus-Examine und zu rechter Zeit zur Beichte und Gebrauch des Heiligen Nachtmahls einstellen?

Quaest. 24.

Ob Leute unter ihme wohnen, die in Fluchen, Zauberey, Ungehorsam, auch sonderlich in Uneinigkeit und unversöhnlichen Zorn, ingleichen in Verthulichkeit, Unkeuschheit, und anderer Bosheit, leben?

Quaest. 25.

Ob er wider seinen Collegen (si datur) etwas mit Grund einzuwenden, und ein friedliches Leben mit ihm, auch andern benachbarten Predigern habe?

Quaest. 26.

Ob der Schulmeister die Kinder recht lesen, schreiben, beten, item, den Catechismum Lutheri, die Weymarische kleine Bibel, deutsche Kirchen-Gesänge und Music fleißig lehre?

Quaest. 27.

Ob er auch in andern Stücken seines Amtes fleißig abwarte, oder dem Sauffen und anderer Handthierung nachlauffe?

Quaest. 28.

Ob er nicht durch ein Handwerck, oder andern Tumult, die Schul-Arbeit stöhre und verhindere?

Quaest. 29.

Wie der Schulmeister und die Seinen sich gegen den Pfarrer erweisen?

Quaest. 30.

Ob er auch bey rechter Zeit läute, und die Kirche und den Kirchhof verwahre?

Quaest. 31.

Ob die Eingepfarrten ihre Kinder auch fleißig zur Schule halten?

II.

Worüber der Schulmeister zu befragen?

Quaest. 1.

Ob der Pfarrer biswielen darbey sey, und Acht habe, wenn der Schulmeister die Information der Alten aus den Worten des Catechismi und der kleinen Weymarischen Bibel verrichte?

Quaest. 2.

Ob die Schule vor der Erndte nicht zu zeitig abgekündiget und eingestellet, nach der Erndte aber auch zu rechter Zeit wieder angekündiget werde?

Quaest. 3.

Wie die Eltern so wohl, als die Kinder, [1322] deßfalls zu ihrer Schuldigkeit angemahnet werden?

Quaest. 4.

Ob der Pfarrer die Schule wöchentlich besuche, und bedürffenden Falls dem Schulmeister gute Unterweisung mittheile?

Quaest. 5.

Ob die, welche die Schule versäumen, fleissig notiret, und der Pfarrer um dessen Abstellung gebeten worden?

Quaest. 6.

Ob die Eltern in Predigten und sonsten offt ermahnet werden, daß sie die Kinder fleißig zur Schule und Repetition des erlernten Catechismi anhalten möchten?

Quaest. 7.

Ob solche Erinnerung auch die erwünschte Frucht erhalten?

Quaest. 8.

Ob er Alte und Junge so nicht bey dem Kirch-Examinibus erscheinen, fleißig notire, und wohin er das Register der Abwesenden gebe?

III.

Worauf die Eingepfarrten zu befragen:

Quaest. 1.

Ob sie sich über ihren Pfarrer, seiner Lehre und seines Lebens halber, zu beschwehren, in welchem Stück, und aus was Grunde?

Quaest. 2.

Ob der Pfarrer auf seine Predigten fleissig studire, und dieselben nach GOttes Wort und unsern Christlichen Glaubens-Bekänntniß einrichte?

Quaest. 3.

Ob er seine Predigten selbst, wenn nicht Noth-Fälle es verhindern, halte, solche in gewisse Stücke fein ordentlich eintheile, auch den Zuhörern nöthige Lehre, Trost, Vermahnung gebe, und also sie verständlich unterrichte, was sie gläuben, und wie sie Christlich leben, geduldig leiden, und selig sterben sollen?

Quaest. 4.

Ob er sein Straf Amt mit geistreichen Ernst, doch gebührender Sanfftmuth und Christlichen Bescheidenheit führe, oder ob er zu Zeiten aus Privat-Affecten seine eigene Sache auf die Cantzel bringe?

Quaest. 5.

Zu welcher Zeit an denen Sonn- und Werckel-Tagel zur Kirche geläutet werde, und wenn die Predigt angehe, auch wie lange gepredigt werde?

Quaest. 6.

Ob er an den Sonn- und Fest-Tagen Vormittags die ordentlichen Evangelia auslege, oder seines Gefallens andere Texte nehme: Ingleichen was er, wenn Nachmittags-Predigten geschehen, für Texte gebrauche?

Queast. 7.

Was er in der Wochen predige, an welchem Tag, und wann hierzu geläutet werde?

[1323]

Quaest. 8.

Wann, mit wem, auch auf was Maaß und Weise, die Kinder-Lehre so wohl in Matre, als in denen Filialen gehalten werde?

Quaest. 9.

Ob er auch in der Fasten ein allgemeines Catechismus-Examen halte, ob er gleich durchexaminire, und wie er dasselbe anstelle?

Quaest. 10.

Ob er auch das Volck fleißig zum Gebet vor alle Stände vermahne, und demselben allezeit das in der Kirchen-Agende begriffene und verordnete Gebet vorspreche?

Quaest. 11.

Ob der Pfarrer etwa Neuerung eigenmächtig in Kirchen-Ceremonien mache?

Quaest. 12.

Ob der Pfarrer jemand mit der Tauffe, Abendmahl und Absolution versäume, oder sonst unordentlich dabey verfahre?

Quaest. 13.

Ob er eigenmächtig Leute vom Beicht-Stuhl und heiligen Abendmahl abhalte?

Quaest. 14.

Wie offte er Beichte sitze, ob ers vorher erkundige, und die Beicht-Kinder vorher prüfe?

Quaest. 15.

Ob er die Copulationes nicht eher, als nach eingelangtem Zeugniß, und dreymahligen Aufgebot zur gehörigen Zeit verrichte?

Quaest. 16.

Ob etwa auch Sonn- oder Montags-Copulationes und Hochzeiten geschehen?

Quaest. 17.

Ob der Pfarrer die krancke und sterbende Leute auf Begehren besuche, tröste und mit dem Heiligen Sacrament versehe?

Quaest. 18.

Ob sie wider ihren Pfarrer, dessen Ehe und Kinder-Zucht, oder wider sein Weib und Kinder, einige Beschwehrniß anzubringen, und was selbige seyen?

Quaest. 19.

Ob der Pfarrer selbst ein gottselig, eingezogen, nüchtern und mäßiges Leben führe?

Quaest. 20.

Ob er etwa weltlichen Wucher und Händeln, oder gar dem Sauffen, Spielen, auch andern eitlen Zusammenkünfften nachgehe?

Quaest. 21.

Ob der Pastor eigenmächtig viel in die Pfarre und Kirche verbaue?

Quaest. 22.

Ob sie einige Klage wider den Schulmeister (sive Rectorem, Cantorem) seines Amts, Lebens und Wandels halber haben?

Quaest. 23.

Wie viel Stunden er täglich Schule halte?

Quaest. 24.

Ob er auch der Kinder-Lehre beywohne, und [1324] solche, wenn der Pfarrer nicht zugegen, mit guter Ordnung verrichte; und sonderlich in den Filialen?

Quaest. 25.

Wie er die Music und das Seinige treibe?

Quaest. 26.

Ob er das Lauten so wohl zum öffentlichen Gottesdienst, als sonst täglich, wie sichs gebühret, und ordentlich versehe?

Quaest. 27.

Ob er auch sonst in Schencken oder in Gelachen liege, sauffe, spiele, fluche und andere Laster treibe?

Quaest. 28.

Ob die Kirchen-Intraden in Richtigkeit stehen, und das ausgeliehene Kirchen-Geld genugsam mit sicherer Hypotheck versichert sey?

Quaest. 29.

Ob die Verschreibung und andere brieffliche Urkunden der Kirchen in guter Verwahrung gehalten werden, und wo?

Quaest. 30.

Ob der Pfarrer vermögende Leute, so keine Kinder haben, gelegentlich ermahne, das Gottes-Hauß zu bedencken, und mit Stifftungen zu begaben, und ob ihnen von dergleichen Legatis was wissend?

Quaest. 31.

Ob sie eine Kind-Muhme haben, ob, und wo sie geschwohren, und wie sie sich in ihren Verrichtungen, sonderlich bey Noth-Tauffen, verhalte?

Quaest. 32.

Ob die Gräber tief genug gemacht werden?

Diese Fragen sind allezeit, nach des Orts Beschaffenheit, vernünfftig anzubringen; Und weil sich zuweilen besondere Fälle, die nicht können specificiret werden, begeben, so sollen die Visitatores auch dißfalls genaue Nachfrage halten, besonders an den Orten, wo sie wohnen, scharffe Aufsicht haben, allen Unordnungen und Mißbräuchen möglichst wehren, das übrige aber dem Fürstlichen Ober-Consistorio übergeben, als dahin sie sonderlich die Beantwortung aller Fragen, wie sie jedes Orts gefallen, gebührend, mit ihrem unterthänigen Bericht, allemahl förderlichst und richtig einzusenden haben, damit nöthige Verfügung geschehen, und allenthalben durch GOttes Gnade alles ehrlich und ordentlich zugehen möge. Weymar den 16 Julii 1714.“

Im Jahr 1714 den 11 December wurde die Jacobs-Kirche zu einer Pfarr-Kirche gemacht.

Im Jahr 1715 wurde eine Special-Visitation gehalten.

Im Jahr 1717 ward zu Weymar folgende Jubel-Müntze, groß, mittel und klein gezeuget: Auf einer Seite die Schrifft: In memoriam jubilei secundi evang. Vinariae celebrati XXXI Oct. MDCCXVII. Auf dem Revers: Ein Licht mit der Bibel, das Fürstliche Wappen, und die Worte: a Deo aCCensVm qVIs sVperabIt?

[1325] Im Jahr 1726 den 28 August wurde ein Seminarium von dreyzehen wohlversuchten Candidaten des heiligen Ministerii angeleget, siehe oben den 27 Abschnitt.

Im Jahr 1726 den 28 August wurde ein Seminarium von dreyzehen jungen Leuten, die zu Schul-Diensten sich auf dem Lande wolten gebrauchen lassen, angeleget, siehe den 27 Abschnitt.

Im Jahr 1730 den 19 April kam die Hoch-Fürstlich-Weymarische Anordnung wegen solenner Feyer des andern Jubel-Festes der Augspurgischen Confeßion, sammt dem Gebet und Texten heraus. Die Texte waren: Rom. X, 9; Psalm CXLVII, 12; Psalm XXIX, gantz; Offenb. II, 8-11; Apost. Gesch. XXIV, 14-16; Psalm. XXV, gantz.

Im Jahr 1731 den 15 Sept. kam die Verordnung unter den regierenden Hertzog heraus vor die Priesterschafft, welche recensiret zu sehen in Sammlung auserlesener Materien zum Bau des Reichs GOttes. Beytr. V, p. 576.

Im Jahr 1736 kam ein besonder Patent von Hochgedachter Fürstl. Durchl. heraus, wegen besser anzustellender Sonntags-Feyer.

31) Fruchtbringende Gesellschafft.

Zu Verbesserung der Deutschen Sprache ward allhier den 24 August 1617 auf Veranlassen des damahligen Fürstlichen Hofmeisters Caspars von Teutleben, der löbliche Palmen-Orden, oder die Fruchtbringende Gesellschafft, aufgerichtet. Zum ersten Ober-Haupt und Director derselben ernennete man Fürst Ludewigen zu Anhalt-Cöthen, unter dem Nahmen des Nährenden; obgedachter der von Teutleben aber ward mit dem Zunahmen des Mehlreichen zum ersten Mitglied der Gesellschafft aufgenommen, wovon mit mehrern der Artickel: Fruchtbringende Gesellschafft, im IX Bande, p. 2178. u. f. nachgelesen werden kan.

32) Orden.

Der Orden der Wachsamkeit, de la Vigilance, welcher auch allhier von Ernst Augusten 1732 errichtet worden, führet zum Symbolo die Worte: Vigilando ascendimus. Auf dem Ordens-Stern siehet man einen Gold- und weiß-emailirten Falcken, und die völligen Statuten findet man in M. Carl Ernst Casimir Haagens Diss. De Saxo-Vinariensi Vigilantiae Ordine, Jena 1734. p 21. u. ff. Siehe auch den Artickel: Vigilance (l’Ordre de la), im XLVIII Bande, p. 1221 u. f.

33) Bibel-Werck.

Das grosse Weymarische Bibel-Werck ist bekannter massen mit vielen Kosten in dieser Stadt zu Stande gebracht worden, und kan man davon den Artickel Weymarische Bibel. nachsehen.

34) Advocaten-Ordnung.

Die Advocaten-Ordnung zu Weymar ist den 21 Mertz 1672 publiciret worden.

35) Flüsse.

Daß im übrigen die Felder um Weymar besonders [1326] fruchtbar, dazu helffen die Flüsse viel, mit welchen die Stadt bewässert wird, wie denn der Ilm-Fluß nahe an den Mauren dieser Stadt wegfliesset; desgleichen fliesset auch die Lotter mitten durch die Stadt, und von dar durch alle Gassen in die Ilm.

36) Gärten, Wälder und grüne Thäler.

So bringen auch dieser Stadt die vielen Gärten, Wälder und grünen Thäler sehr viel Annehmlichkeit zuwege. Denn nahe bey Weymar siehet man den sehr grossen Baum-reichen Berg, Ettersberg genannt, der mit vielen Wilde angefüllet ist, und der Durchl. Herrschafft eine sonderliche Lust machet; Sonst wird er auch der Heyters- oder Hellenberg genannt, und ist merckwürdig, dass dieser Berg den Einwohnern unbetriegliche Wetter-Zeichen zu geben pfleget, und selten geschehen soll, daß das Volck durch dessen Weissagen betrogen werde, daher es ihn auch den Wetter-Hahn nennet. Denn wenn dessen Höhe helle ist, so versprechen sich die Leute eine stille Lufft, und eine Lauterkeit des Himmels; wenn aber die Höhe traurig und dunckel ist, so weissagen sie daraus Wind und Regen, siehe den Artickel: Ettersberg, im VIII Bande, p. 2043.

Weiter vermehren auch dieser Stadt Annehmlichkeit die vielen Gärten, vor welchen allen den Vorzug der Italiänische Garten hat, welcher insgemein entweder von einem Italiänischen Gärtner, oder von der Art und Weise, der Welsche Garten heisset. Man findet darinnen viele rare und neue Blumen, Kräuter und Früchte, wie auch schattige Spatzier-Gänge, die sehr künstlich aufgerichtet sind, unter welchen derjenige der berühmteste ist, der aus Linden bis in die Höhe ausgezieret, und eine Wendel-Treppe hat, auf welcher man auf beyden Seiten unterschiedlich hinauf gehen kan, von dessen Gipffel man alle Gärten und andere Oerter anschauen und sich belustigen kan.

Ueberdiß machen auch diese Stadt nicht wenig lustig die Wälder, welche auf dem Felde hin und her zu sehen, nemlich das Webicht und Mühlhöltzgen; Hierzu kommen auch noch die grünen Thäler, in welchen die Spatziergehenden an den lieblichen Geräusche des vorbey fliessenden Flusses und den vortrefflichen grünen Wiesen erquicket werden.

37) Sitten der Einwohner.

Die Sitten dieser Stadt betreffend, so findet man bey denen meisten eine untadeliche Höflichkeit und Bescheidenheit, also, daß sie an Freundlichkeit, Sanfftmüthigkeit und Freygebigkeit mit andern sittsamen Völckern streiten möchte. Welches daher zu beweisen, weil nicht allein etliche arme Schüler mit vielen Wohlthaten, mit Speiß und Tranck jährlich versorget; sondern auch alle arme und geringe Leute gantz mildreich angesehen werden. Wie denn auch allhier noch ein Gestiffte des Bürgermeisters Mumbers ist, welcher etliche Predigten und heilige Gesänge um das Weynacht-Fest der zarten Jugend und Einfältigen zu erklären angeordnet, da die Knaben und Mägdlein mit Lichtern von allerhand Farben zum öfftern in [1327] die Kirche kommen, und dannenhero solche Gesänge die bunde Lichtgens-Predigten heissen. Die Bürger, stellen zum öfftern Freundschafftsvolle Zusammenkünffte an, und befleißigen sich der Eintracht und des Friedens. Sie treiben theils die Kauffmannschafft, theils sind Handwercker oder treiben Nahrung.

38) Jahrmärckte.

Es sind auch allhier 2 Jahrmärckte; Als 1) Exaudi, und 2) Sonntag nach Burchardi. Maxpergers Messen und Jahrmärckte, p. 148.

39) Wahrzeichen.

Vor das Wahrzeichen giebt man, obwohl mit zweiffelhafften Grunde, einen Nagel am Thore an, in welchem das Sächsische Wappen sehr subtil und künstlich gearbeitet seyn soll.

40) Feuers-Brünste.

In dem Jahr 1299 soll die Stadt Weymar fast zu Grunde abgebrannt seyn. So ist auch den 3 May 1424 in dieser Stadt eine so grosse Feuers-Brunst entstanden, daß die halbe Stadt, sammt dem Fürstlichen Schlosse und der Pfarr-Kirche, in dem Rauche aufgegangen und verzehret worden sind. Den 2 August 1618 brannte das Fürstliche Schloß, durch eines Alchymisten Verwahrlosung, ab.

41) Wasserfluth.

In dem Jahr 1613 am 29 May, ergoß sich der Fluß Ilm wegen des grossen Regens dermassen, dass diese Stadt 14 Ellen hoch unter dem Wasser stund, wobey 65 Personen umkamen, 44 Häuser aber fortschwummen, und einfielen. Diese grosse Wasserfluth wird insgemein die Thüringische Sündfluth genennet, weil in selbiger an unterschiedenen an dem Ilm-Flusse gelegenen Oertern zusammen 900 Häuser weggeflösset worden und 320 Menschen ertruncken sind. Von solcher Wasserfluth ist Georg Götzens Cataclysmus Thuringiacus, vulgo die Thüringische Sündfluth (Jena 1690 in 4) weitläufftiger nachzulesen. Siehe auch oben den 20 Abschnitt dieses Artickels, und den Artickel: Thüringische Sündfluth, im XLIII Bande, p. 1906.

42) Schrifften.

Die Schrifftsteller, welche von dieser Stadt insbesondere handeln, und sonst hierbey nachzulesen, sind:

Johann Christian Celius Oratio, so er 1702 zu Weymar gehalten, welche nebst einem vorgesetzten Programmate von Philipp Großgebauern unter folgendem Titul herausgegeben worden: Laus Vinariae simplici stylo depicta atque descripta. Es ist diese Oration Extracts-Weise im Deutschen in Olearii Thüring. Histor. und Chronicke Th. II, p. 238 u. ff. enthalten.

Gottfried Albin Wettens Historische Nachrichten von der berühmten Residentz-Stadt Weymar, darinnen derselben Ursprung, Verfassung und vornehmste Kirchen mit ihren Epitaphiis, aus bewährten, sowohl gedruckten als geschriebenen Urkunden aufrichtig erzehlet [1328] werden, Weymar 1737 in 8.

Caspar Bonifacii Liber de Vinaria, Principe apud Tyrigetas urbe, Jena 1595 in 4.

Johann Wolffens Annales, Vinariensem historiam concernentes, ab A. 938 usque ad 1530.

Christian Schlegels Tractat de Vinariensibus Nummis antiquis, Gotha 1714 in 4

Monumenta Principum sepulcralia in templo primario Vinariensi, abcopirt und beschrieben von Friedrich Hortledern, und zu finden in Struvs Politisch. und Historisch. Archiv. im II Theile, p. 302.

Friedrich Hortleders Beschreibung des Fürstenthums Weymar, ist noch in Manuscript.

Ausser diesen kann man noch nachsehen: Müllers Sächsische Annal. Gregorii florirendes Thüringen p. 67. Dresser: de urbibus Germaniae Zeilers Itin. Germ. Desselben Beschr. der X Kreise, p. 337. 463. 1313. Topogr. Saxon. super. Schramms Reise-Lexic. Hübners Geograph. III Theil, p. 725 u. f. Pfeffingers Merckwürdigk. des XVII Jahrhunderts p. 686. Glafeys Gesch. des Hauses Sachsen p. 892. u. f. Allgem. Chron. Th. VIII, p. 480. Gregorii Geograph. p. 321. Albini Meißnische Land-Chron. p. 199. 297. Baylens Critisch. Wörter-Buch, Theil IV, p. 297. u. ff. Ludolffs Schaubühne, Theil I, Jahr 1613, p. 477. u.f. Jahr 1618. p. 697. Abels Deutsche und Sächsische Alterthümer Theil II, p. 222. Uhsens Kirchen-Histor des XVII Jahrhund. p. 124. Unschuld. Nachr. von 1718. p. 868. 1724. p. 621. u.ff. 1730. p. 1266. 1272. Berckenmeyers Antiquar. Th. I, p. 666 u. ff. Deutsche Acta Eruditor. Th. LXII, p.88. u.ff. Müllers kl. Atlas, Th I., p. 431. Coburg. Zeitungs-Extract von 1716. p. 115. Falkensteins Thüring. Chron. Th. I, p. 65. u.f. Wabsts Churfürstenthum Sachsen p. 160. Junckers Anleitung zur Geographie der mittlern Zeiten p. 606. Arnolds Histor. u. Polit. Geogr. p. 908. Corvini Fons Latinit. T. II, p. 590. Baudrands Lex. Geograph. T. II, p. 327. Birckens Sächsischer Helden-Saal, p. 292. u.f.