Zedler:Adroiture, a drittura

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Band: 1 (1732), Spalte: 578. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|1|Adroiture, a drittura|578|}}
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Adroiture, a drittura, heist geraden Weges zu, die rechte nächste Strasse, da kein Umgang, Umweg, entweder Kriegs- und Feindes-Gefahr, oder Pest halber, darf genommen werden. Die Kaufleute pflegen es sehr offt zu brauchen, wenn sie z. E. von dieser oder jenen offenen Handels-Stadt, item, daß sie unmittelbar von ihrem Wechsel-Platz zu einem andern handeln und trassiren können, und keines dritten Mittel-Orts darzu nöthig haben.