Zedler:Brück, eine Familie in Meissen
Brück, eine nunmehro über 200jährige adeliche Familie in Meissen, allwo sie noch heut zu Tage Haubitz bey Grimme besitzet.
Sie erkennet zum Anherrn den berühmten Canzler Gregorius Pontanus oder Brück, weil er im Städtlein Brück unweit Wittenberg im Sächsischen Churkreise, allwo sein Vater, der eigentlich Heintze geheissen, letztens Bürgermeister gewesen, gebohren, und nach damaliger Gewohnheit der Gelehrten sich von dem Geburts-Orte genennet. Ob wir wohl bereits von ihm im XXVIII B. p. 1458 unter Pontanus (Gregorius) geredet, so werden wir doch von ihm in diesen Supplementen am gehörigen Orte noch wichtige Umstände, die angeführet zu werden verdienen, beybringen. Er hatte nebst einem Adel- und Wappenbriefe vom Kayser, auch die Güter Niemeck, Groß-Merzens, Mitzdorf, Borstendorf, Gräfenhaynichen, und Mädersdorf, durch seine gute Haushaltung an sich gebracht, und sein Geschlecht mit 2 Söhnen Gregorius II und Christianen, fortgesetzet.
Dieser, nämlich Christian, nachdem er seine Studien rühmlichst geendiget, und Doctor beyder Rechte worden, hielt sich eine Zeit lang bey dem unglücklichen Churfürsten Johann Friederichen auf, wurde 1549 von selbigem zu Brüssel hin und wieder, insonderheit zu dem Herzog von Alba verschicket. Nachgehends hat er bey dessen Prinzen Johann Friederichen zu Gotha die Canzler-Stelle erhalten; ließ sich aber unglücklicher weise in die Weltbekannte Grumbachische Händel flechten, worüber er 1567 zu Gotha nebst den Mitschuldigen ein sehr unglückliches Ende erlanget.
Vorgedachter George II, Rathsherr zu Wittenberg, sein Bruder, war mit seinem Vater 1557 zeitig verstorben. Er soll mit Ottolien von Schlieben aus dem Hause Borge im Havellande, verehlicht gewesen seyn, und einen unmündigen Sohn Joachimen, auf Niemeck und Segrehna, verlassen haben.
Die übrigen Güter sind wegen der vorgedachten Vaters Bruders Fatalität theils an den Landesherrn, theils in fremde Hände gelanget. Mit seiner Gemahlin, Hippolyten von Ziegesar, aus dem Hause Lübenitz, hat er einen Sohn gleiches Namens gezeuget, der ein Vater worden Adam Christophs, zu Niemeck und Segrehna, in dessen 2 Sohnen Joachim Friederichen und Wolf Friederichen diese Familie sich in die Aeste zu Niemeck und auf Segrehna vertheilet gehabt.
Der erstere, [762] Joachim Friederich, hinterließ von seiner Gemahlin, Elisabethen von Davier, bey seinem 1681 erfolgten Tode Adam Friedrichen und Carl Heinrichen zu Niemeck, die noch 1721 unbeerbet waren.
Der andere, Wolf Friedrich, auf Segrehna, hinterließ bey seinem Tode eine zahlreiche Familie. Von denen 6 Söhnen ist Vollrath Friedrich, Herzoglich-Wolffenbüttelischer Ober-Forstmeister, 1706; Carl Friedrich aber Jahrs darauf unverehliget gestorben; Adam Friedrich als Königlich-Dänischer Lieutenant 1708 vor Rüssel geblieben; George Friedrich aber, auf Segrehna, Königlich-Polnischer Lieutenant, hat sein Geschlecht fortgepflanzet gehabt, und ist ums Jahr 1744 gestorben. Man kann aber nicht sagen, ob dessen Nachkommen annoch floriren.
Aus einem Churfürstl. Sächsischen Lehnbriefe über das Rittergut Haubitz, so 1699 Hans Adolph Brück erhalten, ist zu sehen, daß dessen Vater Siegmund Adolph solches Gut von Hans Heinrich von Haubitz erkauft, und sein jüngerer Sohn, Heinrich Siegmund Brück, da er unbeerbt verstorben, auf Hans Adolph verfället gehabt. Hiernächst da in diesem Lehnbriefe die Vettern, Carl Heinrich und Adam Friedrich, Joachim Friedrichs Söhne, ingleichen Wolf Friedrich Brück (welche alle zu den Linien Niemeck und Segrehna gehören) zu gleich auf 6000 Gülden Lehnstamm auf diesem Rittergute Haubitz mit beliehen worden; so deuchtet Gauhen daß des jetzigen Besitzers des Guts Haubitz Siegmund Adolphs, eines Sohns Hans Adolphs, der noch 1744 als der einzige dieses Asts zu Haubitz unvermählet gelebet, Vorfahren eine besondere Linie, von der zu Niemeck und Segrehna unterschieden ausgemachet haben. Dieser Siegmund Adolph ist ohnfehlbar derjenige Siegmund Adolph von Brügk, welcher 1742 den 21 Julius Königl. Poln. und Chursächsischer Premierlieutenant bey dem Leibregiment Curaßiers worden.
Gauhens Adels-Lex. Th. II. Vogels Leipz Annal. Müllers Sächs. Annal. und aus schriftl. Nachr.